Thema: Zweite Langzeitreise nach ALGI-Bezug  (Gelesen 12983 mal)

karoshi

« Antwort #15 am: 24. Oktober 2016, 09:44 »
Naja, mit Schlabber-Look sieht das schon sehr deutlich nach Absicht aus.

Ist aber wahrscheinlich gar nicht nötig. Deine vergangene Weltreise wird mit Sicherheit angesprochen werden. Und wenn dabei der Eindruck entsteht, dass Du am liebsten sofort wieder los willst, dann werden bei jedem Arbeitgeber die Alarmglocken angehen, selbst wenn Du jetzt keine konkreten Pläne haben solltest. Je nach Branche und Firma können auch die Themen Betriebsrat und Teilzeit sehr heikel sein, obwohl das ja eigentlich gar nicht der Fall sein dürfte, weil es hier um Arbeitnehmerrechte geht.

Aber mal was ganz anderes: Warum nimmst Du den Job nicht? Ja, Du müsstest selbst kündigen, was Dir eine erneute Sperrfrist einbringt. Aber Du schreibst, dass Du schon 2 1/4 Jahre unterwegs warst. Jetzt kommen nochmal ein paar Monate Heimataufenthalt dazu, und dann die nächste Reise. Je nachdem, wie lang die wird, kann es gut sein, dass die Sperrfrist für Dich gar keine Auswirkungen hätte, weil nach der zweiten Reise ggf. die Dauer der ALG-Zahlungen nicht mehr durch Deinen Restanspruch limitiert ist, sondern durch die 4-Jahres-Frist. Sprich: wenn nach der zweiten Reise nur noch 6 Monate der 4-Jahres-Frist übrig sind, dann spielt es keine Rolle ob Du theoretisch noch 9 Monate Restanspruch hättest oder (wegen der Sperrfrist) nur noch 6.
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tanoil

« Antwort #16 am: 25. Oktober 2016, 14:00 »
Ich sehe da prinzipiell 2 Möglichkeiten.

Der will doch einen motivierten Arbeitnehmer und sollte dankbar sein, dass er nicht vergeblich Zeit und Geld investiert, um jemanden einzuarbeiten, der gleich wieder kündigt.  Also, könnte man ganz offen sein. Kann natürlich nach hinten losgehen.

Oder man macht einfach das Gegenteil davon, was man machen würde, wenn man den Job bekommen will.
Ich würde statt vorwerfbare Dinge zu tun, wie zu spät kommen, im Schlabberlook kommen. Die allgemein als inakzeptabel und objektiv als feststellbar wären, i.e. 10 Minuten zu spät gekommen, keinen Anzug getragen. Eher so subtilere und subjektiver Wahrnehmung unterliegende Dinge, wie schlechter Gesprächsstil vorziehen. Den Interviewer belehren, extrem langsam bzw. nicht flüssig reden, zu schnell reden, leise reden, undeutlich reden, zu viel reden, am Thema vorbeireden. Alles Dinge, die einen schlechten Eindruck machen. Die aber auch sehr subjektiv sind und die man wegdiskutieren kann, falls das Arbeitsamt deshalb auf einen zukommt.
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2Tramps1World

« Antwort #17 am: 07. September 2017, 13:16 »
Der Tread hier ist ja schon älter jedoch denke ich würde meine Frage hier reinpassen.
Zu unserer Situation: Wir waren die letzten 2 Jahre auf Weltreise und sind seit Juli wieder in Deutschland. Beziehen seitdem auch ALG1.
Wir wurden vom Fernweh jedoch wieder sehr schnell eingeholt und haben am Wochenende Flüge nach Kathmandu gebucht. Bei Abreise im Oktober haben wir ja immernoch einen Restanspruch ALG1 für 6 Monate. Meine Beraterin im AA hat mich darauf aufmerksam gemacht das bei Abmeldung meine 4 Jahre erneut beginnen. Heisst ich habe nochmal 4 Jahre Zeit meinen REstanspuch geltend zu machen. So sei die aktuelle Gesetzlage. Jedoch finde ich dazu nichts im Internet oder auf Foren.
Weiss hier jemand was dazu?
Sollte ich jetzt nochmal 2 Jahre weg sein und mein ALG1 sollte dann tatsächlich verfallen sein bekomme ich dann Hartz4 oder garnichts?
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karoshi

« Antwort #18 am: 07. September 2017, 21:15 »
Bei Abreise im Oktober haben wir ja immernoch einen Restanspruch ALG1 für 6 Monate. Meine Beraterin im AA hat mich darauf aufmerksam gemacht das bei Abmeldung meine 4 Jahre erneut beginnen. Heisst ich habe nochmal 4 Jahre Zeit meinen REstanspuch geltend zu machen. So sei die aktuelle Gesetzlage. Jedoch finde ich dazu nichts im Internet oder auf Foren.
Weiss hier jemand was dazu?
Das ist eine Falschauskunft. Die 4 Jahre laufen weiter, und wenn die um sind, verfällt der Restanspruch. Die einzige Möglichkeit, etwas davon noch länger mitzunehmen ist, wenn Du zwischenzeitlich so lange gearbeitet hast, dass ein neuer Anspruch entsteht (also mindestens ein Jahr). In diesem Fall würde der alte Anspruch zwar auch verfallen, der Restzeitraum würde aber auf den neuen Anspruch aufgeschlagen.

Sollte ich jetzt nochmal 2 Jahre weg sein und mein ALG1 sollte dann tatsächlich verfallen sein bekomme ich dann Hartz4 oder garnichts?
Je nachdem, ob Du noch etwas Vermögen hast, das Du vor dem Bezug von Hartz4 aufbrauchen kannst.
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sweety

« Antwort #19 am: 03. November 2017, 23:50 »
Hallo,

ich habe noch einmal eine Frage bezüglich Arbeitslosengeld Ansprüchen. Ich befinde mich derzeit noch auf Reisen in Australien und mache hier Work & Travel. Wie bereits in vorherigen Beiträgen erwähnt bin ich das erste mal im April 2014 auf eine längere Auslandsreise gestartet und habe mich in Deutschland beim Arbeitsamt ordnungsgemäß abgemeldet. Letztes Jahr war ich dann für 5 Monate in Deutschland und habe Arbeitslosengeld bezogen. Ende Januar habe ich mich dann wieder beim Arbeitsamt abgemeldet womit mir abzüglich der 3 monatigen Sperrzeit vom Anfang noch 4 Monate Arbeitslosengeld zustehen. Jetzt ist es aber so das ich nächstes Jahr im April 4 Jahre auf Reisen bin bzw die Frist abläuft.
Gibt es was die Frist angeht mitlerweile irgendwelche Neuerungen und falls nein habe ich evtl dadurch das ich Work and Travel in Australien mache irgendwelche anderen Ansprüche die ich in Deutschland geltend machen könnte?

Wie ist der Ablauf wenn ich nach über 4 Jahren nach Deutschland zurück kommen würde. Wenn ich dann kein Geld mehr hätte gehe ich davon aus würde mir Hartz 4 zustehen? Wie genau sind da die Bedingungen und Zahlungen?

Ist hier evtl. jemand der das schon durchgemacht hat und mir ein paar Infos geben könnte?

Ist es evtl. besser vor Ablauf der Frist wieder nach Deutschland zurück zu gehen um den Restanspruch des Arbeitslosengeldes geltend zu machen obwohl ich mich noch nicht danach fühle wieder zurück zu kommen?

Vielen Dank für euere Tipps und Erfahrungen im Vorraus!
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Vombatus

« Antwort #20 am: 04. November 2017, 06:08 »
Ein Teil der Frage wird in dem Beitrag über deinem Post beantwortet.  :). Wenn dein Anspruch nach 4 Jahren verfällt ist er weg. Du müsstest mind. 1 Jahr einzahlen um neuen Anspruch „aufzubauen“.

Mit W&T in Australien hast du in Deutschland keine Ansprüche auf ALG.

Ob bzw. wieviel Hartz4 (ALG II) du bekommst weiß ich nicht. Hängt auch von deinem Restvermögen (über den Grundfreibetrag) ab und wo, wie du wohnst, eine eigene Wohnung beziehst oder kostenlos bei den Eltern, Freunden wohnst oder in einer Bedarfsgemeinschaft. Eigentlich sollte es da brauchbare Informationen im Netz geben. http://www.hartziv.org/

Wieviel Geld habt ihr fuer den Wiedereinstieg auf die Seite gelegt?
https://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=7354.

Ein Papierkrieg wird es so oder so. Dein ALG I sollte aber doch höher sein als ALG II, dass macht den Start vielleicht einfacher. Wenn du nichts zurückgelegt hast und hier pleite ankommst wäre das schon etwas kurzsichtig, ausser du hast mit deinem Können/Erfahrungen/Vitamin B gute Chancen schnell einen Job zu finden. Da du ja jetzt schon arbeitest (W&T), spar dir doch noch etwas mehr zusammen ... Am besten kümmerst du dich schon vor der Rückkehr um einen Job, Bewerbung ... oder du versuchst dir einen reichen Australier zu angeln. Bzw. einen Guatemalteken ;)

Die Rückkehr und der Wiedereinstieg wird nach so langer Zeit sicher die Hölle.
https://weltreise-info.de/wiedereinstieg/blues.html
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