Thema: Arbeitslosengeld während Weltreise beziehen?  (Gelesen 4620 mal)

amisch

« am: 08. Juli 2013, 13:34 »
Hallo zusammen,

es gibt ja schon einige Beiträge zu diesen Themen, jedoch leider auch sehr viele unterschiedlichen Meinungen und aussagen. Explizit habe ich nach gründlichem durchlesen jedoch nichts direkt finden können, jedoch hat vielleicht der ein oder andere einen Rat für mich.

Ich werde in kürze meine offizielle Kündigung erhalten, d.h. keine Sperrzeit und nichts (Ich weis es nur schon ein bisschen früher als geplant). Jetzt möchte ich diesen Punkt bzw. dieses Ereignis gerne nutzen und eine Auszeit einlegen jedoch kann ich nicht mit Gewissheit sagen ob ich nur bis zu einem Jahr unterwegs bin oder ggf. sogar 1-2 Jahre oder länger.

Kann ich nach dem ich mich Arbeitslos gemeldet habe, einfach "verschwinden" und auf Reise gehen und nebenbei im ersten Jahr das Arbeitslosengeld beziehen, und falls ich länger als 1 Jahr unterwegs bin, dann eben nach dem Jahr ohne weiteres einfach weitermachen. Läuft halt dann eben aus... Um die eventuelle Zeit danach mache ich mir im Vorfeld keine Gedanken, d.h. ich brauche erstmal keine Gewissheit das ich nach Rückkehr noch Anspruch auf irgendwelche Gelder habe.

Wäre für jegliche Art von Ratschlag äußerst dankbar!

Grüße!
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Vada

« Antwort #1 am: 08. Juli 2013, 13:45 »
also in der CH wäre das nicht möglich, da man regelmässig zu Terminen beim RAV erscheinen muss, das wird ja wohl schwierig werden. Weiss nicht wies in D oder A ist.
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hawk86

« Antwort #2 am: 08. Juli 2013, 13:52 »
Nein! Du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen um Geld beziehen zu können.
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Vombatus

« Antwort #3 am: 08. Juli 2013, 13:55 »
@ amisch
... jetzt mal ehrlich, was denkst du selbst über deine Frage?
Was würdest du alleine aus dem Bauchgefühl raus sagen?

Antwort:
nein, du kannst nicht einfach verschwinden und Arbeitslosengeld beziehen.

Abgesehen davon, dass du dafür (theoretisch) eingeknastet werden kannst (Betrug), du musst Nachweise erbringen, etc ...

Wenn du vor einem Jahr zurück kommst dürfte es reichen sich dann arbeitslos zu melden.
Oder wenn du länger als 12 Monate unterwegs bist, vorher arbeitslos melden (Ansprüche sichern) und bei Start der Reise abmelden. Wenn du wieder zurück kommst wieder anmelden.

Dazu gibt es eine Menge an Beiträgen ...
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Luna

« Antwort #4 am: 08. Juli 2013, 13:56 »
In Deutschland ist das auch nicht möglich! Mitwirkungspficht! Du musst dem AA zur Verfügung stehen und dich aktiv darum bemühen, deine Arbeitslosigkeit zu beenden. Theoretisch darfst du nicht mal deinen Heimatort verlassen ohne beim AA "Urlaub" zu beantragen, der im Regelfall normalem Jahresurlaub entspricht. Neben Terminen, zu denen du erscheinen musst, musst du Listen vorlegen mit ca. 10 Bewerbungen pro Monat und wenn du trotzdem verreist und das rauskommt musst du ggf. die erhaltene Kohle zurückzahlen!Dein Plan geht "legal" also definitiv nicht auf....

karoshi

« Antwort #5 am: 16. Juli 2013, 21:28 »
Soso, gründlich durchgelesen. Trotzdem das hier übersehen oder ignoriert:
http://weltreise-info.de/organisation/alg1_faq.html
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