Thema: Arbeitssuchend vs. Arbeitslos  (Gelesen 3202 mal)

schühchen

« am: 08. März 2012, 09:59 »
Ich brauche  wieder eure wunderbare Hilfe, weil ich mit den Begriffen und der Vorgehensweise nicht weiter komme.

Nachdem ich mich innerhalb von 3 Tagen beim Arbeitsamt gemeldet habe und mich arbeitssuchend (?) gemeldet habe, hat der Berater mich damit auch schon arbeitslos gemeldet aufgenommen ins System ab 01.05 oder nicht?

Mein Bewilligungsbescheid mit der Berechnung der Bezüge habe ich mittlerweile bekommen inkl. der Benachrichtigung, dass ich eine Sperrzeit von 12 Wochen bekomme. Alles soweit so gut. Meine offizielle Arbeitslosigkeit und Sperrzeit beginnen ab 01.05.

Fragen:
Muss ich am 01.05 bzw. am 02.05. persönlich beim Amt aufkreuzen und mich zeigen und mich NOCH mal offiziell und persönlich arbeitslos melden, obwohl ich eine Sperre habe und bereits mein Arbeitslosengeld berechnet wurde? Oder ist das damit schon erledigt, weil die Berechnung und Sperre eingerichtet ist?
 
Wie sieht es aus mit der Krankenversicherung etc. aus. Könntet ihr mir da auch weiterhelfen?

Auf den Blättern steht, dass ich erst ab 01.06. krankenversichert und sozialversichert bin, wie sieht es denn mit der Zeit vom 01.05 bis 31.05 aus? Muss ich mich für die Zeit bei der Krankenkasse melden und selbst versichern?

Da ich während der Sperrzeit Reisen werde, habt ihr das dann auch gleich dem Berater gesagt, dass ihr in der Sperrzeit nicht da seid? Ach ja und nach der Sperrzeit, also nach den 12 Wochen, muss man da gleich am Folgetag PERSÖNLICH auftauchen und sich dann sozusagen für den nächsten Tag abmelden, damit das Arbeitslosengeld „ruht“?

Fragen….
Bitte helft mir! Ich bin ratlos!  ???
DANKE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
0

weltentdecker

« Antwort #1 am: 08. März 2012, 10:18 »
Hi schühchen,
ich hab das ganze Prozedere auch gerade hinter mir. Hast du denn dem AA schon mitgeteilt, ab wann du auf Reisen bist?? Ich hab das direkt bei meinem ersten persönlichen Termin bei der Arbeitsvermittlung getan. Somit wurde ich direkt ab 12.04. vom System abgemeldet. Ich muss also nicht nochmal hin. Bewilligungsbescheid hab ich auch bekommen, so dass meine Ansprüche nun für 4 Jahre gesichert sind.

Wie sieht es aus mit der Krankenversicherung etc. aus. Könntet ihr mir da auch weiterhelfen?
Da bin ich selbst gerade etwas ratlos. Auch bei mir zahlt das AA erst 1 Monat später Beiträge an die KK, da es eine gesetzliche Nachversicherungspflicht der KK gibt. Bei mir machen die da allerdings etwas Stress, siehe mein anderer Thread dazu: http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=5945.0 Im Normalfall solltest du aber über die Nachversicherung von 1 Monat abgesichert sein. Wann geht's denn los auf die Reise?
0

schühchen

« Antwort #2 am: 08. März 2012, 10:26 »
Nein das habe ich noch nicht, nur dass ich auf Reisen sein werde.
Da ich die Sperre bekommen habe, weiß ich eben nicht, ob ich am ersten offiziellen Arbeitslos sein Tag persönlich hingehen muss und nach der Sperre sozusagen noch einmal am ersten Tag nach den 12 Wochen.
Wie schon geschrieben, es ist alles bereits berechnet und die Sperre mit genauen Zeiten an mich weitergegeben worden.
Welche Schritte muss ich jetzt noch machen, damit alles seine Richtigkeit hat und mein Geld für danach gesichert ist.

Wann es auf Reisen gehen soll, hängt eben ganz vom AA ab, ich wollte im Mai los  :)
0

weltentdecker

« Antwort #3 am: 08. März 2012, 10:29 »
Wieso hängt es vom AA ab, wann es auf Reisen gehen soll?  ??? Sag denen doch einfach, ab dann und dann bin ich weg, bitte meldet mich dann vom System ab. Wenn du den Bewilligungsbescheid schon hast, dann ist auch alles im System gesichert.
0

schühchen

« Antwort #4 am: 08. März 2012, 10:32 »
So einfach ist das?  ;)

Kein persönliches Vorstellen mehr?
Es heißt doch immer man muss PERSÖNLICH hingehen.

Ich bin ganz neu auf dem Gebiet, daher die Unsicherheit und die vielen ?????
0

weltentdecker

« Antwort #5 am: 08. März 2012, 10:34 »
Du warst doch bestimmt schon persönlich da oder? Ich war 2x da, einmal bei der Arbeitsvermittlung und einmal zum Leistungsantrag abgeben. Das war's.
0

schühchen

« Antwort #6 am: 08. März 2012, 10:35 »
Ich genauso, 2x.
Habe jetzt noch ein Vermittlungsgesprächstermin, den ich verschieben werde.
Oder ich gehe hin und kläre dann meine Fragen und den Rest.
0

Vombatus

« Antwort #7 am: 08. März 2012, 13:34 »
Habe es quasi gemacht wie Weltentdecker.
Das erste Mal zum AA um mich "anzumelden", dort habe ich gleich gesagt, dass ich in 8 Wochen das Land verlasse.
Einen Tag später hatte ich einen Termin beim Vermittler, dort habe ich gleich meine Abmeldung (zum Abreisetag 8 Wochen später) abgegeben.

Die ersten 4 Wochen war ich noch über meine alte KV versichert, danach 4 Wochen über das AA. Ab dem Abreisetag bei meiner Reise-KV.

Nächste Woche komme ich nach 15 Monaten wieder zurück und werde mal schauen ob dann auch alles so reibungslos klappt mit der "Wieder-Anmeldung".
0

karoshi

« Antwort #8 am: 09. März 2012, 22:41 »
So einfach ist das?  ;)

Kein persönliches Vorstellen mehr?
Es heißt doch immer man muss PERSÖNLICH hingehen.

Du warst ja offenbar schon persönlich da. Wenn Du einen Bewilligungsbescheid hast (auch wenn eine Sperrfrist im Spiel ist), hast Du Dich erfolgreich arbeitslos gemeldet und musst nicht noch einmal hin, es sei denn die Arbeitsagentur fordert Dich zu einem Gespräch an. Abmelden kannst Du Dich auch per Post.

LG, Karoshi
0

Tags:
 

Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz
OK