Ich habe mal gegoogelt … wenn das stimmt was da steht … findest du hier die Antwort auf deine Frage
Deutschlandhttp://www.de.emb-japan.go.jp/konsular/workingholiday.htmlVoraussetzungen für die Erteilung eines Working Holiday Visums
1. Der Antragsteller besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und stellt den Antrag in der
Botschaft von Japan oder in einem Japanischen Generalkonsulat in Deutschland.
2. Der Antragsteller stellt den Antrag
persönlich und ist bereit gegebenenfalls an einem Interview teilzunehmen.
(…)
Der Antrag kann
nur persönlich gestellt werden.
Postalische Anträge werden nicht entgegengenommen.
Australienhttp://www.au.emb-japan.go.jp/itpr_en/visa_workingholiday_en.html1. An applicant
must be an Australian citizen currently residing in Australia. Accordingly, an Australian citizen who is
travelling or living abroad is not eligible to apply unless he or she returns to Australia to submit his or her application.
(…)
Wenn reisende Australier keinen W&T für Japan in Australien stellen können, wird es auch kein Ausländer in Australien dürfen.
Am besten wendest du dich gleich direkt an die Botschaft.