Mein spezieller Fall:
33 Jahre alt und privat versichert.
aufhebungsvertrag zum 30.1.2014
Reisebeginn: Nov 2014 für ca. 1 Jahr und 2 Monate
Voraussichtlich werde ich von Februar bis Ende Oktober entweder
A) eine befristete Stelle annehmen (bis zum 31.10.)
oder
B) eine neue Stelle annehmen und zum 31.10. selber kündigen
Sperrfrist bei Selbstkündigung ist klar. Meine Frage betrifft die Rückkehr in die GKV (möchte ich gerne, da Familie geplant ist und ich danach eh nicht mehr in meinem Job arbeite will und wahrscheinlich nicht mehr so viel verdienen werde wie jetzt).
Bis 31.10. werde ich dann ja weiter privat versichert sein. Ab dem 1.11. bin ich dann arbeitssuchend, werde mich aber direkt abmelden, da ich meine Reise starte.
Ich würde aber gerne die "Chance" nutzen und mit meiner Arbeitslosigkeit zurück in die GKV zu wechslen. Soweit ich das verstehe, wäre das aber erst in der 5. Woche möglich, wenn die Agentur f Arbeit die Zahlungen übernehmen würde. In dem Moment gibt es ja aber keine Zahlungen, weil ich schon gar nicht mehr da bin...was muss ich beachten?
Danke euch,
Winnie