Hallo liebe Community,
ich (m/21) habe vor kurzem meine Ausbildung abgeschlossen, bin bis Ende September noch in meinem Ausbildungsbetrieb angestellt und will die darauffolgenden 12 Monate nutzen, um zu reisen, mich ein bisschen zu orientieren und dann ab Herbst 2015 zu studieren.
Ich habe mich natürlich über die gesetzlichen Rahmenbedingungen informiert, aber ganz ohne Erfahrung in dem Gebiet ist man sich ja doch immer noch ein wenig unsicher und hat sowieso das Gefühl, dass bestimmte Details die eigene Reise zu einem hochkomplizierten Sonderfall machen
Mein Arbeitsvertrag geht noch bis zum 30.9., dank Resturlaub kann ich aber schon eine Woche früher fliegen. Bis Mitte Dezember bin ich dann zunächst in den USA und Kanada. Mein Plan ist, danach im Januar und Februar die Reisekasse bei einer Zeitarbeitsfirma wieder etwas aufzufüllen und dann von März bis Mai durch Südostasien zu reisen – danach würden dann noch im Mai/Juni/Juli ein paar kürzere Trips anstehen, je nachdem, wie groß mein angespartes/wiederaufgefülltes Budget dann noch ist…
Ich würde mich dann in den nächsten Wochen arbeitslos melden bzw. abmelden, weil ich ja erst einmal bis Dezember joblos in Amerika unterwegs sein werde. Was allerdings nur halb stimmt, weil ich nebenberuflich ein Gewerbe als Journalist angemeldet habe (Kleinunternehmerregelung) und in Kanada für ein paar deutsche Medien über meine Reise schreiben werde (in den USA bin ich rein zum Urlaub machen wegen der komplizierten Visa-Bestimmungen).
Hört sich nach einem Plan an, mit zunehmender Recherche werde ich allerdings immer unsicherer, ob das alles in dieser Form überhaupt so funktionieren kann.
- Kann ich mich arbeitslos melden und währenddessen einige Wochen lang bei einer Zeitarbeitsfirma arbeiten, oder muss ich dazu über das Amt gehen?
- Das nebenberufliche Schreiben wäre meines Wissens nach ja generell während dieses Jahres kein Problem und ich könnte einen Großteil meiner Einnahmen behalten
- gilt das denn auch für meine Arbeit in Kanada, falls ich mich vor der Reise arbeitslos melde? Ansonsten würde es ja vllt. mehr Sinn machen, mich erst nach der Reise dort zu melden, um die gesamten Einnahmen von dort behalten zu können (es wird wahrscheinlich um einen mittleren dreistelligen Betrag gehen, übertrieben reich werde ich damit nicht. Die Reise ist privat finanziert und organisiert) --> dann würde ich ja eventuell eine Woche zusätzliche Sperrzeit bekommen, was nicht so dramatisch wäre, da es mir ohnehin hauptsächlich darum geht, während der gesamten „Auszeit“ sozialversichert zu sein. Wie wäre das in der Zeit zwischen Reise und offizieller Arbeitslosigkeit geregelt, sofern ich mich erst nach meiner Rückkehr melde?
- Eine lange Weltreise gilt ja offenbar als hinreichender Grund, dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung zu stehen, aber gilt das auch für mehrere kürzere Reisen, zwischen denen z.T. Freiräume von wenigen Wochen liegen? Zum Beispiel würde ich für die paar Tage zwischen zwei einwöchigen Städtereisen innerhalb eines Monats ja nicht versuchen, einen Job zu bekommen.
- Wann müsste ich dem Arbeitsamt Bescheid geben, dass ich wieder „unter der Haube bin“, sprich studieren werde – wenn ich mich eingeschrieben habe, oder wenn ich das Studium tatsächlich beginne? Wird man als kleiner Fisch, der ein gap-year einlegen will, tendenziell beim Amt mehr oder weniger durchgewunken, oder wurden jemandem von euch da schon mal Steine in den Weg gelegt?
Um den Text-Wust da oben etwas verständlicher zu machen, hier nochmal mein aktueller Plan in Stichpunkten:
Aug./Sept. : Arbeitslosmeldung?
Ende Sept. – Mitte Dez.: USA/Kanada, danach die restliche Weihnachtszeit genießen
Jan.-Feb.: Arbeiten
März/April/Mai: Südostasien
Mai/Juni/Juli: Verschiedene kürzere Reisen (paar Tage bis 1 Woche) innerhalb Europas, dazwischen Freizeit bzw. nebenberufliches Schreiben
Aug./Sept.: Arbeiten, dann Studium
Sorry für den ausschweifenden Text und viele Grüße