Hallo Reisender,
meine Selbständigkeit bleibt auf jeden Fall unter 4000,- € im Jahr (zu versteuerndes Einkommen).
Es ist kein "Gewerbe". Es ist eine freiberufliche Tätigkeit. Das ist so aufgrund der künstlerischen Tätigkeit.
Ich habe also keinen Gewerbeschein und mache eine einfache Einnahmen/Ausgaben Buchführung inkl. Ausweisung
der Umsatzsteuer.
Genau, versichert bin ich im Moment komplett über meinen Arbeitgeber. Was aber ja nach der Kündigung hinfällig ist!
Meine Firma ist nicht extra versichert. Lohnt nicht.
Ich kann nicht genau sagen, wie lange wir weg gehen. Wird wohl am Anfang eher so laufen, daß wir 2-3 Monate weg sind,
dann Zwischenstop daheim und dann wieder weg. Soll eben nach Lust, Laune und Geld laufen und nicht nach "Plan"
Nach Plan hatte ich die letzten 20 Jahre!
Wäre super, wenn Du mir nochwas dazu sagen kannst. Mir geht es auch um den Arbeitslosengeld-Anspruch. Dazu muss ich wohl mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein, daß der Anspruch nicht verfällt.
Aber ob das trotz meiner Selbständigkeit geht ist mir nicht klar.
Notfalls müsste ich eben meine Firma kurz vorher beim Finanzamt abmelden, mich am 1.4. arbeitslos melden und gleich Bescheid sagen, daß ich jetzt länger weg bin und danach die Firma wieder anmelden. Es kann ja durchaus sein, daß ich
in der Zeit in der ich zwischendurch daheim bin den einen oder anderen Auftrag habe und dazu die Firma wieder brauche!
Allerdings verdiene ich da nicht die Welt und somit möchte ich auf das Jahr Arbeitslosengeld aus meinem jetzigen Job nicht verzichten!
Ich hoffe es ist nicht zu kompliziert und Du verstehst, was ich meine
LG