Ach, mit Fluggastrecht kenne ich mich aus - mir wurde mal der Rückflug von New York nach Düsseldorf gecancelt (übrigens damals über einen Drittanbieter gebucht, gefunden über eine Flugsuchmaschine) und ich konnte erst 24h später heimfliegen. Hab dann die 600€ Pauschale + Nächtigungs- und Verpflegungskosten von der Airberlin (war noch vor dem Konkurs) bekommen. War im ersten Moment sehr ärgerlich, aber der komplette Flug war somit von Airberlin gesponsert worden.
Hier kam das Recht trotz EU-Ausland zur Geltung, weil es sich um eine EU-Airline handelt(e).
Ansonsten vielleicht für andere Leser hier hilfreich, die da mal danach suchen im Forum
Es ist ja eh nur beim Hinflug so knapp, nicht aber beim Rückflug. Tatsächlich hatte eine Kollegin von mir genau denselben Flug (nur ein Jahr früher, also diesen Juni) und alles lief glatt. Und wenn es das im schlimmsten Falle halt nicht tut, dann fliegen etliche weitere Flieger noch am selben Tag von Singapur nach Denpasar. Und im aller, aller schlimmsten Fall „muss“ ich mir halt Singapur für 1-2 Tage ansehen.