Thema: Kündigung auf Grund von Weltreise & ALG1  (Gelesen 3265 mal)

lahja

« am: 17. Dezember 2012, 11:20 »
Hallo zusammen,
ich habe mich schon gut in dem Forum eingelesen, aber mein Fall scheint mir noch nicht geklärt zu sein.
Ich hoffe ihr könnt helfen :)

Meine Weltreise startet am 17.2.2013 ... voraussichtlich 12 Monate, vielleicht aber auch länger.
Meine Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende.

Ich plane Ende Januar zu kündigen, da ich noch einige Urlaubstage habe und somit bereits am 12.2.2013 meinen letzten Arbeitstag hätte. Nun würde ich mich nach der Kündigung direkt arbeitslos melden (also noch im Januar), zum 01.03.2013 wäre ich dann arbeitslos. Zu dem Zeitpunkt wäre ich dann schon auf der Reise. Nachdem ich den Bescheid per Post bekommen habe, würde ich einen Tag ALG1 beziehen und dann meine Eltern ein Einschreiben einwerfen lasse, in dem ich mitteile, dass ich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe.

Wenn ich dann zurück bin, evtl. auch nach 13 oder 14 Monaten, würde ich mich wieder arbeitslos melden und bekäme dann ALG1.

Ist mein Plan korrekt oder funktioniert es so nicht?

Danke schon vorab für Eure Antworten.

Liebe Grüße,
lahja
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n_rtw

« Antwort #1 am: 17. Dezember 2012, 11:57 »
Hallo lahja,
grundsaetzlich ok, aber:
damit du auch nach einer Wiederkehr nach mehr als 12 Monaten wieder / erstmals Arbeitslosengeld bekommen kannst, muessen deine Ansprueche vor Abreise festgestellt werden. Dabei kann fuer dich die Abreise vor der tatsaechlichen Arbeitslosigkeit schwierig werden:
Die Meldung zur Arbeitslosigkeit und der Antrag auf Arbeitslosengeld, also die Feststellung der Ansprueche, die dann 4 Jahre gelten, sind bei der Arbeitsagentur zwei verschiedene Prozesse (hier in Berlin sogar an zwei verschiedenen Orten bei verschiedenen Teams). Daher solltest du dich fruehzeitig kuemmern, ob du alles fuer die Feststellung der Ansprueche auch vor der Abreise zusammen hast. Z.B. muss dein Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung ausfuellen, in der z.B. alle Gehaelter der letzten 12 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit (oft ja klar, aber eben nicht in jedem Job z.B. bei bezahlten Ueberstunden) und alle Ansprueche aus Urlaub, der nicht genommen wurde, eingetragen werden muessen. Hier kann es sicher zur Verzoegerungen kommen, da nicht jeder Arbeitgeber so flexibel ist, das zeitnah nach Kuendigung auszustellen - gerade weil oft ja unklar ist, ob alle Urlaubstage auch so wie geplant genommen werden (koenntest ja spontan krank werden...).
Informiere dich einfach bei deiner Arbeitsagentur telefonisch, was im Detail fuer den Antrag auf Arbeitslosengeld benoetigt wird und wie da die Terminvergabe laeuft. Manchmal kann man es auch einfach schriftlich einreichen. Und dann frag deinen Arbeitgeber, ob er alles rechtzeitig ausstellen und dir uebergeben kann.

Ich hoffe das hilft dir weiter, ist viel formeller Papierkram, aber so isses nun mal.

Also mein Arbeitgeber braucht 4 Wochen nach Ausscheidung aus der Firma, um mir alles noetige zu schicken. Beim Arbeitsamt sagte man mir aber, dass die Ansprueche in dem persoenlichen Termin der Abgabe des Arbeitslosengeldantrags dann direkt festgestellt werden koennen, so dass da dann keine Zeitverzoegerung mehr kommt.



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lahja

« Antwort #2 am: 17. Dezember 2012, 17:31 »
Danke für die Infos.
Dann werde ich morgen erstmal beim Arbeitsamt anrufen :)

Beste Grüße,
lahja
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NRW

« Antwort #3 am: 11. Juni 2013, 18:06 »
Hallo zusammen,

ich hole diesen Thread noch einmal nach oben, um keinen neuen zu erstellen.


Mein Fall:

Ich gehe ab 15.09. für 1 Jahr auf Weltreise. Kündigen werde ich im Juli zum 31.08.13

Durch die Eigenkündigung bekomme ich eine Sperrzeit, die aber während der Reise kalendermäßig abläuft, richtig?

Nun meine Frage: Wie verhalte ich mich bei der Meldung bei der Arbeitsagentur? Kann ich einfach am Tag nach meiner Eigenkündigung dorthin gehen und mit offenen Karten spielen, oder hätte dies weitere Auswirkungen zusätzlich zu der Sperrzeit?

Mir wäre die ehrliche Variante die liebste, habe allerdings schon einmal gelesen, dass manche von euch erst nach der Meldung "auf die Idee" einer Reise kamen?! Oder bezog sich dies auf auslaufende befristete Verträge, etc.?

Viele Grüße
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Vombatus

« Antwort #4 am: 11. Juni 2013, 19:16 »
Deine Frage wurde nun wirklich schon mehr als einmal gestellt, heute bin ich aber zu faul alle Links wieder heraus zu suchen. Darum nur einen, mit der Suche und Geduld findest du die Anderen.

http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=8309.0

Letztendlich findet jeder seine eigene Lösung.
Die einen spielen mit offenen Karten.
Die anderen verschweigen ihren Plan.
Die ganz anderen finden einen Zwischenweg.
… und dann ist man noch den Launen und der (In)Kompetenz des Sachbearbeiters ausgeliefert
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