Thema: ALG 1 Anspruch aufheben oder ALG2  (Gelesen 2674 mal)

Dome

« am: 20. Februar 2015, 20:44 »
Hallo zusammen!


Folgendes ist derzeit mein Problem: Im Mai geht's auf Weltreise, aber das Thema Arbeitsamt lässt mich nicht wirklich los.

Seit zwei Tagen bin ich Arbeitslos und habe jetzt noch einen Restanspruch von 40 Tagen. Bedeutet ich würde im April meinen Anspruch verlieren und dann definitiv auch kein Hartz 4 bekommen, da zu viel Vermögen. Das stört mich auch nicht weiter. Ich habe aber zwei Fragen dazu:

1. Mir fehlen zu einem neuen Anspruch nur noch ein paar Monate arbeiten die ich nach der Weltreise zusammen bekomme. Wird die Anspruchszeit erhalten, wenn ich mich einfach vor Ablauf des jetzigen Restanspruchs abmelde?

2. Hartz 4 ist ja noch ein größerer bürokratischer Aufwand als ALG1 - wird es dann noch schwieriger da rauszukommen für die Reise oder unterscheidet sich das nicht?


Danke für eure Hilfe

Dome 
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karoshi

« Antwort #1 am: 20. Februar 2015, 21:47 »
1. Mir fehlen zu einem neuen Anspruch nur noch ein paar Monate arbeiten die ich nach der Weltreise zusammen bekomme. Wird die Anspruchszeit erhalten, wenn ich mich einfach vor Ablauf des jetzigen Restanspruchs abmelde?
Allgemein: jein, bei Dir: ja. Der Anspruch erlischt 4 Jahre nach der Entstehung oder mit der Entstehung eines neuen Anspruchs (§161 SGB III). Allerdings wird im letzteren Fall der restliche alte Anspruch auf den neuen draufgeschlagen (§147 Abs. 4 SGB III), aber nur bis zur normalen Maximaldauer (altersabhängig, bei unter 50-jährigen 12 Monate). Wenn Du gerade erst einen neuen Anspruch erarbeitet hast, wird der nur 6 Monate betragen, da kommen dann die restlichen Tage des alten Anspruchs oben drauf.

2. Hartz 4 ist ja noch ein größerer bürokratischer Aufwand als ALG1 - wird es dann noch schwieriger da rauszukommen für die Reise oder unterscheidet sich das nicht?
Raus ist immer leicht. Aber wie Du selbst schreibst: bei zu viel Vermögen (=Geld für die Weltreise) ist rein eher das Probem. Übrigens auch nach der Weltreise: Man könnte Dir unterstellen, dass Du das Geld nicht für die Reise ausgegeben, sondern beiseite geschafft hast. Es wird sich also lohnen, Nchweise (Tickets, ATM-Belege etc.) aufzubewahren.

LG, Karoshi
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Dome

« Antwort #2 am: 21. Februar 2015, 07:51 »
Danke für deine Antworten karoshi!


Das klingt ja schonmal ganz gut. Ich hatte schon Angst ich müsste dann wieder bei null anfangen mit der Anspruchszeit.

Wird die Anspruchszeit auch erhalten wenn ich der Restanspruch abgegolten ist? Denn wenn ich. Jetzt schon vorher aussteigen würde müsste ich mich ja irgendwie den letzten Monat in Deutschland selbst Krankenversichern.

Wenn du scheibst, dass es schwieriger wird in das ALG2 reinzukommen - was genau ist denn da die Konsequenz? Eigentlich doch nur dass ich kein Geld bekomme, KV und sowas werden doch trotzdem übernommen oder sehe ich das falsch? Denn darum geht es mir eher. Geld hab ich wie gesagt genug um nicht darauf angewiesen zu sein.
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karoshi

« Antwort #3 am: 21. Februar 2015, 08:51 »
Bist Du sicher, dass Du da gerade nichts durcheinander bringst? Redest Du von der Anwartschaftszeit oder von der Anspruchsdauer?

Dieser Satz...
Wird die Anspruchszeit auch erhalten wenn ich der Restanspruch abgegolten ist?
...macht irgendwie keinen Sinn. Was soll erhalten bleiben, wenn der Restanspruch abgegolten ist?

Und bei ALG2 ist es so: Zu viel Vermögen, kein ALG2. Also gar nix. Du müsstest Dich dann selbst versichern.
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Dome

« Antwort #4 am: 21. Februar 2015, 15:32 »
Ich rede von der Anwartschaftszeit. Mein jetziger Anspruch rührt aus alten Arbeitsverhältnissen. Zum neuen Anspruch fehlt mir wie gesagt nicht mehr viel. Wenn die schon vorhandene Zeit für dem neuen Anspruch bis nach der Weltreise erhalten bleiben würde, könnte ich direkt nach der Reise wieder Arbeiten und hätte dann nach den paar Wochen den neuen Anspruch.

Ich arbeite für ein Kreuzfahrtunternehmen, immer 4 Monatsverträge. Dazwischen bin ich immer arbeitslos. Daher würde ich gern nach der Reise einen Vertrag fahren und danach wieder den neuen Anspruch nutzen.


Danke nochmal.
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karoshi

« Antwort #5 am: 21. Februar 2015, 17:38 »
Entscheidend für die Erfüllung der Anwartschaft (was eine Voraussetzung für das Entstehen eines neuen Anspruchs ist) ist die Rahmenfrist, also die letzten 2 Jahre zum Stichtag der Arbeitslosmeldung. Dieser Zeitraum verschiebt sich natürlich jeden Tag, so dass nach der Weltreise eventuell sozialversicherungspflichtige Zeiten, die jetzt noch in der Rahmenfrist liegen, dann nicht mehr berücksichtigt werden. Insofern bleibt da nichts "erhalten".

Ein Beispiel: Angenommen, Du kommst am 01.10.2015 zurück und fängst sofort an, zu arbeiten. Falls Du in der Zeit ab dem 01.10.2013 beschäftigt warst, bringt Dich die neue Arbeit der Erfüllung der Anwartschaft keinen Tag näher, weil für jeden Tag, der am Ende der Rahmenfrist dazu kommt, am Anfang einer wegfällt.

Die Frage ist jetzt: Wie lange willst Du unterwegs sein, und welche Zeiten würden dann aus der Rahmenfrist rausgefallen sein? Wenn Du sagst, dass Du nur noch wenige Wochen arbeiten müsstest, um die Anwartschaft zu erfüllen, könnte es für Dich Sinn machen, vor der Reise noch entsprechend lange zu arbeiten (irgendwas, Hauptsache sozialversicherungspflichtig).
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Dome

« Antwort #6 am: 21. Februar 2015, 19:32 »
Hmm... dachte schon dass das zu schön wäre um war zu sein.

Na ja, wir planen mindestens ein Jahr unterwegs zu sein, vermutlich sogar länger. Demnach bekomme ich danach wohl nicht so schnell den neuen Anspruch zusammen.

Ich werde mich nochmal beim Amt informieren wie lange ich noch bis zum neuen Anspruch arbeiten muss. Vielleicht mache ich dann wirklich irgendwas. Dazu zählen ja auch minijobs etc. oder?
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karoshi

« Antwort #7 am: 21. Februar 2015, 23:19 »
Wenn Du länger als ein Jahr wegbleibst, müsstest Du Dir einen neuen Anspruch komplett nach der Reise erarbeiten. Alle sozialversicherungspflichtigen Zeiten vor der Reise nützen Dir in diesem Fall genau gar nichts.

Meine Empfehlung: arbeite jetzt noch die paar Wochen bis zur Erfüllung der Anwartschaftszeit, lass den neuen Anspruch feststellen (=Arbeitslosmeldung) und fahr dann erst weg.
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