Wenn du keine Arbeit (= sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) aufnimmst, dann ist das in der Tat so, dass du weiter privat versichert sein musst (solange du in D bist). Wenn du zurück kommst und nicht gleich eine Arbeit aufnimmst, dann musst du ebenfalls in die private zurück. Und dann kann es für dich tatsächlich sinnvoll sein, ein Anwartschaft zu haben, weil du sonst vielleicht nur in einen teurer Tarif kommst (vor allem, falls du krank zurück kommen solltest).
Die Idee sie als AuslandsKV weiterlaufen zu lassen, finde ich gut, das würde ich auf jeden Fall klären, ob das geht.
Wenn du gleich bei Rückkehr eine Arbeitsstelle hast (sozialversicherungspflichtig), dann kannst du auf jeden Fall dich in der gesetzlichen anmelden, also zB der TK. Aber dazu brauchst du eben eine Arbeitsstelle...
PS: bzgl GKV möchte ich auch nochmal die BKK Audi in den Raum werfen, hat für uns damals alle Impfungen plus Malarone ohne irgend eine Zuzahlung unsererseits übernommen...