Hallo! :-)
Zusammen mit meinem Freund starte ich am 15. August eine Langzeitreise nach Asien. Ich bin noch Beamtin auf Probe und habe jetzt mein Referendariat Lehramt abgeschlossen, womit ich auch schon auf meine Frage zusteuere.
Eben war ein Herr meiner PKV (Debeka) bei mir, weil ich mich informieren wollte, wie ich auf dieser Reise versichert sein werde. Der eigentliche Plan war, mich über die Young-Travellers versichern zu lassen. Gute Konditionen zum unschlagbaren Preis. Durch den Beitrag hier über Versicherungen (
https://weltreise-info.de/organisation/gkv.html) fand mein Freund dann heraus, dass man sich für die Dauer der Reise bei seiner KV abmelden kann, wenn die Auslands-KV bereits an diesem Tag greift. Mein Freund hat sich also vor kurzem arbeitslos gemeldet, sodass diese Regelung greifen kann.
Bei mir nun der Privatversicherten-Fall: Ich war bisher mein ganzes Leben über meinen Vater privat krankenversichert und anschließend im Ref durch mich selbst. Der Herr meiner PKV bot mir dann an, mich zum "Ausbildungstarif" einfach weiterzuversichern, was bis zu 18 Monate der Fall sein kann. Das wären dann grob 2000€. Und da ist noch keine Haftpflicht-, Reiserücktritt- oder sonstige Reiseversicherung dabei. Die Beihilfe fällt dadurch einfach weg und die PKV übernimmt in dieser Zeit 100% der Kosten.
Kann ich - genau wie gesetzlich versicherte - meine PKV mithilfe einer Anwartschaft pausieren und als "Weltreisende" eine Auslands-KV abschließen, die dann für mich gilt? (Ich ziele auf §5 Abs. 13 ab)? Muss ich meiner PKV (Debeka) nur zeigen, dass ich eine dem Paragraphen entsprechende "vollwertige Auslands-KV" abgeschlossen habe, um die Anwartschaft gültig zu machen?
Ich bin für jede Hilfe dankbar!!
Luisa