Aus aktuellem Anlass habe mich eben nochmal genauer durch das Kapitel Arbeitslosenversicherung gelesen (an dieser Stelle nochmal danke für diese ausführlichen Infos! Diese Seite ist einfach toll!
), habe aber noch eine Frage:
es geht um die Sperrzeit, die ich bekomme, wenn ich "selbstverschuldet" arbeitslos werde. Bei mir ist das der Fall, weil ich meine selbstständige Tätigkeit für die Zeit der Reise auf Eis lege (was ja meine eigene Entscheidung und damit wohl selbstverschuldet ist).
Nach der Reise werde ich 2-3 Monate noch nicht wieder selbstständig arbeiten können und möchte für diese Zeit Arbeitslosengeld beantragen.
So wie ich es hier auf der Seite verstanden habe, würde es, damit das reibungslos klappt, Sinn machen, sich schon VOR der Reise arbeitssuchend zu melden. Eine eventuelle Sperrfrist wäre dann ja schon während der Reise abgelaufen und mir stünden ab Tag 1 nach der Reise sofort Leistungen zu. ODER??
Um mir dieses Vorgehen nochmal vom Arbeitsamt bestätigen zu lassen, habe ich dort nachgefragt, aber die meinten, es würde reichen, mich erst NACH der Reise arbeitslos zu melden.
Meine Frage, ob ich dann nicht mit einer Sperre rechnen muss, wurde verneint.
Ich habe versucht, es so zu erklären, dass ich mich ja, wenn ich angestellt wäre, auch schon 3 Monate vor Ablauf meines Vertrages melden müsste, und ob das nicht hier ähnlich sei. Die Sachbearbeiterin tat so, als ob sie davon noch nie gehört hätte, und meinte weiterhin, es würde reichen, wenn ich mich am ersten Tag nach meiner Rückkehr arbeitslos melde.
Jetzt bin ich verwirrt - wie mache ich`s richtig? Vorher oder nachher zum Amt?