Ich habe Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid eingelegt und gewonnen. Für alle, die ähnliches Problem haben, reicht es, wenn man folgendes schreibt:
"Entsprechend der internen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 148 Abs. 1 Nr. 6 findet selbiger Paragraph nach Randziffer 148.19 und 148.20 in meinem Fall keine Anwendung, da die Anspruchsdauer nur dann gemindert werden kann, wenn der auswärtige Aufenthalt bezweckt, sich den Eingliederungsbemühungen der Agentur für Arbeit zu entziehen, das nicht der Fall war."
Viele Grüße