Thema: arbeitssuchend, arbeitslos,... die 100te  (Gelesen 6147 mal)

karoshi

« Antwort #15 am: 24. März 2011, 18:56 »
1. Gespräch: Die Frau weiss auch nicht warum auf der HP was von 5 Jahren steht

Das steht da, weils richtig ist:

Für die Berechnung der Anspruchsdauer wird die um 3 Jahre verlängerte Rahmenfrist herangezogen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__127.html

Die Rahmenfrist ist im Normalfall (und so einer liegt hier vor) 2 Jahre.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__124.html



2. Gesrpäch ( 20 Minuten später, andere Frau): [...] und wenn ich wieder da bin beginnt die Sperrfrist also 3 Monate danach hätte ich anspruch auf 9 Montate.

Nur dadurch, dass das immer wieder behaupet wird, wird es ja nicht wahr. Die Sperrfrist beginnt mit dem Ereignis, das die Sperrfrist begründet. Und das ist keinesfalls die Arbeitslosmeldung nach der Reise, sondern das selbst verschuldete Ende des Arbeitsverhältnisses.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__144.html (siehe Absatz 2)


Ich weiss einfach nicht weiter was ich machen soll.
Bei so viel geballter Inkompetenz würde ich sagen: selbst so schlau machen, dass die Dir keinen vom Pferd erzählen können. (Die relevanten Paragrafen des SGB 3 habe ich hier verlinkt.) Dann beruhigt auf Reise gehen und hinterher arbeitslos melden. Wenn sie Dir nicht ab dem Tag 1 für 9 Monate ALG1 bewilligen, dann haben sie einen Fehler gemacht, gegen den man sich wehren kann. In diesem Fall: Beschwerde einlegen oder, wenn das nicht hilft, gegen den Bescheid klagen.

LG, Karoshi
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bulleye

« Antwort #16 am: 16. April 2011, 01:31 »
Um die Verwirrung komplett zu machen:
Entstehung des Anspruchs (Anwartschaft) und Dauer des ALG- Bezugs sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
In der Rahmenfrist von 2 Jahren (§123 SGB III) musst du ein Jahr lang gearbeitet haben, um Anspruch auf ALG zu haben. Die Dauer des ALG- Bezugs richtet sich dann in der Tat nach der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in der um 3 Jahre verlängerten Rahmenfrist, also den letzten 5 Jahren.
Klingt komisch, ist aber so.
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