Hi zusammen,
ich bin neu hier im Forum und habe zu meinem "Spezialfall" bisher keine Frage bzw. Antwort finden können - vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen.
Mein Problem dreht sich um die Krankenversicherung im Inland während der Weltreise. Ich bin 27, Student und für die kommenden zwei Semester (WiSe 13/14 + SS 14) beurlaubt (d.h. weiterhin immatrikuliert).
Ich bin bereits seit dem 26. Lebensjahr nicht mehr familienversichert und zahle aktuell 78,50 € monatlich für die Studentische Krankenversicherung bei der AOK. Jetzt habe ich von vielen Fällen gelesen, dass die GKV unter dem Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes im Ausland (z.B. durch Flugbuchungen) und der anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall (Auslandskrankenversicherung) aussetzbar ist, d.h. frei von jeden Gebühren für die Zeit des Auslandsaufenthaltes.
Mit dieser Thematik habe ich die AOK kontaktiert und erhielt folgende Antwort:
(...) besteht Versicherungspflicht als Student in der Kranken- und Pflegeversicherung, so lange Sie an der inländischen Hochschule eingeschrieben sind. Der Gesetzgeber hat dies ausdrücklich unabhängig davon geregelt, ob der Student seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat oder nicht. Damit wird der Grundsatz durchbrochen, dass normalerweise hier nur Personen versichert sein können, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz im Inland haben.
Zitat aus dem Gesetzestext: “Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben…“
Deshalb müssen wir studentische Versicherung aufrechterhalten, wenn Sie trotz ihres längeren Auslandsaufenthaltes an der Hochschule eingeschrieben bleiben. Ein Spielraum besteht hierzu leider nicht. Ein rechtmäßiger Spielraum besteht hierbei für keine gesetzliche Krankenkasse.
Kann dies jemand bestätigen, dass das für immatrikulierte Studenten (da spielt wohl auch die Beurlaubung keine Rolle) so gilt? Wäre natürlich sehr ärgerlich, der AOK fast 1.000 € (12 Monate à 78,50 €) zu zahlen, ohne auch nur eine Leistung in Anspruch nehmen zu
können. Dazu hat mich die Auslandskrankenversicherung inkl. Haft- und Unfallversicherung mit 600 € für die 12 Monate ja schon einiges gekostet.
Vielleicht weiß da jemand mehr? Gibt es einen Weg für immatrikulierte Studenten, die Studentische Krankenversicherung "auszusetzen"?
Danke für die Antworten im Voraus :-)
Viele Grüße,
Miro