Thema: die sinnlosigkeit der deutschen KV! Hilfe zur Umgehung  (Gelesen 3145 mal)

Annikaaaaa

« am: 02. November 2012, 11:04 »
Halloechrn,

Leute ich brauchte mal einen tip, bzw hilfe von euch.
Ich befinde mich nun siet 23.9. Auf meiner weltreise und war zuvor fREIWILLIG GESETZLICH versichert.

Das Arbeitsamt hat mir ggue. Die aussage getaetigt, dass sie mich dann zu, 23.9 abmelden bei uhnen und damit auch die kv damit erlesigt ist.
So nun habe ich allerdings einen brief von der kk bekommen, dass ich monatlich 150 euro bezahlen soll.

Nun habe ich mich an den sachbearbeiter gewendet und dieser behauptet steif und frst, dass ich nur mit der abmeldung meines wohnortes in D aus der sache rauskomme.

Nun habe ich mich mit meiner bank, wegen der kk und meiner auslandskv in verbinung gesetzt und diese sind auch noch gueltig, wenn ich
Was denkt ihr?

Rueckwirkend abmelden, insofern das moeglich ist, was ich auch nicht weiss.
Oder er eine weitere email an den netten herren de k, dass ic laenger als 6 monate weg bin, usw.

Freue mich auf eure hilfe :-)
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eucaloa

« Antwort #1 am: 02. November 2012, 12:16 »
Hallo,

ich beschäftige mich auch grad mit dem Thema. Ich hoffe darauf, dass meine KV mir eine Anwartschaft anbietet. Dazu muss ich nachweisen, dass ich ausreichend im Ausland versichert bin. Nach Auskunft meines Versicherungs- und Finanzberaters hat man ab Aufenthalten, die länger als 6 Monate sind, Anspruch auf eine Anwartschaft, dazu muss man auch nicht abgemeldet sein. (Bei mir ist es leider weniger...)
Eine Anwartschaft kostet zwar auch ein wenig, aber immerhin deutlich weniger als 150€.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen.
VG
eucaloa
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manado

« Antwort #2 am: 02. November 2012, 20:25 »
http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=7267.0

scheinbar das gleiche Thema,
grüße
manado
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roadrunner

« Antwort #3 am: 15. November 2012, 19:18 »
Ich schlage mich auch gerade mit änlichen Problemen rum.
Demnach ist es definitiv so dass deine Mitgliedschaft in der GKV automatisch beendet wird wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland abmeldest. Bedenke bitte wenn du dann nach Deutschland zurückkommst musst innerhalb von 2 Monaten ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis beginnen sonst kommst du gar nicht mehr in die GKV sondern musst dich Privat versichern! Und das wird spätestens im Alter teuer und auch bei Kindern da man diese, anders als in der GKV, extra Versichern muss!

Informationen findest du dazu im 5. Sozialgesetzbuch

Man sollte sich gut übelegen was man bei dem Thema macht wenn man nicgt riskieren möchte für imer aus der GKV zu fliegen, ich möchte das definitiv nicht!!!

Das Risiko schaltest du aber aus wenn du eine Anwartschaft abschließen kannst, da gibt es dann die 2 Monatsfrist meines Wissens nicht.

Hier mal ein nützlicher Link
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/1.html

Sieh mal unter  SGB V § 9 Abs (1) Satz 5 nach
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knuffels

« Antwort #4 am: 03. Dezember 2012, 19:34 »
Meine Erfahrung:

War freiwillig gesetzlich versichert.
Habe meinen Wohnsitz in Deutschland nicht abgemeldet.
Konnte nachweisen, dass ich Deutschland verlasse (auf unbestimmte Zeit) und während dieser Zeit kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen in D habe.

Nach meiner Rückkehr:
Habe mich arbeitslos gemeldet, GKV musste mich wieder nehmen.
Bin kurz darauf in einen neuen Job mit Gehalt über der Bemessungsgrenze eingestiegen, bin also aus der Pflichtversicherung rausgefalen und wollte aber weiterhin freiwillig in der GKV bleiben.
GKV wollten dann wissen, wie mein Versicherungsverlauf der letzten fünf Jahre war.
Konnte nachweisen, dass ich während der letzten fünf Jahre länger wie 24 Monate ununterbrochen in einer GKV war. Die GKV musste mich demzufolge wieder nehmen.

Bei dieser Aktion habe ich folgende Nebeninformation erhalten:
Ein Wechsel der GKV ist möglich, ohne Kündigungsfrist, wenn Du Deutschland für nur einen Tag verlässt, und zu diesem einen Tag nicht in einem Arbeitsverhältnis stehst. (Sonderkündigungsrecht beim verlassen Deutschlands, freies Wahlrecht der GKV bei Rückkehr)
Mit dem Wohnsitz hat - nach meiner Erfahrung- das nichts zu tun.
Falls sich irgend ein Beamter dumm stellt, dann behaupte, hier in D ist nur Dein NEBEN-Wohnsitz und du bist überwiegend im Ausland. Dann sollte es klappen.
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n_rtw

« Antwort #5 am: 03. Dezember 2012, 22:41 »
Hallo Knuffels - danke für die gesammelten Informationen.
Was mich verwundert ist, dass die GKV, sobald man - obwohl schon drin über Arbeitsamt - dann bei Jobeinstieg über die Bemessungsgrenze kommt noch mal diese 5-Jahres-24-Monatsregel anwendet. Da verdient man viel und will in der GKV - wenn auch nur freiwillig - bleiben und die wollen einen unter Umständen rausschmeißen? D.h. ja dass jede Weltreise länger als 3 Jahre da noch mal Schwierigkeiten bringen könnte... Warum muss es immer so kompliziert sein?
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knuffels

« Antwort #6 am: 04. Dezember 2012, 09:14 »
Hallo Knuffels - danke für die gesammelten Informationen.
Was mich verwundert ist, dass die GKV, sobald man - obwohl schon drin über Arbeitsamt - dann bei Jobeinstieg über die Bemessungsgrenze kommt noch mal diese 5-Jahres-24-Monatsregel anwendet. Da verdient man viel und will in der GKV - wenn auch nur freiwillig - bleiben und die wollen einen unter Umständen rausschmeißen? D.h. ja dass jede Weltreise länger als 3 Jahre da noch mal Schwierigkeiten bringen könnte... Warum muss es immer so kompliziert sein?

tja, das ist halt Deutschland. Viele Leute wollen eben durch diese Komplexität ihren Schreibtischjob sichern.

Meine Meinung: es ist Aufgabe der Politiker, funktionierende, simple und überschaubare Systeme zu schaffen. Als Otto Normalbürger will ich keinen Beschaff mit so was haben, sondern einfach bei Krankheit oder Unfall schnell, unbürokratisch und kostenlos Hilfe bekommen.

So.... genug geträumt :)
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