Thema: Läuft Sperrzeit zu ALG 1 bei Abwesenheit, obwohl Anspruch noch nicht bewilligt?  (Gelesen 2768 mal)

Kitty

Hallo zusammen!
Es tut mir wirklich leid, dass ich schon wieder eine ähnliche Frage stellen muss. Aber ich bin nach dem Lesen der ganzen Threads noch verwirrter und das AA ist auch nicht gerade hilfreich.

Zu meinem Fall:
Ich habe zum 31.07.2013 gekündigt. Bin zum Arbeitsamt marschiert, habe mich arbeitssuchend gemeldet. Die haben mich wohl auch direkt arbeitslos gemeldet. Ich hatte auch schon ein erstes Gespräch mit meiner Vermittlerin, habe ihr allerdings aus einem Bauchgefühl heraus noch nichts von meinen Plänen gesagt.

Die Unterlagen vom Arbeitgeber (Arbeitsbescheinigung etc.) habe ich erst kürzlich bekommen, so dass ich erst den Termin mit der Leistungsabteilung ausmachen konnte, bei dem mir ja die ALG 1 Ansprüche ausgerechnet werden.

Folgendes Problem:
Ich fliege schon am 7. August. Den Termin habe ich allerdings erst zum 15. August bekommen. Muss ich, damit die Sperrzeit in meiner Abwesenheit läuft und ich diese Anwartschaftszeit erfülle, zu diesem Termin erscheinen oder reicht es, dass ich beim AA offiziell arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet bin?
Ich würde mich kurz vorher abmelden und dann bei Rückkehr wieder offiziell anmelden.

Ich hatte mit der Dame aus der Service-Hotline telefoniert, die mir sagte, dass die Sperrzeit selbstverständlich nicht laufen wird, da ich dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehe und diesen Termin nicht werde einhalten können.

Was stimmt? Ich danke euch schon jetzt für eine Aufklärung, denn diese Unwissenheit macht mich kirre. :)

Liebe Grüße
Bantu
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karoshi

Dass die Sperrfist erst nach der Reise beginnt, wird von Arbeitsagentur-Mitarbeitern immer wieder behauptet. Durch die ständigen Wiederholungen wird es aber nicht wahr.

http://weltreise-info.de/organisation/alg1_sperrzeiten.html
http://weltreise-info.de/organisation/alg1_faq.html

Auch hier im Forum finden sich einige Berichte von Leuten, wo die Arbeitsagentur dieses Spielchen versucht hat. In allen mir bekannten Fällen war ein Widerspruch erfolgreich.

LG, Karoshi
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NRW

Hallo Kitty,

ich habe eine ganz ähnliche Situation. Ich habe zum 31.08.13 gekündigt und reise am 15.09.13 los. Beim Arbeitsvermittler war ich ebenfalls schon. Nun fehlt nur noch der Termin in der Leistungsabteilung sobald ich alle Unterlagen vollständig habe (vor allem Arbeitsbescheinigung).

Deine Sperre läuft ab 01.08.13, denn ab da bis zum 06.08.13 bist du arbeitslos und stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Ob das realistisch ist aufgrund der Kürze der Zeit spielt keine Rolle für diesen Status.

Wie es sich in Bezug auf deinen Termin am 15.08. verhält kann ich nicht sagen. Mir ist gesagt worden, dass ich zwingend persönlich! in der Arbeitsagentur die Unterlagen abgeben muss und dann der Anspruch gerechnet wird. Dies ist ja auch wichtig, damit der Anspruch festgestellt wird und für 4 Jahre erhalten bleibt. Ich denke nicht, dass jemand anderes (z.B. mit Vollmacht) diesen Termin für dich erledigen kann.

Ich habe ebenfalls die Aufforderung bekommen, einen Termin in der Leistungsabteilung zu vereinbaren. Als ich bei dem Termin beim Arbeitsvermittler war, habe ich allerdings gesehen, dass die Leistungsabteilung in Bochum 2 Eingänge hat, 1 für Personen mit Termin, 1 für Personen ohne Termin mit dem Hinweis dass es zu langen Wartezeiten kommen kann. Vielleicht gibt es das bei dir auch? Dann würde ich am 01.08. hinmarschieren wenn du dann schon die Arbeitsbescheinigung von deinem AG bekommen hast.
Kannst du berichten wie es ausgegangen ist?? Viel Erfolg!
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karoshi

Deine Sperre läuft ab 01.08.13, denn ab da bis zum 06.08.13 bist du arbeitslos und stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Richtig ist, dass die Sperre ab dem 01.08. läuft. Die Begründung greift aber zu kurz. Denn selbst wenn Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen würdest (und sogar komplett ohne Arbeitslosmeldung) würde die Sperre am 01.08.2013 beginnen und ohne Unterbrechung ablaufen. So ist die Rechtslage. Die Sperrzeit "beginnt am Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet."
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Kitty

Vielen Dank für die bisherigen wertvollen Antworten! Jetzt bin ich beruhigter.
Ich werde auf jeden Fall schreiben, wie es ausgegangen ist.
Liebe Grüße
Kitty
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