Thema: Beurlaubt ohne Beihilfeanspruch. Wie als Beamter versichern?  (Gelesen 10617 mal)

klaxon

Hallo.

Ich bin Beamter in Hamburg (Lehrer) und ab Februar für ein halbes Jahr ohne Bezüge und ergo ohne Beihilfeanspruch beurlaubt. Leider ist die Versicherungslage für die Weltreise ziemlich unschön und kompliziert.

Für die Reise selbst werde ich eine separate private KV abschließen, aber es bleiben zwei Probleme:
1. Wie versichere ich die (wenigen) Tage des halben Jahres, in denen ich noch bzw. schon wieder in Deutschland bin?
2. Was passiert, wenn ich - bei einem Notfall - vorzeitig zurückkehre?

Mein Versicheungsberater hat mit meiner privaten KV (LKH) Kontakt aufgenommen und schreibt:

"Wenn Sie zum 01.02. beurlaubt werden und nicht mehr beihilfeberechtigt sind, müssen wir Ihren Vertrag bei der LKH so umstellen dass er Ihnen für die Zeit in Deutschland einen 100%igen Schutz bietet. Das bedeutet also der Beitrag wird dan doppelt so hoch sein wie jetzt! Sobald Sie sich dann im Ausland aufhalten und der LKH eine geeignete private Auslandsreiseversicherung nachweisen können, kann Ihr Vertrag auf eine Anwartschaft umgestellt werden. Allerdings muss man hier vorher den genauen Zeitraum festlegen! Kommen Sie früher aus dem Ausland zurück, können Sie nur mit erneuter Gesundheitsprüfung zurück in die LKH."

Ich zahle gerne für eine kurze Zeit das Doppelte, aber nicht unbedingt für das komplette halbe Jahr (und ob selbst das so einfach durchginge, ist noch nicht endgültig geklärt).
Auf der anderen Seite ist eine genaue Festlegung des Zeitraums der Anwartschaft im Notfall hinfällig - und gerade dann kann man sicher keine Gesundheitsprüfung gebrauchen.

Welche ERFAHRUNGEN habt Ihr? Im Forum/Netz konnte ich nur Infos zu Beamten im Sabbatjahr, also mit Beihilfeanspruch, finden - und selbst das war nicht gerade ermutigend...

Vielen Dank!
0

Reisender215

« Antwort #1 am: 14. Oktober 2012, 13:01 »
Moin Moin ,

andere Auslandskrankenversicherung wählen.
Ich bin z.b. im Jahr 6 Wochen in Deutschland mitversichert.
Bin bei der Hanse Merkur
0

Raus2013

« Antwort #2 am: 20. Februar 2013, 21:25 »
Hallo Klaxon,

wie hast du das Ganze gelöst?
Ich stehe gerade vor dem gleichen Problem, nur will meine KV zusätzlich nicht auf die Anwartschaft umstellen.

Lg
Sunny
0

Jens

« Antwort #3 am: 21. Februar 2013, 06:30 »
Was ist nicht verstehe ist, wenn du eine Anwartschaft hast, dann bedeutet doch dies, dass du bei deiner Rücker in deinen alten Vertrag OHNE irgendwelche Gesundheitsprüfungen und der Gleichen.

Ich hatte eine Anwartschaft und war Beihilfeberechtigt, aber für die Anwartschaft für den Zeitraum meines Auslandsaufenthalts musste ich eine Auslands-KV vorzeigen. Ich konnte täglich vorzeitig zurückkommen und sofort wieder in meinen alten Vertrag rein.

Ich denke, dass es mit 100% ohne Beihilfe OK ist, denn wenn es hart auf hart kommt können der KV große Kosten entstehen. Ich gehe davon aus, dass du mit deiner KV was aushandeln kannst, falls du früher kommst, dann einweder ab dem Monat Ersten (du kommst am 15.3. zahlst dann ab 1.3. deine KV+100%) oder wie bei mir genau ab dem 15.3. (also täglich+100%).

Warst du schon mal direkt bei deiner KV und gehe bitte nicht zu einem normalen Sachbearbeiter, denn die kennen sich damit nicht aus. Ich habe damals gleich einen Termin bei der Leiterin der Abteilung gemacht, da die SBs überfordert waren.
0

BineKa

« Antwort #4 am: 23. Februar 2013, 00:36 »
@Jens: was ich nicht verstehe, dass du vorzeitig hättest zurückkommen können, und dich deine Versicherung sofoert wieder genommen hätte - bist du sicher?
Meine PKV hat mir auch ne Anwartschaft angeboten (obwohl ich nicht im Ausland gemeldet bin, eigentlich muss das ...), aber nur zu einem vorher festgelegten Zeitraum - d.h. wenn ich eher zurück muss, um mich in D weiter behandeln zu lassen, bin ich nicht krankenversichert (bzw nur halb über die Beihilfe)
Das stellt natürlich ein gewisses Risiko da, und ich bin noch nicht ganz sicher, ob ich das eingehen möchte (und 2000€ sparen kann...)
Gruß Bine
0

Jens

« Antwort #5 am: 23. Februar 2013, 15:15 »
Na klar bin ich mir sicher, da ich frei Wochen vorher zurück kam, den ein Email vorher zugesandt hatte und mein neuen Vertrag bei Ankunft in Frankfurt im Briefkasten hatte!!
Ich konnte die Tageweise bezahlen, also abschließen meine normal private KV. Ich denke, dass das auf die Versicherung ankommt.
0

BineKa

« Antwort #6 am: 23. Februar 2013, 18:07 »
hm, das sind dann ja optimale Bedingungen..... für mich geht das leider nicht so.
Das Problem ist ja nicht die (Erst)Versorgung im Ausland, aber wenn was Komlizierteres ist, das man lieber zu Hause weiterbehandelt haben möchte ..... oder wenn ich einfach keine Lust mehr habe, unterwegs zu sein und ein paar Wochen eher zurück möchte.... seufz  >:(
0

Jens

« Antwort #7 am: 23. Februar 2013, 21:59 »
Dann hab ich ne´coole Versicherung!!!
0

Raus2013

« Antwort #8 am: 24. Februar 2013, 12:47 »
Jens, welche hast du denn?
Und verstehe ich es richtig? Du warst weiter beihilfeberechtigt, hattest aber keine PKV für diese aueit? Hast du/hättest du dann also deine Belege bei der Beihilfe eingereicht (gilt ja weltweit) und dann den Restbetrag von der AKV eingefordert? Die PKV war völlig raus?

Ich lasse jetzt gerade prüfen, ob ich beihilfeberechtigt sein könnte, da ich ein Kind unter 18 Jahren habe und dieses in der Freistellungszeit betreute, also quasi aus familiären Gründen freigestellt werde.

Lg
Sunny
0

Jens

« Antwort #9 am: 24. Februar 2013, 20:36 »
Ja ich war beihilfeberichtigt, da ich die Beihilfe bei der Stadt (Dienstherren) direkt einreichen hätte können. Das funktionierte daher, da ich ein Sabbajtjahr hatte.
Meine Versicherung ist die FAMK, die ist für Polizisten, Feuerwehleute und nehmen auch von der Stadt welche.
0

BineKa

« Antwort #10 am: 24. Februar 2013, 23:03 »
@klaxon: bei der LKH bin ich auch, die sind nicht so kulant :-(
Ich muss meine Anwartschaft also vorher zeitlich festlegen, nach Ablauf dieser Frist komme ich automatisch wieder in die Versicherung.
Meine Versicherungsagentur hat mir folgendes vorgeschlagen: um das Risiko zu minimieren, baue ich für meine zehnmonatige Reise zwei "Sollbruchstellen" ein: ich beantrage die Anwartschaft für einmal drei, einmal vier und einmal drei Monate. Man braucht jemanden absolut zuverlässigen am Wohnort, der die bereits ausgefüllten Anträge zur Anwartschaft auf Termin abgibt.
Falls ich dann die Reise abbrechen muss, bin ich nur bis zur nächsten "Sollbruchstelle" nicht  (bzw. nur halb - bin beihilfeberechtigt) versichert.
Ein Risiko bleibts trotzdem, und ich bin noch ganz unentschieden, was ich machen soll.
Liebe Grüße!
0

Raus2013

« Antwort #11 am: 03. März 2013, 14:33 »
Ich habe jetzt noch mal Kontakt mit meinem AG aufgenommen. Ich bin zum Zwecke der Betreuung meines Kindes freigestellt und somit weiterhin beihilfeberechtigt. Das war bislang nicht klar abgesprochen, da ich erst nach der Genehmigung der Freistellung verbeamtet wurde und vorher war es ja egal. 
Ich zahle also meine PKV ganz normal weiter (250 Euro im Monat), bleibe beihilfeberechtigt und bin somit auch in Deutschland weiter versichert. Zusätzlich werde ich eine AKV abschließen, auch wenn die PKV weltweit gilt und ich bei unserem Afrikaurlaub gemerkt habe, dass die AKV sich ziemlich zierte und dann auch nicht zahlen wollte, als die Beihilfe die Zahlung verweigerte ....

Diese Variante ist natürlich nicht die billigste. Insgesamt kommt mich das rund 1000 Euro für die 3 Monate. Aber immer noch günstiger als die Variante die Kosten für die PKV in Dtl. ganz ohne Beihilfe tragen zu müssen. Das wären dann locker an die 2500 Euro (mit AKV) gewesen.

Lg
Sunny
0

Tags:
 

Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz
OK