Ich mische mich mal kurz ein.
Ich denke, es sieht in diesem falle wie folgt aus: das Visum berechtigt zur einmaligen Einreise und erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 90d (kann im Land verlängert werden). Es ist 90d gültig ab Ausstellung durch die Behörde.
Die Aufenthaltsdauer widerum erlaubt einen 90d Aufenthalt ab dem Einreisetag und wird durch den Stempel dokumentiert. Somit kann der Aufenthalt auch über die Dauer des Visums hinaus sein. Das Visum wird ja in diesem Falle durch die Einreise "verwendet" und damit ungültig.
Beispiele:
2012 hatte ich ein Business Visum für China. Visagültigkeit 90d ab Ausstellung, single entry, Aufenthaltsdauer waren 60d, wurde durch den Stempel bei der Einreise festgesetzt. Die Dauer war mir aber vorher bekannt (vergleichbar mit den 90d Kenya).
Andersrum besaß ich ein Education Visum für Thailand. Visagültigkeit: 1 Jahr, multiple entry, Maximale Aufenthaltsdauer pro Einreise 90d.
Verstanden?
Ich hoffe, ich konnte helfen, das ein bisschen auseinander zu dröseln...