Hallo querweltein,
ich kenne mich nicht 100%ig aus, weiß aber, dass es darauf ankommt, wie der Aufhebungsvertrag genau formuliert wird (ob es eine Sperrfrist gibt oder nicht). Schau mal im Internet, da müsste das irgendwo beschrieben sein. Der Aufhebungsvertrag muss so formuliert sein, dass er einer Kündigung seitens des Arbeitgebers gleich kommt, so von wegen, wenn der Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben wird, hätten wir dem Mitarbeiter eh gekündigt. Normalerweise macht der Arbeitgeber das automatisch so, wenn man darum bittet. Die Personalabteilung sollte sich da eigentlich auskennen.
Die Abfindung sollte auch eigentlich nicht angerechnet werden, denn ALG1 steht einem doch immer zu, ohne Vermögensprüfung. Erst bei ALG2 werden doch die persönlichen Finanzen geprüft.
Gruß,
weltentdecker