Thema: Kinderbeihilfe nach Reise  (Gelesen 2345 mal)

verenaxm

« am: 15. April 2013, 17:56 »
Hallo zusammen!

Ich bin momentan 17 Jahre alt und habe vor nach der Matura nächstes Jahr einige Zeit lang zu reisen (wahrscheinlich 4 Monate Arbeiten  und 9 Monate Reisen).
Mir stellt sich aber die Frage wie das mit der Kinderbeihilfe nach der Reise ausschaut.
Das ich während ich unterwegs bin vermutlich kein Kindergeld bekomme ist mir klar, aber ich würde gern wissen ob ich dann nachher beim Studieren wieder anspruch darauf habe.

Es wäre toll wenn jemand Erfahrungen mit dem Thema hat oder sich da irgendwie auskennt.

Danke schon mal

Verena
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Ratapeng

« Antwort #1 am: 17. April 2013, 10:09 »
Moin,

um welches Land geht es denn hier?

Falls Deutschland:

Deine Eltern bekommen Kindergeld bis du 18 bist, egal, ob du reist, oder nicht. Während des Studiums oder einer Ausbildung bekommen sie ebenfalls Kindergeld bis du 25 bist. Das gleiche gilt für eine Übergangszeit von bis zu 4 Monaten, zum Beispiel zwischen Schule und Beginn der Ausbildung.
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verenaxm

« Antwort #2 am: 17. April 2013, 19:40 »
Nein, ich bin von Österreich (tut mir leid, das hätt ich schon vorher sagen sollen. ;) )

Aber die Regelung von Deutschland ist auch der in Österreich ziemlich ähnlich.
Bis 18 gibts auf jeden Fall Kindergeld, und dann nur wenn man noch eine Ausbildung absolviert (aber höchstens bis 24).
Trotzdem weis ich nicht wie das aussieht, wenn man da ein Jahr aussetzt. Muss man zum Heer oder Zivildienst bekommt mans nachher weiter, so viel weiß ich, aber das ist ja auch verpflichtend (also für mich ja zum Glück nicht. ;) )

Danke aber schon mal für die Antwort. :)
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Vi

« Antwort #3 am: 18. April 2013, 14:39 »
Hey Verena,
ich hab nach der Matura auch nicht sofort studiert sondern mir "eine Auszeit genommen", insgesamt zwei Jahre lang. Ich war zuerst im Ausland unterwegs bzw habe dann ein Jahr in Österreich gearbeitet. Während der gesamten Zeit habe ich keine Kinderbeihilfe bekommen (ich weiß allerdings nicht, ob ich während der Zeit, die ich im Ausland war, dennoch Anspruch darauf gehabt hätte...hab mich da nicht so erkundigt)
Dann habe ich zu studieren begonnen, hab das auch beim Finanzamt gemeldet und bekomme seit Beginn meines Studiums ganz normal wieder Kinderbeihilfe (soweit ich weiß bis ich 25 bin). War bei mir alles kein Problem! :)
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verenaxm

« Antwort #4 am: 25. April 2013, 17:55 »
Vielen Dank für die Antwort.
Das hört sich schon mal vielversprechend an, dann mache ich mir schon mal weniger Sorgen.
Wenns dann ernst wird werd ich mich nochmal persönlich beim Finanzamt oder so informieren, dass sollte schon funktionieren.

Danke nochmal. :)
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