Thema: Arbeitslosmeldung in Österreich vor der Reise  (Gelesen 5530 mal)

globeflow

« am: 31. August 2018, 11:59 »
Hallo an die ÖsterreicherInnen :)

Ich bin neu hier und habe daher vorab eine Frage, die ich noch nirgendwo als beantwortet gefunden habe: Ich plane im November meine längere Reise (6+ Monate) zu starten. Da der letzte Tag meines Beschäftigungsverhältnisses heute ist und ich somit im "worst case" für die Monate September & Oktober Arbeitslosengeld beziehen werde, wollte ich euch fragen, ob ihr denn hier Erfahrungen gesammelt habt, wie das AMS auf so einen Fall reagiert? In diesen zwei Monaten bin ich natürlich gewillt zu arbeiten, jedoch weiß ich nicht, wie gut die Chancen sind, für so kurze Zeit einen Job zu bekommen bzw. ob das AMS einen solchen Fall überhaupt als "vermittelbar" ansieht? Die Auflagen sind ja jetzt auch strenger, drum weiß ich nicht, wie ich das jetzt machen soll, damit ich keine Probleme bekomme.

Ich freue mich auf jeden Tipp & Erfahrungsbericht.

Liebe Grüße
globeflow
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GschamsterDiener

« Antwort #1 am: 31. August 2018, 14:20 »
Melde dich einfach 2 Monate arbeitslos - und melde dich rechtzeitig wieder ab.
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Houseburger1

« Antwort #2 am: 07. September 2018, 13:14 »
Hallo,

ich hatte vor einer Woche fast das selbe Szenario wie du.
Bei mir hat das AMS in Kitzbühel gesagt "deine Pläne vereiteln deine Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt und somit bekommst du auch kein Geld". Ich sagte dann zwar wenn du für 2 Wochen einen Chef findest der mich einstellt, arbeite ich natürlich, aber das nützt nichts. 
Im Endeffekt bekomme ich keinen Cent, obwohl ich bis ende August 10 Jahr durchgehend beschäftigt war.
Darf ich fragen warum du so früh gekündigt hast, bzw. dein Dienstverhältnis so früh endet?

LG von Tirol,
Houseburger
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globeflow

« Antwort #3 am: 11. September 2018, 09:16 »
Hallo Houseburger:)

Danke für deine Antwort.
Wirklich? Ist das so schwer? Bei 2 Wochen ist es vielleicht wirklich etwas kurz. Normalerweise sollte man auf jeden Fall - sofern man vermittelbar ist - Anspruch darauf haben. Vor allem wenn mind. 1 Monat Arbeitswilligkeit gegeben ist.
Das war ein "besonderes" Arbeitsverhältnis, das befristet war - deswegen :) 

Liebe Grüße
globeflow

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AlpenCheGuevara

« Antwort #4 am: 18. September 2018, 13:16 »
Hi!

Mag sein, dass aktuell das AMS strenger ist, als vor einigen Jahren. Natürlich auch unterschiede je AMS Standort.
Hab damals extra meinen Hauptwohnsitz zurück in meine Heimat Steiermark verlegt und mich dort arbeitssuchend gemeldet, da ich der Ansicht bin, dass es am Land einfacher zu reden ist mit den Leuten, als in der Stadt.

Natürlich kommt es auch sehr auf den Job an. Grundsätzlich würde ich persönlich - wenn die Reise in Kürze ansteht - dies einfach nicht sagen. (ja, das ist nicht ganz ok und moralisch verwerflich).
Somit wird man ganz normal als arbeitssuchend registriert. Am letzten Tag vor der Reise dann einfach dem AMS mitteilen, dass man ins Ausland geht (geht mWn auch online). Hier endet der Anspruch auf AL-Geld und es gibt auch keine Probleme.

Als ich von meiner Reise zurückgekehrt bin, habe ich mich auch umgehend wieder beim AMS gemeldet. Die Ansprüche verfallen erst nach 24 Monaten. Somit stand mir wieder AL-Geld zu. Jobzusage hatte ich zwar schon mündlich, aber das Reicht dem AMS natürlich nicht (schriftlich gab es das erst, nachdem im Konzern alle Instanzen alles abgesegnet hatten).
Da ich noch immer Hauptwohnsitz im Santa Nirgendwo in der Steiermark hatte, konnte ich den AMS-Berater einfach davon überzeugen, dass ich nicht immer zu den Terminen kommen muss, weil ich jobbedingt in der Großstadt suche und hier auch networking betreibe.
Reichte ihm auch. Antwort war. Ist ok, bitte alle 4 Wochen eine Mail, wo beworben wurde, wann Gespräche statt gefunden haben und wie die Einschätzung ist. Musste ich auch nur einmal machen, da ich bis dahin eh schon die schriftliche Einstellungszusage hatte. (dann ist das AMS übrigens äußerst nett und kulant).

Wie gesagt, ist bei mir doch schon ein paar Jahre her (2011/12).

lg
Stefan
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