Hallo zusammen
Ich befasse mich gerade mit den Formalitäten für eine Abmeldung von 12 Monaten in der Schweiz für eine Reise.
Ich bin immer davon ausgegangen, dass die Versicherungspflicht (Krankenkasse) erlischt, wenn man sich abmeldet.
Nun lese ich aber auf der Seite des Bundesamts für Gesundheit folgendes:
Krankenversicherung: Touristen/-innen im Ausland und Weltreisende
Personen, die im Ausland auf Reisen gehen und dort keinen Wohnsitz nehmen, bleiben der Versicherungspflicht in der Schweiz unterstellt.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung kann bei einem Aufenthalt im Ausland oder einer Weltreise nicht gekündigt oder ausgesetzt werden. Die Versicherungspflicht in der Schweiz ist an den rechtmässigen Wohnsitz der Betroffenen geknüpft. Solange diese nicht im Ausland Wohnsitz nehmen, bleiben sie grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Schweiz unterstellt. Gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch (ZGB) befindet sich der Wohnsitz einer Person an dem Ort, wo sie sich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält, und bleibt der einmal begründete Wohnsitz einer Person bis zum Erwerb eines neuen Wohnsitzes bestehen (Art. 24 ZGB). Die Abmeldung bei der Wohngemeinde reicht allein nicht aus, um den Wohnsitz in der Schweiz aufzuheben.
Ich lese im Forum ja eigentlich immer wieder von SchweizerInnen, welche sich abgemeldet haben. Wie war das bei euch?
Ich meine: Falls ich meine Krankenkasse immer noch weiter bezahlen muss, bringt mir ja die Abmeldung eigentlich gar nichts.
Liebe Grüsse