Gratuliere, unbezahlte Freistellung ist schon mal besser als Kündigung.
Im Tarifrecht wirst Du da allerdings nicht allzu viel finden.
Evtl. gibt es manchmal Klauseln zur Arbeitszeitverkürzung oder unbezahlten Freistellung zwecks Vermeidung betreibsbedingter Kündigungen. Wird aber in Deinem Fall nicht zutreffen.
Bei mir waren das damals nur zwei Blatt Papier mit "Ergänzungen zum Arbeitsvertrag".
Darin stand:
- Freistellung von ... bis ... ohne Fortzahlung der Bezüge
- Urlaubs- / Weihnachtsgeld wird in diesem Jahr anteilig ausgezahlt
- bezahlter Jahresurlaub wird anteilig gewährt
- Anrechnung der Freistellungszeit auf die Betriebszugehörigkeit
- Ausschluss (Verbot) einer sonstigen bezahlten Beschäftigung während dieser Zeit
- Pflicht der telefonischen Kontaktaufnahme mit der Personalabteilung 3 Monate vor Rückkehr
- Möglichkeit der früheren Wiederaufnahme des aktiven Arbeitsverhältnisses
(ist nicht ganz schlecht, falls unterwegs doch das Geld ausgeht)
Das war für mich ok, Bedenken oder Sorgen hatte ich keine
Ein Teilzeit-Vertrag wäre mir noch etwas lieber gewesen, aber das wollten die aus irgend einem Grund nicht machen.
Ist eben nicht möglich, alles super-perfekt hinzubekommen