Was ist nicht verstehe ist, wenn du eine Anwartschaft hast, dann bedeutet doch dies, dass du bei deiner Rücker in deinen alten Vertrag OHNE irgendwelche Gesundheitsprüfungen und der Gleichen.
Ich hatte eine Anwartschaft und war Beihilfeberechtigt, aber für die Anwartschaft für den Zeitraum meines Auslandsaufenthalts musste ich eine Auslands-KV vorzeigen. Ich konnte täglich vorzeitig zurückkommen und sofort wieder in meinen alten Vertrag rein.
Ich denke, dass es mit 100% ohne Beihilfe OK ist, denn wenn es hart auf hart kommt können der KV große Kosten entstehen. Ich gehe davon aus, dass du mit deiner KV was aushandeln kannst, falls du früher kommst, dann einweder ab dem Monat Ersten (du kommst am 15.3. zahlst dann ab 1.3. deine KV+100%) oder wie bei mir genau ab dem 15.3. (also täglich+100%).
Warst du schon mal direkt bei deiner KV und gehe bitte nicht zu einem normalen Sachbearbeiter, denn die kennen sich damit nicht aus. Ich habe damals gleich einen Termin bei der Leiterin der Abteilung gemacht, da die SBs überfordert waren.