Ich brauche wieder eure wunderbare Hilfe, weil ich mit den Begriffen und der Vorgehensweise nicht weiter komme.
Nachdem ich mich innerhalb von 3 Tagen beim Arbeitsamt gemeldet habe und mich arbeitssuchend (?) gemeldet habe, hat der Berater mich damit auch schon arbeitslos gemeldet aufgenommen ins System ab 01.05 oder nicht?
Mein Bewilligungsbescheid mit der Berechnung der Bezüge habe ich mittlerweile bekommen inkl. der Benachrichtigung, dass ich eine Sperrzeit von 12 Wochen bekomme. Alles soweit so gut. Meine offizielle Arbeitslosigkeit und Sperrzeit beginnen ab 01.05.
Fragen:
Muss ich am 01.05 bzw. am 02.05. persönlich beim Amt aufkreuzen und mich zeigen und mich NOCH mal offiziell und persönlich arbeitslos melden, obwohl ich eine Sperre habe und bereits mein Arbeitslosengeld berechnet wurde? Oder ist das damit schon erledigt, weil die Berechnung und Sperre eingerichtet ist?
Wie sieht es aus mit der Krankenversicherung etc. aus. Könntet ihr mir da auch weiterhelfen?
Auf den Blättern steht, dass ich erst ab 01.06. krankenversichert und sozialversichert bin, wie sieht es denn mit der Zeit vom 01.05 bis 31.05 aus? Muss ich mich für die Zeit bei der Krankenkasse melden und selbst versichern?
Da ich während der Sperrzeit Reisen werde, habt ihr das dann auch gleich dem Berater gesagt, dass ihr in der Sperrzeit nicht da seid? Ach ja und nach der Sperrzeit, also nach den 12 Wochen, muss man da gleich am Folgetag PERSÖNLICH auftauchen und sich dann sozusagen für den nächsten Tag abmelden, damit das Arbeitslosengeld „ruht“?
Fragen….
Bitte helft mir! Ich bin ratlos!
DANKE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!