Guten Tag zusammen,
auch ich plane gerade eine längere Auszeit (ca. 1 Jahr), die im April beginnen soll. Gekündigt habe ich den Job zum 31.3. und werde mich entsprechend beim Arbeitsamt arbeitslos melden und dann über den Auslandsaufenhalt informieren, um keine Ansprüche zu verlieren.
Ferner möchte ich mich von der gesetzlichen KV befreien lassen, bei der ich vor Urzeiten mal einen Monat versichert war. Das Formular habe ich da, erfülle auch die 5-Jahres-Bedingung, habe die Bescheinigung der privaten KV. Eine Frage stellt sich mir:
Bei der Frage ich beziehe ab dem / seit dem ...........
Arbeitslosengeld / Arbeitslosengeld 2
Welches Datum gebe ich da an:
1.4. also faktisch den ersten Tag der Arbeitslosigkeit
1.7. also Ablauf der Sperrfrist
(wenn ich nicht verreisen würde)vsl. 1.4.2010 also wenn ich de facto wieder da wäre und Geld bekäme
Ist vielleicht schonmal jemand darüber gestolpert und kann mir den Dialog mit den Computern des Servicecenters der Versicherung ersparen?
Danke und viele Grüße!