Hallo liebe Leute, ich hoffe, irgendjemand von Euch da draußen kann ein bisschen Licht ins Dunkel bringen...
Ich hab hier im Forum zwar auch schon gesucht, bin aber noch verwirrter als vorher
Ich bin freiwillig gesetzlich versichert bei der TK.
Von Juli-Nov. 2013 habe ich unbezahlten Urlaub.
Bisher dachte ich, ich meld mich wie alle Pflichtversicherten einfach ab und mein Arbeitgeber meldet mich automatisch wieder an bei Wiederaufnahme der Beschäftigung.
Jetzt hat mir der TK-Mann am Telefon aber gesagt, dass sich freiwillig Versicherte nicht einfach abmelden können, sondern kündigen müssten, dann aber keinen Anspruch darauf hätten, wieder aufgenommen zu werden.
Lösung: Anwartschaft (40 Eur / Mon.), zusätzlich müsste ich für den 1. Monat im unbezahlten Urlaub meinen vollen Anteil zahlen.
Hat jemand von euch genau diese Situation auch gehabt? Muss ich das wirklich so machen? Oder müssen sie mich wie alle anderen Pflichtversicherten so oder so wieder aufnehmen?
Weitere Fragen, die sich mir stellen: In diesem Jahr wird mein Gehalt logischerweise deutlich unter der Beitragbemessungsgrenze liegen, d.h. doch, dass ich danach sowieso wieder PFLICHTversichert sein muss, oder??
Ich werde diesen Kram nie verstehen...
Vielen Dank an alle, die sich die Mühe machen, mich hier aufzuklären!