Hi Lisa,
das ist jetzt blöd gelaufen (wenn auch bei regulärer Beendigung der Reise kein Beinbruch). Ändern kann man auch nix mehr. Trotzdem will ich mal versuchen, die Unschärfen in diesem Thread ein wenig zu beleuchten.
Der Arbeitsamt-Mensch hat mir genüßlich erklärt, daß eine Meldung zum 1.9. nicht möglich ist, da ich mich an diesem Tag per Definitionem in D aufhalten muss, da dies die Voraussetzung sei, um die Definition von "arbeitslos" zu erfüllen. Und ohne Arbeitslosigkeitsvoraussetzung keine Arbeitslosenmeldung.
Grundsätzlich hat er da recht. Das Problem war hier, dass Du mit offenen Karten gespielt hast und gleichzeitig an einen AA-Mitarbeiter mit wenig Wohlwollen geraten bist. Denn natürlich könnte er, wenn er wollte, die Meldung erst mal annehmen und den Anspruch feststellen. Viele machen das auch. Dass Du am 1.9. schon weg bist, ist ja nur eine
Prognose. (Schon Karl Valentin wusste, dass Prognosen schwierig sind, besonders wenn sie die Zukunft betreffen.) Ob diese Prognose eintrifft, kann man nicht wissen, allerdings musste der AA-Mitarbeiter auf Grund Deiner Angaben davon ausgehen.
Ich müsse halt innerhalb von 360 Tagen zurückkommen
Es sind 370 Tage = 2 Jahre Rahmenfrist minus 360 Tage sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der Rahmenfrist.
und mich am besten, falls ich es am Tag der Rückkehr nicht ins Heimat-Arbeitsamt schaffen, mich am Arbeitsamt Freising (auf dem Weg vom Flughafen nach Hause) melden. Oder dann eben am nächsten Werktag beim Heimatarbeitsamt.
Das Arbeitsamt Freising ist nicht zuständig und würde die Meldung nicht annehmen. => Auf jeden Fall beim Heimatarbeitsamt melden, Voraussetzung ist ein angemeldeter Wohnsitz. (Falls Ihr Euch für die Reise abmeldet, müsst Ihr also zuerst zum Bürgeramt).
Die Antwort war, falls ich am 1.9. nicht da sei, und mich trotzdem arbeitslos melde, dann sei das tatsächlich strafrechtlich relevanter Betrug.
Strafrechtlich relevanter Betrug wird das erst dann, wenn Du Dich vor dem 1.9. nicht wieder abmeldest.
Und als ich dann gefrustet nachgefragt hatte, wie es denn gewesen wäre, falls ich nix von Abwesenheit gesagt hätte, und mich einfach zum 2.9. abgemeldet hätte, dann meinte der, daß in so einem Fall sicher nachgeforscht worden wäre... Und da wäre rausgekommen, daß ich einen Tag (!), also am 1.9., "Leistungserschleichung" betrieben hätte..
Wenn Du nix von Abwesenheit gesagt hättest, und Dich (nach der Festellung des Anspruchs, aber vor dem 1.9.) einfach zum
1.9. abgemeldet hättest, dann wäre vermutlich alles so gelaufen, wie Du Dir das vorgestellt hattest. (Abmeldung zum
2.9. wäre tatsächlich Leistungserschleichung gewesen.) Ok, ist jetzt nicht so gekommen, aber lass Dir davon nicht die Reise verderben! Außer etwas Flexibilität beim Rückkehrdatum hast Du nichts verloren.
LG Karoshi