Hallo Zusammen,
Um sicherzugehen, habe ich mich mal direkt bei Arbeitsamt vor Ort erkundigt, und bin nun um einiges schlauer. Ich bekam sogar eine richtig gute Beratung, dies hatte ich so nicht erwartet...
Folgende Situation, für Grenzgänger in der Schweiz (in Deutschland lebend, in der Schweiz arbeitend):
Deutschland hat mit der Schweiz ein Sonderabkommen bzgl. Arbeitslosigkeit. Ist jemand von Arbeitslosigkeit bedroht bzw. möchte nach der Reise wieder in Deutschland arbeiten, muss er das sogenannte Formular "E301" in der Schweiz beantragen, welches als Nachweis für das Versicherungspflichtverhältnis in Deutschland gilt. Sobald gekündigt wird (Sperrfrist beachten!) dies dem Arbeitsamt mitteilen. Wichtig: Vor der Reise muss man mindestens 1-2 Tage arbeitslos gemeldet gewesen sein, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Reise zu gewährleisten. Dann kann man dem Arbeitsamt bekanntmachen das man für die nächsten Monate dem deutschen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Kommt man dann wieder meldet man sich wieder arbeitslos, und hat Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland.
Bärbel, ich vermute das es in Deinem Fall eine ähnliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und England geben wird, es wird wohl ein wenig einfacher sein, da England im Gegensatz zur Schweiz in der EU ist.
Dies zur Information.
Beste Grüsse
Tobi