So lange, wie du eingeschrieben bist, kannst du dich als Student versichern (wenn parallel keine Beschäftigung mit mehr als 20 Std die Woche besteht)
Wenn du exmatrikuliert wirst, bist du kein Student mehr und dementsprechend auch nicht mehr als Student versichert. (den genauen Zeitraum kannst nur du klären)
Dann muss man schauen, was du zu diesem Zeitpunkt machst:
a) "nichts" = Umstellung auf eine freiwillige Versicherung mit einem Beitrag von rund 155,00 EUR (außer du bist verheiratet?!)
b) Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter 450,00 EUR = ebenfalls freiwillige Versicherung von rund 155,00 EUR
c) Arbeitnehmer mit einem Einkommen von über 450,00 EUR = über den Arbeitgeber pflicht versichert.
Abmeldung vor der Reise:
Jeder der in Deutschland lebt, muss auch hier versichert sein. Meldet man sich beim Einwohnermeldeamt ab (was bei reisen eher unwahrscheinlich ist) endet mit dem Tag automatisch die Versicherung in Deutschland.
Verlässt man das Land für einige Monate, um zu reisen, muss man der Versicherung darüber Nachweise vorlegen (z.B. Tickets). Dann sollte die Versicherung auch Enden. Allerdings wird das bei den Krankenkassen ein bisschen unterschiedlch gehandhabt. Sprich das am besten direkt mit deiner neuen Versicherung ab, was die für Unterlagen wollen etc...