Thema: erneuter Antrag auf ALGI nach Rückkehr ???  (Gelesen 2680 mal)

Pedel

« am: 02. September 2015, 13:07 »
Hallo,

ich bin mir nicht immer sicher, ob die Mitarbeiter auf dem Amt meinen Fall verstehen, deshalb habe ich folgende Frage.

Ich war bis 30.06. angestellt (Selbstkündigung). Fristen zur Arbeitslosmeldung ect. wurden von mir eingehalten.
In einem schriftlichen Bescheid wurden mir die 90 Tage Sperrfrist mitgeteilt, sowie die Nichtauszahlung von Leistungen nach diesen 90 Tagen während meines Auslandsaufenthaltes.
Nach telefonischer Auskunft einer Mitarbeiter des AA habe ich Anspruch auf ALGI für 4 Jahre.
Am 01.07. war ich arbeitslos, am 02.07. habe ich mich abgemeldet und bin ins Ausland.

Jetzt bin ich am 31.08. nach 2 Monaten schon wieder zurück und war gleich am nächsten Tag auf dem AA, um mir die KV zu sichern. Die Mitarbeiterin hat mir jetzt nochmal einen Antrag auf ALGI mitgegeben, den ich ausfüllen soll, weil lt. ihrer Aussage ja die letzten beiden Monate kein Geld/Einkommen bezogen wurde.

Ist das richtig so? Muss ich jetzt nochmal einen Antrag ausfüllen, obwohl mir im Mai schon die Leistungen nach der Sperrfrist bewilligt wurden?

LG
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laax

« Antwort #1 am: 03. September 2015, 04:19 »
Kurz und knapp. Ja.

Ich habe das Prozerde schon mehrmals hinter mir und nage ab und zu immer noch an meinem alten Anspruch.
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unendlichmal5

« Antwort #2 am: 07. Oktober 2015, 11:53 »
Dazu habe ich noch eine Frage:

"Am 01.07. war ich arbeitslos, am 02.07. habe ich mich abgemeldet und bin ins Ausland."

Muss man den einen Tag arbeitslos sein und sich erst am 2. tag abmelden? Oder kann beides an einem Tag erledigt werden?(wäre bei mir der 1.2. arbeitslos und der 2.2. abmelden?)

Würde es gerne beides am 1.2. erledigen.

Lg
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Vombatus

« Antwort #3 am: 07. Oktober 2015, 12:08 »
Ohne dass du dich als arbeitslos gemeldet hast kannst du dich auch nicht abmelden. Nomalerweise brauchst du alle möglichen Unterlagen die benötigt werden, um deinen Leistungsanspruch festzustellen. Du möchtest dich wohl arbeitslos melden, um Ansprüche zu sichern oder? Wenn du "nur" 6 Monate unterwegs bist müsstest du dich gar nicht melden, sondern könntest es danach machen.

Hast du schon mal bei der Hotline der Arbeitsagentur angerufen, bzw. vorort gefragt?

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knappe

« Antwort #4 am: 07. Oktober 2015, 19:40 »
Ich hatte heute zu einem ähnlichen Thema ein Telefonat mit einer netten Dame von der Hotline.
Meine Situation: ich werde demnächst kündigen auf 31.01. und ab Mitte/Ende Februar weg sein, für ca. 6 Monate.
Laut der Dame muss ich mich innerhalb von 3 Werktagen nach der Kündigung arbeitsuchend melden. Dann gibts "Vermittlungsunterlagen" per Post zum Ausfüllen (in dem ich schon sage, dass ich kurz nach der Arbeitslosigkeit wegfahre um das Beratungsgespräch vor der Reise zu sparen) und daraufhin einen Bescheid. Dann muss ich mich im Zeitraum von 3 Monate vor dem ersten Tag ohne Arbeit bis einschließlich dem ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit (also bei mir zwischen 1.11. und 1.2) persönlich auf dem Arbeitsamt arbeitslos melden. Ohne Termin, aber mit Perso, Kopie Kündigungsschreiben und Lohnabrechnung (für Rentenversicherungsnummer und Steuer-ID). Laut ihr werde ich automatisch abwesend gemeldet, wenn ich das zuvor angegeben habe.
Wenn ich zurück komme, muss ich mich wieder melden und ein weiteres Formular ausfüllen, da wird dann auch ein Beratungsgespräch geführt. Auf explizite Rückfrage hat sie aber gesagt, dass die Monate, in denen ich weg war, nicht zur Anspruchsermittlung herangezogen werden (weil ich ja schon vorher den Bescheid bekommen habe).

Zur Ausgangsfrage von Pedel deshalb meine Einschätzung: das ist eine weitere, ganz normale Formalie um dir dann nach Ablauf der Frist das Geld auszuzahlen. Aber die beiden Monate Abwesenheit zählen nicht dazu.
Zur Folgefragebon undendlichmal5: ich denke, du kannst das in einem Termin machen, anscheinend auch schon ein bisschen früher. Ich wüsste da jetzt nicht, was dagegen spricht.
Aber im Zweifel, Hotline anrufen. Die war wirklich nett und hat mir ausführlich erklärt, ich hatte  nicht den Eindruck, dass da im Hintergrund eine Akte über mich und meinen Versuch, möglichst viel Geld rauszuschlagen, angelegt wurde...  ;)

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