Ich glaube, hier geht es darum, dass das AA nicht angeht, ob jemand arbeitet oder nicht bis zum Ende seiner Anstellung. Tschuessikovski ist offiziell bis zum 31.3. in einem Arbeitsverhaeltnis. Das sowie die Hoehe der Bezuege bis Ende Maerz muss der Arbeitgeber, wenn er denn rechtens arbeitet, in der Arbeitsbescheinigung fuer das AA angeben.
Ich sehe den Fall genauso, wie wenn jemand einfach viel Resturlaub hat und nach der Kuendigung nicht mehr arbeiten muss. Das sage ich dem Arbeitsamt auch nicht, sonst wollen die mich schon mal mit Beratungsterminen und ggf. Vorstellungsgespraechen belegen.
Doppelt Geld sollte es also nicht geben und eine Umgehung der Sperrfrist - dafuer muessten schon schwerwiegende Gruende wie Mobbing oder Aufhebungsvertrag unter bestimmten Umstaenden vorliegen - ist aber ein ganz anderes, sehr komplexes Thema.
Da ergibt sich fuer tschuessikovski meines Erachtens eher das Problem dass er noch, waehrend er im Angestelltenverhaeltnis ist, auf Weltreise geht und damit das hier im Forum schon mehrfach angesprochene Problem bekommt, ob er den Anspruch auf Arbeitslosengelt feststellen lassen kann, bevor er offiziell arbeitslos ist. Die Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber sollte hier ja eher das kleinere Problem sein, weil klar ist, welche Bezuege er bis Ende Maerz bekommt.
n_rtw