Hallo Leute,
ihr habt mir hier letztes Jahr sehr geholfen was die Vorbereitung aller bürokratischen Hürden vor meiner Asienreise anging.
Soweit hat alles geklappt, ich habe mich arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet, hatte einen Termin beim Amt in dem ich klargemacht habe, dass ich am 15.08.22 das Land für eine Langzeitreise verlasse. Daraufhin wurde ich zu diesem Tag hin abgemeldet und habe den entsprechenden Bescheid darüber erhalten.
Am 15.02.23 bin ich wieder nach Deutschland zurückgekommen, wollte allerdings noch ein paar Monate Auszeit mitnehmen. Nun sind gute 6 Monate vergangen in denen ich meine KV etc. aus eigener Tasche gezahlt habe.
Ich bin dann jetzt so weit mich arbeitlos zu melden
Nun die Frage ob das Amt in irgendeiner Art und Weise weiß bzw. von mir aufgeklärt werden sollte das ich bereits seit einem halben Jahr zurück bin? Wie gesagt habe ich meine KV etc. selbst gezahlt und kein ALG1 erhalten, daher dürfte das keine Rolle spielen, korrekt? Sollte ich es trotzdem offenlegen oder sage ich einfach ich bin seit ein paar Tagen erst zurück? Welche Vor- oder Nachteile könnten daraus entstehen?
Zu welchem Datum sollte ich mich arbeitlos melden, 19.08.23 z.B.?
Zudem habe ich vor kurzem folgenden Bescheid erhalten den ich nicht zu interpretieren weiß:
"Bewillungsbescheid zur Kundennummer XY
Sehr geehrter Herr XY,
Ihre Geldleistung wurde als Vorschuss bewilligt, weil der Abzug für Lohnsteuer zu überprüfen war. In Ihrem Fall war iedoch kein Lohnsteuerabzug vorzunehmen oder es ergibt sich keine Änderung beim Lohnsteuerabzug. Die Bewilligung vom 09.08.2022 ist diesbezüglich abschließend
Sofern die Leistungen aus sonstigen Gründen als Vorschuss nach § 42 Erstes Buch Sozialgesetzbuch oder vorläufig nach § 328 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch bewilligt wurden, ändert dieser Bescheid dies nicht, Das bedeutet es bleibt beim Vorschuss oder der vorläufigen Bewilligung."
Wäre super wenn ihr mir sagen könntet was das hier genau zu bedeuten hat. Danke vorab!