Thema: Vorübergehende Abmeldung, Stammrecht verschieben oder gar kein Antrag?  (Gelesen 2960 mal)

j1sende

Hallo,
ich habe die Zusammenfassung zum Thema unter "Organisatorisches" gelesen, mir bleiben aber noch ein paar Verständnisfragen um sicher zu sein. Vielleicht erbarmt sich jemand meiner und hilft mir auf die Sprünge :)

Die Sachlage:
 Mein 2.5 jähriges Arbeitsverhältnis endet zum 30 April durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages.
 Dieser wurde unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfristen geschlossen, wird jedoch höchstwahrscheinlich zu einer 3-monatigen Sperrfrist führen (wg. Abfindungshöhe, kein wichtiger Grund liegt vor etc.). Dies ist mir bewusst. Die Arbeitssuchendmeldung innerhalb von 3 Tagen habe ich telefonisch gemacht. Aktuell steht nächste Woche das erste Beratungsgespräch beim Arbeitsvermittler an.

 Ich möchte nach dem 1. Mai, d.h. schnellstmöglich ab Eintritt der Arbeitslosigkeit, für 3-4 Monate auf Reisen gehen und keine Leistungen beziehen sowie auch keinen Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur ausgesetzt sein. Ich werde mich selbst finanzieren und versichern.

 Hierzu sehe 3 Gestaltungsmöglichkeiten. Was empfehlt ihr und wie sind meine Fragen zu beantworten:

Variante 1
 Antragsabgabe für das Arbeitslosengeld so schnell wie möglich zum 1. Mai und direkte Abmeldung vom Leistungsbezug.
 Frage:
 Wann kann ich mich genau abmelden =>
 - sobald ich den Antrag auf ALG 1 abgegeben habe?
 - am zweiten Tag der Arbeitslosigkeit (nachdem ich einen Tag für die Vermittlung zur Verfügung stand)?
 - erst nach Erhalt des Bescheides?

Variante 2
 Wahrnehmung des Dispositionsrechts
 Antrag auf ALG abgeben und bevor der Bescheid über meinen Anspruch ergeht, disponieren, dass a) entweder der Anspruch nicht entstehen soll oder b) der Anspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb von 3 Monaten entstehen soll.
 Frage:
 a) Bedeutet das, ich kann der Agentur bei Arbeitslosigkeit ab dem 1. Mai mitteilen, dass ich ab dem 1. August zur Verfügung stehe und mein Anspruch auf ALG erst dann entstehen soll?
 b) Wenn ich jedoch mehr als 3 Monate weg bin muss ich mich erneut arbeitslos melden und einen ganz neuen Antrag abgeben, korrekt?
 c) Mindert sich meine Anspruchsdauer (außer um die 3 Monate für die Sperrfrist)?

Variante 3
 Ich gebe einfach keinen Antrag auf ALG bis zum Zeitpunkt meiner Rückkehr ab.
 Frage:
 Ist dies nicht die beste Möglichkeit wenn ich länger als 3 Monate und kürzer als 1 Jahr auf Reisen bin?
 Kann/sollte ich dann auch direkt die Arbeitssuchendmeldung zurückziehen, um auch die Beratungstermine nicht mehr wahrnehmen zu müssen?

 Vielen Dank für eure Mühe im Voraus.
 Gruß
 Jan
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querweltein

Moin.

Warum so kompliziert???

Weißt du denn schon wann du weg fliegst? Abmelden kannst du dich im Prinzip schon beim ersten Gespräch beim AA - ist nur die Frage zu welchem Termin.
Von Disposition hab ich noch nie gehört. Aber warum nicht die Sperrzeit unterwegs absitzen?
zu 3) warum sollte man auf das ALG verzichten??? Oder hast du schon einen neuen Job fest?

Gruß
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