Hallo liebe Reisefreunde,
Arbeitslosenmeldung - ein sehr strapaziertes Thema, ja, aber auch ich würde mich wahnsinnig über Tipps zu meiner persönlichen Situation freuen
Habe mich schon quer durch die Beiträge und FAQ gelesen, aber um auf das Gespräch (wann auch immer es sein wird) beim Amt bestens vorbereitet zu sein, fasse ich mal kurz meinen Fall zusammen:
- Unbefristet beschäftigt seit 2013
- Eigene Kündigung zum 31.07.2016, 1. Tag der Arbeitslosigkeit somit 01.11.2016
- Drei Monate Sabbatical von Oktober bis Dezember 2015, davon nur Dezember ohne Gehalt (sollte also kein Problem darstellen, da ich die Anwartschaft trotzdem erfülle, korrekt?)
- Resturlaub von 21 Tagen, diesen möchte ich zum Ende meiner Beschäftigung hin nehmen
- Gewünschter Start der Weltreise 26.10.2016 = während meines Urlaubs, also noch beschäftigt (der Flug ist noch nicht gebucht, zu genau diesem Datum aber besonders günstig)
- Reise nicht länger als ein Jahr
- Ergo: Keine Möglichkeit, mich NACH Ende der Beschäftigung persönlich beim Amt vorzustellen (bzw. möchte ich das auch ungern, da ich so schnell wie möglich losreisen will + preiswerter Flug vor Ende meiner Beschäftigung)
--> Ich präferiere die Variante, mich erst nach Rückkehr beim Amt Arbeitslos- und suchend zu melden: So sollte ich direkt für 9 Monate leistungsberechtigt sein (12 Monate – 3 Monate Sperrfrist). Korrekt?
Müsste ich in diesem Fall außer meiner Kündigung beim Arbeitgeber tatsächlich nichts tun und kann mir jeglichen Kontakt zum Amt vor der Reise sparen?
Oder habe ich etwas grundlegendes vergessen oder falsch verstanden?
Tausend Dank für eure Hilfe