Thema: Sperrfrist nach der Reise  (Gelesen 2251 mal)

nataschenka

« am: 27. Dezember 2010, 17:53 »
Hallo zusammen,
das Thema ist schon oft behandelt worden und ich dachte auch ich hätte ein Antwort und nun herrscht doch die totale Verwirrung.  ???
Folgende Situation: meine Kollegin und ich gehen unabhängig voneinander auf Reisen (sie für ein halbes Jahr, ich für ein Jahr). Wir sind beide seit mehr als zwei Jahren beim gleichen Unternehmen beschäftigt und haben nun bei der Agentur für Arbeit sehr unterschiedliche Infos bzgl. der Speerfrist bekommen. 
Die Info meiner Kollegin: nach sechs Monaten im Ausland meldet Sie sich bei ihrer Rückkehr beim Arbeitsamt und bekommt sofort Arbeitslosengeld, die Speerfrist von drei Monaten würde ja während ihrer Reise ablaufen.
Meine Info: Nach 12 Monaten Auslandsaufenthalt bekomme ich drei Monate kein Arbeitslosengeld weil ich drei Monate Speerfrist haben. Sie würde nicht während meines "Urlaubs" angerechnet.

Ich sollte noch dazusagen, dass wir beide auf Ende März kündigen aber (bedingt durch den Resturlaub) schon Mitte März gehen, also ja eigentlich nicht zum Arbeitsamt gehen können um uns Arbeitslos zu melden.
Drei Monate ohne Kohle am Ende der Reise wäre eher mal  s... suboptimal.
Wie ist eure Erfahrung.
Ganz lieben Dank!
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karoshi

« Antwort #1 am: 27. Dezember 2010, 23:29 »
Hallo nataschenka,

Deine Kollegin hat die richtige Auskunft bekommen, Du die falsche.

SGB III §144 Absatz 2 Satz 1:
Zitat
"Die Sperrzeit beginnt mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, oder, wenn dieser Tag in eine Sperrzeit fällt, mit dem Ende dieser Sperrzeit."

Das begründende Ereignis (welche das sein können, ist in §122 Absatz 1 geregelt) ist in diesem Fall das Ende des Arbeitsverhältnisses wegen Eigenkündigung, nicht die Arbeitslosmeldung nach der Reise. Eine Unterbrechung der Sperrfrist aus irgendwelchen Gründen ist im Gesetz nicht vorgesehen. Sie läuft also während der Reise ab.

LG, Karoshi
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sommerjogurth

« Antwort #2 am: 28. Dezember 2010, 10:25 »
Aber warum wird dann immer empfohlen sich vor der Reise Arbeitslos zu melden, wenn es doch auch so wie bei nataschenka geht, welche sich erst nach der Reise Arbeislos meldet. Oder ist das ein Unterschied zu "Arbeits suchend melden", was man laut diesem Thread (http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=3569.0.msg16982#msg16982) schon 3 Monate vorher machen soll??
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karoshi

« Antwort #3 am: 28. Dezember 2010, 16:27 »
Das wird deswegen empfohlen, weil sonst alle Ansprüche auf ALG1 nach 370 Tagen verfallen. Für alle, die garantiert innerhalb von 12 Monaten zurück kommen, ist das nicht relevant. Und wer vor Ende des Arbeitsverhältnisses losfährt, kann sich auch nicht vor der Reise arbeitslos melden. Aber falls zwischen Arbeitsverhältnis und Reise etwas Zeit ist und die Möglichkeit besteht, dass die Reise (evtl. unplanmäßig) über 12 Monate dauert, dann sollte man sich vorher arbeitslos melden. Die Ansprüche bleiben dann 4 Jahre erhalten.

Und ja: arbeitssuchend melden und arbeitslos melden sind zwei völlig verschiedene Dinge.

LG, Karoshi
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nataschenka

« Antwort #4 am: 01. Januar 2011, 19:24 »
Erleichterung! Vielen Dank für die schnelle Antwort. Hab mich auch noch einmal mit jemandem vom Arbeitsamt in Verbindung gesetzt - mag ja niemandem der Beamten etwas unterstellen aber der Hinweis auf den Paragraphen war doch sehr hilfreich ...
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