Thema: ALG 1+GKV+1 JAHR UNTERWEGS  (Gelesen 2624 mal)

Raymond

« am: 20. März 2014, 18:42 »
Hallo in die Globetrotter Gemeinde,

ich habe mich schon etwas durch die Themen alg1 und gkv geklickt und habe ein paar Fragen dazu, die mir nicht beatwortet werden konnten. Ich lebe zurzeit noch in der Schweiz und habe hier auch lange (7 Jahre) und durchgängig gearbeitet bzw. tue das immer noch. Aber im Juli diesen Jahres will ich nun kündigen und Ende Oktober wieder nach Deutschland zurückgehen. Dann möchte ich 2 Monate in Deutschland bleiben und dann ab Januar 2015 soll endlich die Reise losgehen. Soviel zu den Rahmenbedingungen ;)
nun meine Fragen:

1.   Wenn ich mich arbeitslos melde bekomme ich ja eine 3 monatige sperre, werde aber sofort vom AA bei der gkv angemeldet. Werde ich in der Sperrfrist mit jobangeboten behelligt?

2.   Kann ich mich in meiner Sperrfrist auch wieder beim AA abmelden ( auch wenn der alg1 Antrag noch nicht durch ist) ? (damit ich bei Rückkehr innerhalb 4 Jahren noch Anspruch auf alg1 habe)


3.   Kann ich mich bei meiner gkv abmelden/bzw. die Zahlungen pausieren bei Nachweis einer Langzeitauslandsversicherung  (z.b.Hanse) und Flugtickets? Möchte das Geld logischerweise sparen, da ich ja bei Abmeldung vom AA die Beiträge nach 4 Wochen selber zahlen muss.

Ich wäre froh wenn mir da der eine oder andere weiterhelfen könnte.
Besten dank
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Vombatus

« Antwort #1 am: 20. März 2014, 22:15 »
1. http://weltreise-info.de/organisation/gkv.html

"Zitat": Wenn Du Dich arbeitslos meldest, werden die Krankenkassenbeiträge von der Arbeitagentur übernommen. Das gilt auch dann, wenn Du selbst gekündigt hast und deshalb eine Sperrfrist von 3 Monaten für den Bezug von Arbeitslosengeld gilt.

Zudem ist es in vielen Fällen so, dass deine KV den ersten Monat selbst zahlt. Also nicht das AA. Kann den Beitrag mit genauen Wortlaut nicht auf der Schnelle finden.

2. http://weltreise-info.de/organisation/alg1_ablauf.html

Zum Thema wann und ob ich dem AA sage, dass man auf Weltreise geht hängt von einem Typ ab. Einige sagen es zu Anfang (wie ich) andere gar nicht. Einige machen gute Erfahrungen, andere schlechte. Wie das speziell ist, wenn du dich arbeitslos meldest und zwei Tage später wieder abmeldest weiß ich nicht. Es würde ja reichen, wenn du dich einen Tag vor der Abreise abmeldest.

3. Nochmal: http://weltreise-info.de/organisation/gkv.html
Ja, das kannst du.

Ansonsten einfach etwas auf der Webseite stöbern, du wirst Tage beschäftigt sein und auf 90% der Fragen eine Antwort, Meinung oder Erfahrungsbericht finden.
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Raymond

« Antwort #2 am: 21. März 2014, 12:19 »
Erstmal danke für die Anteilnahme  : ;D
Das mit dem AA denke ich bekomme ich schon hin, wie ich nachlesen konnte reicht eine schriftliche Mitteilung die beim Amt eingeht über den Auslandsaufenthalt bzw. ab wann dieser aktuell ist. Solange das AA keine Leistungen erbringen muss wird es auch nicht weiter nachfragen warum und wieso. Klar werde ich das so einrichten, dass diese Mitteilung  genau zum Ende der Sperrzeit eingeht.

Wichtig ist nur das die KGV die Sache auch frisst! Denn wie im Beitrag steht ist dies eine gesetzliche Grauzone... Und nach Rücksprache mit einer Sachbearbeiterin der DAK meinte das eine Abmeldung nicht möglich ist. Allerdings habe ich mich auch nicht so klar ausgedrückt was ich im Sinn habe mit meiner Reise  ;)

Ist das mit der gesetzlichen Grauzone immernoch so?

MfG
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karoshi

« Antwort #3 am: 21. März 2014, 13:13 »
Für Dich ist erst mal eine ganz andere Frage relevant, nämlich ob Du in Deutschland überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Grundsätzlich ist das (sofern Du nicht als Grenzgänger gearbeitet hast oder entsendet warst) nur dann der Fall, wenn Du (unmittelbar) nach der Rückkehr nach Deutschland mindestens einen Tag sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast.
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Raymond

« Antwort #4 am: 21. März 2014, 17:59 »
ups...

das sind ja ganz neue ansätze ???

mein ehemaliger mitbewohner aus zürich ist auch nach mehreren jahren wieder zurück nach deutschland und hat wohl alg 1 beziehen können. die frage ist, ob sich das in 2 jahren geändert hat. ich werde einfach mal das aa bemühen und fragen was sie alles für angaben und unterlagen benötigen, damit ich alg1 empfänger werden kann. sollte dem so sein, das dies nicht möglich ist, werden sie mich doch sicher darauf hinweisen. oder bist du aus der aa branche?

mfg
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karoshi

« Antwort #5 am: 21. März 2014, 18:22 »
a) Es ist keine "Branche". ;)
b) Ich hab mit denen nichts zu tun.

Frau Google findet aber einiges zum Thema, u.a. Erfahrungsberichte von ähnlich gelagerten Fällen (such mal nach "alg1 nach rückkehr aus dem ausland") und auch ein Merkblatt der Arbeitsagentur.
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