Thema: Streit Behandlungskosten Rückerstattung ADAC -> Ombudsmann?  (Gelesen 6159 mal)

Susu

HI Leute,

wir sind seit ca. 5 Monaten im Streit mit der ADAC Auslandskrankenversicherung um die Rückerstattung von Behandlungskosten, die uns während unserer Langzeitreise entstanden sind.

Nach 4 Einsprüchen/Widersprüchen unsererseits und unserer Meinung nach dürftigen Teil-Absagen/Ausreden bzw. Zustimmung zur Teilerstattung seitens des ADAC sind wir ein bisschen ratlos. Wir fühlen uns aber im Recht, daher wollen wir die Sache weiter austanzen um sämtliche uns entstandenen Kosten erstattet zu bekommen.
Ich hatte hier im Forum neulich in einem ähnlichen Fall etwas von "An den Ombudsmann wenden" gelesen. Wie funktioniert das? Wer ist das? Wie gehe ich vor? Könnt ihr mir helfen?

Susu

bubutsch

« Antwort #1 am: 04. April 2017, 22:06 »
Hi Susu,
war bis jetzt großer ADAC Fan was Reiseversicherungen angeht. Kämpfe aber wie ihr auch grad mit dem ADAC um Geld bezüglich der Reiserücktrittversicherung. Und dass seit mittlerweile vier Monaten. Ich habe das auch mit dem Ombudsmann gegoogelt, aber der hilft wohl nicht bei ADAC Versicherungen, sondern nur Versicherer, die der GdV angehören. Fällt also wohl aus. Ich überlege auf alle Fälle zu klagen, es hilft ja nichts.
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Radlerin

« Antwort #2 am: 05. April 2017, 06:35 »
Du könntest auch mal bei der Verbraucherberatung anrufen und fragen, ob die in dem Fall helfen können. Die Beratung kostet dann meine ich 20€.
Wenn du nicht gleich zum Anwalt willst.
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Susu

« Antwort #3 am: 05. April 2017, 15:12 »
Nachdem auch unser fünfter Einspruch vom ADAC abgelehnt wurde, schlug der ADAC selbst vor:

"Wenn Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind und Ihre
Beschwerde weiter verfolgen möchten, können Sie sich an unser
Versicherungsqualitätsmanagement VQM, Hansastraße 19, 80686 München
oder sb-qualitaet@adac.de, wenden. Die ADAC Versicherungen nehmen nicht
an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil.",

was wir vorgestern auch getan haben. Ich bin gespannt, wie es weitergeht. Krass finde ich in unserem Fall, dass unser Facharzt in Deutschland uns und dem ADAC schriftlich bestätigt, dass es sich nicht um eine Vorerkrankung handelte, der ADAC dies aber steif und fest das Gegenteil behauptet und deshalb die Kosten nicht übernehmen will.


Susu

« Antwort #4 am: 11. April 2017, 09:51 »
Hallo,

Nachtrag:
Innerhalb weniger Tage hat sich das Versicherungsqualitätsmanagement des ADAC bei uns gemeldet und unserem Fall "ausnahmsweise und ohne Rechtsanspruch" stattgegeben.  ;D
Wir haben die Gesamt-Kostenerstattung von ca. 1200 EUR (50 EUR Selbstbeteiligung sind abgezogen) auch schon auf unserem Konto.
Es lohnt sich also, hartnäckig zu bleiben!

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