Hallo Karin,
zu dem Thema findest Du schon eine ganze Menge, wenn Du unten auf die Tags "alg1" und "arbeitslosengeld" klickst. Bitte lies Dir diese Themen zuerst durch, um doppelte Fragen zu vermeiden.
Kurz gesagt, die Sperrfrist von 3 Monaten wegen Eigenkündigung kannst Du nicht umgehen. Sie ist aber nach der Reise abgelaufen. (Ich gehe mal davon aus, dass Du länger als 3 Monate unterwegs bist.) Zusätzlich könnte es eine Sperrfrist von 1 Woche wegen verspäteter oder nicht erfolgter Arbeitssuchendmeldung geben, die aber in der Regel nach einer Weltreise nicht verhängt wird.
LG, Karoshi