Thema: ALG1 / Sperrzeit und Ruhen parallel  (Gelesen 2531 mal)

NRW

« am: 19. April 2013, 11:17 »
Hallo zusammen,

ich habe mich in das Thema ALG 1 eingelesen, habe aber noch eine Frage hierzu.

- Ich kündige selbst zum 31.08.2013 und erhalte dadurch eine Sperrzeit von 12 Wochen
- meine Weltreise startet am 15.09.2013 für 1 Jahr
- Die Sperrzeit läuft kalendermäßig ab, das heißt nach meiner Reise erhalte ich Leistungen

Nun meine Frage:

Ich habe jede Menge Resturlaubsanspruch (ca. 20 Tage), ich habe gelesen, dass der Anspruch auf ALG 1 solange ruht wie Ersatzleistungen/Ansprüche vom Arbeitgeber gegeben sind (Abgeltung Resturlaub).

Läuft meine Sperrzeit dennoch ab 01.09 oder erst wenn der Ersatzleistungen abgelaufen sind? Im zweiten Fall hätte ich mich ja bereits für meine Reise abgemeldet und könnte so nicht den Anspruch sichern.

Wer hat Erfahrungen?
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Chief

« Antwort #1 am: 23. April 2013, 12:06 »
Hallo,

Wenn du zum 01.09. nicht mehr bei deinem Arbeitgeber beschäftigt bist ist doch alles klar.
Die 20 Tage Resturlaub hast du ja dann bis zum 01.09. ja aufgebraucht oder verfallen lassen.
dann wirst du vom 01.09. bis einschließlich 30.11. gesperrt aber bist ja in der Zeit ja unterwegs.
Sobald du innerhalb der nächsten 4 Jahre zurückkommst bekommst du 9 Monate ALG 1. Danach ALG2.
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cocolino

« Antwort #2 am: 23. April 2013, 16:34 »
Gilt aber nicht, wenn er den Resturlaub, wie angedeutet ausbezahlt bekommt. Dann ruht tatsächlich der Anspruch auf ALGI für die Anzahl der Tage, für der Urlaubsanspruch abgegolten wurde. Achtung, somit ist man für diese Zeit auch nicht in der Sozialversicherung.

Puh, wie das jetzt mit dem "Anspruchsichern" ist, kann ich dir nicht sagen, da würde ich vielleicht mal direkt bei der ARGE nachfragen (lassen). Bist du den sicher länger als 1 Jahr weg, oder wieder vor dem 1.9.2014 zurück?
Alternativ könntest du deine Urlaubstage verfallen lassen, wird bei dir aber eine Menge geld sein. Ich hab das damals gemacht, bei mir waren es aber nur 3 Urlaubstage, ich war 2 Tage arbeitslos.

Oder du versuchst noch 7 Tage zu nehmen, so dass nur 13 Tage resturlaub bleiben und du dich für 1 Tag arbeitslos melden kannst.

NRW

« Antwort #3 am: 24. April 2013, 09:22 »
Ja, bisher hatte ich geplant den Resturlaub auszahlen zu lassen.

Habe gestern einmal bei einer Service-Stelle der Arbeitsagentur nachgefragt. Bei Abgeltung von Resturlaub ruht das Arbeitslosengeld um die entsprechende Anzahl der Tage. Interessant vielleicht auch für andere: Bei Abgeltung von Überstunden/Arbeitszeitkonten, etc. ist dies nicht der Fall. Eine Lücke in der Sozialversicherung entsteht nicht, da man über seinen alten AG so oder so automatisch einen Monat nachversichert ist.

Wie das in Bezug auf die Anspruchssicherung ausschaut, konnte mir die Dame nicht sagen. Dies sei nicht einfach zu berteilen, ich sollte die Frage schriftlich stellen bzw. bei meiner Meldung bei der Arbeitsagentur beurteilen lassen. Dies ist mir allerdings zu heikel, ich werde mit meinem AG sprechen und in den nächsten Monaten und am Ende noch einmal Urlaub machen, damit ich nur wenige Tage (< 15 Tage) abgegolten bekomme...
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