Hi!
Mag sein, dass aktuell das AMS strenger ist, als vor einigen Jahren. Natürlich auch unterschiede je AMS Standort.
Hab damals extra meinen Hauptwohnsitz zurück in meine Heimat Steiermark verlegt und mich dort arbeitssuchend gemeldet, da ich der Ansicht bin, dass es am Land einfacher zu reden ist mit den Leuten, als in der Stadt.
Natürlich kommt es auch sehr auf den Job an. Grundsätzlich würde ich persönlich - wenn die Reise in Kürze ansteht - dies einfach nicht sagen. (ja, das ist nicht ganz ok und moralisch verwerflich).
Somit wird man ganz normal als arbeitssuchend registriert. Am letzten Tag vor der Reise dann einfach dem AMS mitteilen, dass man ins Ausland geht (geht mWn auch online). Hier endet der Anspruch auf AL-Geld und es gibt auch keine Probleme.
Als ich von meiner Reise zurückgekehrt bin, habe ich mich auch umgehend wieder beim AMS gemeldet. Die Ansprüche verfallen erst nach 24 Monaten. Somit stand mir wieder AL-Geld zu. Jobzusage hatte ich zwar schon mündlich, aber das Reicht dem AMS natürlich nicht (schriftlich gab es das erst, nachdem im Konzern alle Instanzen alles abgesegnet hatten).
Da ich noch immer Hauptwohnsitz im Santa Nirgendwo in der Steiermark hatte, konnte ich den AMS-Berater einfach davon überzeugen, dass ich nicht immer zu den Terminen kommen muss, weil ich jobbedingt in der Großstadt suche und hier auch networking betreibe.
Reichte ihm auch. Antwort war. Ist ok, bitte alle 4 Wochen eine Mail, wo beworben wurde, wann Gespräche statt gefunden haben und wie die Einschätzung ist. Musste ich auch nur einmal machen, da ich bis dahin eh schon die schriftliche Einstellungszusage hatte. (dann ist das AMS übrigens äußerst nett und kulant).
Wie gesagt, ist bei mir doch schon ein paar Jahre her (2011/12).
lg
Stefan