Thema: Antrag auf unbezahlten Urlaub  (Gelesen 13019 mal)

funny

« am: 03. April 2013, 19:32 »
Hallo,
Hilfe, Hilfe, Hilfe ist gesucht!

Ich stehe in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in einer Institution des Bundes und plane eine 1jährige Reise. Mein Arbeitgeber würde mir unbezahlten Urlaub mit anschließender Weiterbeschäftigung gewähren. Dies ist prima, aber hätte ich das gerne noch schriftlich. Nun meine Frage:
Wisst ihr auf welchen Sachverhalt/welche Lücke im Gesetz/ welches Hindernisse/... ich acht geben muss? Was sollte ich in meinem Antrag noch unbedingt schriftlich festhalten, damit mein 1jähriger Ausstieg nicht zur Falle wird?

Außer die Klärungen von Sonderzahlungen und Urlaubsanspruch fällt mir nichts weiter ein und ich habe bedenken, dass ich etwas vergessen habe.

Für eure Kommentare vielen lieben Dank im Voraus!
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Raus2013

« Antwort #1 am: 03. April 2013, 19:46 »
Bist du verbeamtet (wegen Bund)? Dann wäre die Krankenversicherungsfrage zu klären ...

Lg
Sunny
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funny

« Antwort #2 am: 03. April 2013, 20:08 »
nein, ich bin ganz normale angestellte
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Radlerin

« Antwort #3 am: 04. April 2013, 09:25 »
Gibt es in eurer Firma sowas wie interne Regelungen / Betriebsvereinbarungen?

Bei uns gibts das zu allem möglichem, da steht genau drin, was zu beachten ist. Falls ihr sowas habt, würde ich mir das geben lassen (Sekretärin oder Personalbereich oder Betriebsrat fragen, hatte die Infos vom Betriebsrat, wo genau ich schauen muss).

Bei mir wars etwas anders, da ich nur zweimal 4 Wochen unbezahlten Urlaub nehme und dazwischen normalen Urlaub, aber letztlich ist es doch recht unkompliziert gewesen.
Das ist übrigens bei kürzeren Auszeiten eine gute Idee, wenn man noch normalen Urlaub hat, da einen der Arbeitgeber dann nicht abmeldet und die KV weiterläuft.  8)
Ich hab mir noch von KK schriftlich geben lassen, dass ich bei denen dann durchgehend versichert bin (trifft für dich nicht zu, weil du ja ein Jahr weg bist).

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funny

« Antwort #4 am: 04. April 2013, 09:55 »
Danke Radlerin für deine Info.
Interne vereinbarungen gibt es nicht, ich denke ich muss mich durch das tarifrecht quälen, vielleicht steht da was nützliches.

Kennst du vielleicht noch nen link, wo ich nachschauen könnte? (bin tarifangestellte im öff. dienst)
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knuffels

« Antwort #5 am: 04. April 2013, 17:57 »
Gratuliere, unbezahlte Freistellung ist schon mal besser als Kündigung.

Im Tarifrecht wirst Du da allerdings nicht allzu viel finden.
Evtl. gibt es manchmal Klauseln zur Arbeitszeitverkürzung oder unbezahlten Freistellung zwecks Vermeidung betreibsbedingter Kündigungen. Wird aber in Deinem Fall nicht zutreffen.

Bei mir waren das damals nur zwei Blatt Papier mit "Ergänzungen zum Arbeitsvertrag".

Darin stand:

- Freistellung von ... bis ... ohne Fortzahlung der Bezüge
- Urlaubs- / Weihnachtsgeld wird in diesem Jahr anteilig ausgezahlt
- bezahlter Jahresurlaub wird anteilig gewährt
- Anrechnung der Freistellungszeit auf die Betriebszugehörigkeit
- Ausschluss (Verbot) einer sonstigen bezahlten Beschäftigung während dieser Zeit
- Pflicht der telefonischen Kontaktaufnahme mit der Personalabteilung 3 Monate vor Rückkehr
- Möglichkeit der früheren Wiederaufnahme des aktiven Arbeitsverhältnisses
(ist nicht ganz schlecht, falls unterwegs doch das Geld ausgeht)

Das war für mich ok, Bedenken oder Sorgen hatte ich keine ;)

Ein Teilzeit-Vertrag wäre mir noch etwas lieber gewesen, aber das wollten die aus irgend einem Grund nicht machen.
Ist eben nicht möglich, alles super-perfekt hinzubekommen ;)
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funny

« Antwort #6 am: 04. April 2013, 21:07 »
Oh klasse Knuffels! Merci vielmals!!!

Das sind doch schon mal echt gute Angaben.
Und stehst du schon wieder im Arbeitsverhältnis? Biste wieder zurück? Gabs da noch dinge die du bereuht hast?

Rentenversicherung und Pflege- will ich für das eine Jahr aussetzen, haste das auch gemacht?
Darf ich fragen wo es dich hingetrieben hat?

Sorry für meine Neugier, aber ich treffe nicht oft auf Persönlichkeiten, die mir Tipps geben könnten. Die meisten sind eben Studenten, bei denen alles anders ist.

 ;D
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Vombatus

« Antwort #7 am: 04. April 2013, 21:14 »
Nein, die meisten kündigen ihre Arbeitsstelle … und finden danach eine neue … und die paar Studenten hier haben auch Persönlichkeit  ;) :D
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knuffels

« Antwort #8 am: 04. April 2013, 23:11 »
die geschickteste Lösung ist meiner Meinung nach ein Teilzeitvertrag: Du arbeitest ein Jahr voll fürs halbe Gehalt, dann hast Du ein Jahr frei bei fortlaufendem halben Gehalt. Damit ist das Problem der Sozialversicherung erschlagen.
Meine Firma wollte das aber nicht machen, warum auch immer? 
So habe ich eine Lücke in der Rentenverischerung, und Krankenversicherung (GKV) hab ich abgemeldet, mit der Begründung "werde Deutschland vorübergehend verlassen".
Im Ausland hatte ich dann eine private Auslandskrankenversicherung, nach meiner Rückkehr bin ich wieder in die GKV eingetreten. War alles kein Problem.

Die Zeit nach der Rückkehr ist auch ziemlich hart.
Jetzt bin ich wieder im festen Arbeitsverhältnis, fühle mich aber nicht so richtig wohl, habe aber arg Anpassungsprobleme. Nach so einem Jahr Auszeit bist Du für den normalen Arbeits-Alltag einfach versaut.
Finde keine Ruhe mehr, ständig denke ich daran, bald wieder "auszubrechen", bekomme manchmal Depressionen ......

Solche Aktionen sind einfach nicht zur Nachahmung empfohlen.
Mach besser keine Dummheiten, erspar Dir quälende Gedanken, bleib bei Deiner Arbeit, mach weiter, wie Du es gewohnt bist......
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serenity

« Antwort #9 am: 06. April 2013, 18:55 »
Also falls du das zeitlich noch hinkriegst, würde ich dir auf jeden Fall zu Knuffels Lösung raten! Wenn du nur das halbe Gehalt bekommst, zahlst du auch weniger Steuern  (geringere Progression), so dass du netto mehr als 50% haben dürftest. Auf jeden Fall wärst du gut abgesichert. Allerdings brauchst du dann während der Reise trotzdem noch eine Auslandskrankenversicherung, die gesetzliche zahlt außerhalb der EU nicht.

Könnte allerdings im öffentlichen Dienst problematisch werden, weil über den TVL/TVÖD das Ansparen von Mehrarbeit recht restriktiv geregelt ist. Allerdings gibt es die Möglichkeit, Langzeitarbeitszeitkonten einzurichten - das scheint in Berlin auch in einigen Fällen/Behörden praktiziert zu werden http://www.berlin.de/hpr/rechtsgrundlagen/3.html . Falls du in Berlin arbeitest, könntest du beim Hauptpersonalrat mal nachhaken...

Da für dich vermutlich der TVL oder TVÖD gilt, hier noch ein Link zu einigen rechtlichen Bestimmungen zur unbezahlten Freistellung http://www.hochschule-bochum.de/fileadmin/media/6_organisation/familiengerecht/interneInfos/KurzinfoSonderurlaub_u_Arbeitsbefreiung.pdf .

Wichtig wäre, eine vorzeitige Arbeitsaufnahme zu vereinbaren, falls du doch früher zurückkommen möchtest oder dir das Geld ausgeht.
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funny

« Antwort #10 am: 08. April 2013, 10:21 »
Hey,
die möglichkeit der teilzeitregelung geht bei mir nicht mehr, weil ich nicht noch nen jahr warten will um mein traum vom reisen zu verwirklichen.
Ob ich nach meiner reise depries hab, weil ich für den alltag nicht mehr geschaffen bin und immer wieder weg will oder jetzt vorher depressionen hab, weil ich mir den traum erfüllen will und vor lauter träumen gerne tag und nacht schlafen würde, macht für mich keinen unterschied. : )

@Knuffels:
hast du schon erkenntnisse, wie sich deine lücke in den sozialversicherungen auswirken?
Kannst du gut mit der lücke leben?
Ich denke ich werde diese lücken leider auch in anspruch nehmen müssen, aber was solls, irgendwie wirds schon gehen.
Arbeite ja noch mein ganzes leben!

@serenity:
für mich gilt der TVÖD, aber die angaben zum TVL sind auch schon mal nicht schlecht.
DANKE für den Link!
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knuffels

« Antwort #11 am: 08. April 2013, 17:54 »
Jawoll... eine Sozialversicherungs-Lücke.... und die gehört mir....mir ganz allein !

Das Leben mit der Lücke ist teilweise schon ziemlich anstrengend, denn nun habe ich vermutlich ein Jahr länger zu malochen, bis ich endlich Rente beantragen kann.

Auch die GKV wollte mir den Wiedereintritt erschweren, da mein Verdienst zu gut ist. Die meinen: das Geld der Gutverdiener brauchen wir nicht, scher Dich zu den privaten....

Zum Glück konnte ich nachweisen, dass ich in den letzten 5 Jahren überwiegend gesetzlich versichert war, da mussten die mich wieder nehmen.
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