Thema: PKV und Anwartschaft: Reicht die Auslands-KV als Versicherung?  (Gelesen 1480 mal)

prsnlty

Hallo! :-)

Zusammen mit meinem Freund starte ich am 15. August eine Langzeitreise nach Asien. Ich bin noch Beamtin auf Probe und habe jetzt mein Referendariat Lehramt abgeschlossen, womit ich auch schon auf meine Frage zusteuere.

Eben war ein Herr meiner PKV (Debeka) bei mir, weil ich mich informieren wollte, wie ich auf dieser Reise versichert sein werde. Der eigentliche Plan war, mich über die Young-Travellers versichern zu lassen. Gute Konditionen zum unschlagbaren Preis. Durch den Beitrag hier über Versicherungen (https://weltreise-info.de/organisation/gkv.html) fand mein Freund dann heraus, dass man sich für die Dauer der Reise bei seiner KV abmelden kann, wenn die Auslands-KV bereits an diesem Tag greift. Mein Freund hat sich also vor kurzem arbeitslos gemeldet, sodass diese Regelung greifen kann.

Bei mir nun der Privatversicherten-Fall: Ich war bisher mein ganzes Leben über meinen Vater privat krankenversichert und anschließend im Ref durch mich selbst. Der Herr meiner PKV bot mir dann an, mich zum "Ausbildungstarif" einfach weiterzuversichern, was bis zu 18 Monate der Fall sein kann. Das wären dann grob 2000€. Und da ist noch keine Haftpflicht-, Reiserücktritt- oder sonstige Reiseversicherung dabei. Die Beihilfe fällt dadurch einfach weg und die PKV übernimmt in dieser Zeit 100% der Kosten.

Kann ich - genau wie gesetzlich versicherte - meine PKV mithilfe einer Anwartschaft pausieren und als "Weltreisende" eine Auslands-KV abschließen, die dann für mich gilt? (Ich ziele auf §5 Abs. 13 ab)? Muss ich meiner PKV (Debeka) nur zeigen, dass ich eine dem Paragraphen entsprechende "vollwertige Auslands-KV" abgeschlossen habe, um die Anwartschaft gültig zu machen?

Ich bin für jede Hilfe dankbar!!

Luisa :D
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karoshi

Hallo Luisa,

Du kannst Dich gegen Nachweis einer Auslands-KV auch bei der PKV abmelden (§5 Abs. 13), aber in diesem Fall brauchst Du (im Gegensatz zur GKV) eine Anwartschaft, damit Du Deine Tarifeinstufung behältst und nicht beim Wiedereinstieg mehr zahlst.

Ob die Anwartschaft+AKV letztlich günstiger ist als das Weiterzahlen im "Ausbildungstarif", musst Du Dir mal ausrechnen lassen. Ich vermute, dass das so ist. Beachte auch, dass die Leistungen der AKV oft über die der PKV hinaus gehen. Achte in den Versicherungsbedingungen auf Dinge wie Such- und Bergungskosten, medizinisch sinnvollen Rücktransport ins Heimatland oder Besuch von Angehörigen bei längerem Krankenhausaufenthalt im Ausland.

LG Karoshi
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prsnlty

Hallo Karoshi,

danke vielmals für deine schnelle Antwort!

Ich schreibe also meiner PKV dass sie mir bestätigen sollen, dass jene AKV ausreicht, um die große Anwartschaft laut §5 Abs. 13 abzuschließen, oder?

Liebe Grüße

Luisa

Von den Leistungen her übersteigt die AKV die PKV auf jeden Fall und sie ist auch über die Hälfte günstiger, das habe ich schon geprüft.

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karoshi

Ja, Du kannst Deiner PKV ein entsprechendes Schreiben schicken. Oder Du gehst direkt persönlich zu Deiner zuständigen Regionaldirektion und regelst das mit der Anwartschaft gleich mit.

LG Karoshi
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prsnlty

Als Antwort auf meine Anfrage habe ich folgende Aussage bekommen:

"Eine große Anwartschaft ist bei einer Weltreise bei uns im Haus nicht möglich; da die Voraussetzungen für eine große Anwartschaft bei einer Weltreise nicht gegeben sind (Mitgliedschaft in einer ausländischen gesetzlichen Krankenversicherung oder Absicherung über den Dienstherrn/Arbeitgeber im Ausland bzw. ein Wohnsitz im Ausland inne hat, somit wird bei einer Weltreise, bei der man sich immer wieder an anderen Orten aufhält, diese Voraussetzungen nicht erfüllt)."

Was sagst du dazu, @Karoshi ?
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karoshi

Offenbar hat die Debeka tatsächlich die Voraussetzungen für die große Anwartschaft so geregelt, dass sie in Deiner Situation nicht ziehen:
https://www.debeka.de/service/bedingungen/Krankenversicherung/Sonderbedingungen/BKV10b.pdf

Man kann den (übrigens relativ schwammig formulierten) §5 Abs. 13 zwar auch im PKV-Bereich heranziehen, um eine Kündigung zu begründen. Bloß sagt das Gesetz leider überhaupt nichts über große Anwartschaften, das ist ein rein privatwirtschaftliches Konstrukt. Wenn die Debeka sich also hier weigert, dann wird es schwierig. Und sie haben natürlich ein wirtschaftliches Interesse daran, sich zu weigern.

Wenn Du keine Person in der Debeka findest, die autorisiert ist, Dir eine Ausnahme zu genehmigen, dann sitzt Du wahrscheinlich am kürzeren Hebel. Du könntest dann höchstens ohne Anwartschaft kündigen. Eventuell findest Du ja sogar eine Versicherung, die Dir jetzt eine Anwartschaft gibt, und zu der Du dann nach der Reise wechselst.
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Steffi365

Ich hatte 2016/2017 während meiner Weltreise eine große Anwartschaft bei der Debeka.
Voraussetzung war der Nachweis der Auslandskrankenversicherung und der Aus und Einreise.

Situation war bei mir:
50% Debeka
50% Beihilfe
Sabbatjahr und somit eigentlich ja auch weiterhin Beihilfe berechtigt.

Diskussionen gab's nur ob große oder kleine Anwartschaft.

Hast du dir das Merkblatt zu dem Thema Ruhen der PKV geben lassen?
Dort stehen eigentlich alle Konstellation drin. Ich habe nur eine Version aus 2012 und weiß natürlich nicht ob sie die inzwischen geändert haben.

Für den Fall, dass du eine Anwartschaft machst. Bevollmächtige auf jedenfall jemanden, damit er dich in Deutschland sofort wieder bei der PKV melden kann, falls du selbst gesundheitlich nicht in der Lage sein solltest.
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