Hallo Manuel,
hab eine ähnliche Situation 1998 gehabt. Wenn sich die Gesetzeslage nicht geändert hat, musst du dich, wenn du im Ausland bist, abmelden und dich selbst versichern. Anspruch auf ALG hast du nicht, weil du ja keine Arbeit suchen kannst, wenn du gar nicht da bist. Ich war ein Monat weg, bekam das ALG dafür aber um dieses eine Monat länger bezahlt, als ich wieder im Lande war. Ich hätte es bei einem Monat riskieren können, aber ich hätte das Geld zurück zahlen müssen, falls man mir drauf kommt. Das kann z.B. passieren, wenn du im Ausland einen Unfall hast, oder in irgendeinen anderen Versicherungfall verwickelt bist. Ich würde es nicht riskieren, wünsch dir aber trotzdem, dass du deine Reise machen kannst.
LG, Gaby