Thema: TK: Rückkehr in freiwillige gesetzliche Versicherung  (Gelesen 3020 mal)

wir2unterwegs

Hallo liebe Leute, ich hoffe, irgendjemand von Euch da draußen kann ein bisschen Licht ins Dunkel bringen...
Ich hab hier im Forum zwar auch schon gesucht, bin aber noch verwirrter als vorher  ???

Ich bin freiwillig gesetzlich versichert bei der TK.
Von Juli-Nov. 2013 habe ich unbezahlten Urlaub.
Bisher dachte ich, ich meld mich wie alle Pflichtversicherten einfach ab und mein Arbeitgeber meldet mich automatisch wieder an bei Wiederaufnahme der Beschäftigung.

Jetzt hat mir der TK-Mann am Telefon aber gesagt, dass sich freiwillig Versicherte nicht einfach abmelden können, sondern kündigen müssten, dann aber keinen Anspruch darauf hätten, wieder aufgenommen zu werden.
Lösung: Anwartschaft (40 Eur / Mon.), zusätzlich müsste ich für den 1. Monat im unbezahlten Urlaub meinen vollen Anteil zahlen.

Hat jemand von euch genau diese Situation auch gehabt? Muss ich das wirklich so machen? Oder müssen sie mich wie alle anderen Pflichtversicherten so oder so wieder aufnehmen?

Weitere Fragen, die sich mir stellen: In diesem Jahr wird mein Gehalt logischerweise deutlich unter der Beitragbemessungsgrenze liegen, d.h. doch, dass ich danach sowieso wieder PFLICHTversichert sein muss, oder??

Ich werde diesen Kram nie verstehen...

Vielen Dank an alle, die sich die Mühe machen, mich hier aufzuklären!

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djmuh

« Antwort #1 am: 25. Mai 2013, 08:56 »
Jo, da gibt es auch schon einige threads zu. Einfach mal nach Anwartschaft suchen.

Kurzfassung: Natürlich hätten Sie gerne die 40 Euro/Monat. Aber auch nach deiner Kündigung müssen Sie dich nach deiner Rückker wieder aufnehmen, da es eine Versicherungspflicht gibt...

Dieses Vorgehen ist normal bei denen... Nicht beirren lassen.
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hawk86

« Antwort #2 am: 25. Mai 2013, 09:35 »
Ich denke auch nicht, dass du die Anwartschaft benötigst, da du ja bereits freiwillig Versichert bist.

Die Versicherungspflicht gilt meines Wissens jedoch nicht für Leute über 55 Jahren. Zumindest ist das die Grenze, ab der man nicht mehr so einfach von einer Privaten Krankenversicherung in die Gesetzliche wechseln kann!
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Bella

« Antwort #3 am: 25. Mai 2013, 20:26 »
Wir hatten vor 1-2 Wochen einen ähnlichen Thread mit Hinweis auf den entsprechenden Paragraphen. Wie djmuh sagt, einfach mal nach Anwartschaft suchen.
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wir2unterwegs

« Antwort #4 am: 25. Mai 2013, 22:31 »
Danke schon mal für die Antworten!

Nach Anwartschaft hatte ich hier auch schon gesucht, nur haben mich die Antworten eher noch mehr verwirrt, vor allem, weil es meistens um die Wiederanmeldung in der KK durch das Arbeitsamt ging, bei mir macht es der Arbeitgeber. Oder ist das eh egal, wer das macht?

Nach meinen bisherigen Recherchen ist es wohl das beste zu kündigen (mit 2 Monatsfrist, d.h. ich muss einen Monat aus eigener Tasche zahlen, weil ich da schon unbezahlten Urlaub haben werde.)
Wenn ich im Dezember wiederkomme, wird mich irgendeine Kasse wohl aufnehmen müssen (oder spätestens ab Januar 2014, weil ich nach meinem Jahresverdienst 2013 ja wieder pflichtversichert sein müsste.)

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