Thema: Familienversicherung fällt weg  (Gelesen 5904 mal)

Jenny_far_away

« am: 09. Oktober 2012, 10:15 »
Hallo,
ich bin gerade dabei zu versuchen durch den ganzen Versicherungskram durchzusteigen. Leider habe ich in anderen Beiträgen nichts gefunden, was auf meine Situation zutrifft.
Ich bin aufgrund des Studiums zur Zeit noch bei meinen Eltern mitversichert und daher auch bei einer privaten Krankenkasse. Da ich aber letzten Monat mein Studium abgeschlossen habe, bin ich nur noch bis Ende des Monats dort mitversichert. Meine Abreise erfolgt vorher (schon am 14.10.  ;D, ich weiß ich bin etwas spät dran...blöde Diplomarbeit ist Schuld). Wie auch immer, meine Versicherung behauptet nun, dass ich mich in jedem Fall bei Ihnen versichern muss und ich mich nicht woanders versichern kann, da ich kein Arbeitsverhältnis eingehe. Stimmt das? Was ist mit dieser Anwartschaftssache? Generell käme es für mich in Frage, dass ich mich nach meiner Reise auch weiter privat versichere. Überlegung ist aber eigentlich zur TK zu wechseln.

Hoffe es kann mir jemand helfen  ???

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Ivero

« Antwort #1 am: 09. Oktober 2012, 10:38 »
Ich bin kein Versicherungsexperte aber ich glaube kaum dass dich die TK aufnehmen wird.
Bei der Anwartschaft legst du den Tarif ja für eine bestimmte Zeit ruhig, d.h. du musst dich in dieser Zeit bei einer anderen Krankenkasse versichern wo wir wieder bei dem ersten Problem sind.

Hast du mal drüber nachgedacht die private Versicherung laufen zu lassen und diese auch als Auslandskrankenversicherung zu nutzen? Da müsstest du aber noch abklären inwieweit du da über deine private Krankenkasse versichert bist. Somit sparst du dir auch die Kosten für die Auslandskrankenversicherung.

Bei mir ist es zwar eine etwas andere Situation aber ich hatte auch nicht die Chance in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln,bin also noch bei der privaten Krankenkasse über die ich auch im Ausland weltweit versichert bin was mir die Kosten für die Auslandskrankenversicherung spart.
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cocolino

« Antwort #2 am: 09. Oktober 2012, 11:33 »
Wenn du keine Arbeit (= sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) aufnimmst, dann ist das in der Tat so, dass du weiter privat versichert sein musst (solange du in D bist). Wenn du zurück kommst und nicht gleich eine Arbeit aufnimmst, dann musst du ebenfalls in die private zurück. Und dann kann es für dich tatsächlich sinnvoll sein, ein Anwartschaft zu haben, weil du sonst vielleicht nur in einen teurer Tarif kommst (vor allem, falls du krank zurück kommen solltest).

Die Idee sie als AuslandsKV weiterlaufen zu lassen, finde ich gut, das würde ich auf jeden Fall klären, ob das geht.

Wenn du gleich bei Rückkehr eine Arbeitsstelle hast (sozialversicherungspflichtig), dann kannst du auf jeden Fall dich in der gesetzlichen anmelden, also zB der TK. Aber dazu brauchst du eben eine Arbeitsstelle...

PS: bzgl GKV möchte ich auch nochmal die BKK Audi in den Raum werfen, hat für uns damals alle Impfungen plus Malarone ohne irgend eine Zuzahlung unsererseits übernommen...

Ivero

« Antwort #3 am: 09. Oktober 2012, 13:51 »
PS: bzgl GKV möchte ich auch nochmal die BKK Audi in den Raum werfen, hat für uns damals alle Impfungen plus Malarone ohne irgend eine Zuzahlung unsererseits übernommen...

Ist die BKK Audi nicht für Audi Mitarbeit vorbehalten? Ist ja eine Betriebskrankenkasse. Die TK übernimmt auch Reiseimpfungen.

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Jenny_far_away

« Antwort #4 am: 09. Oktober 2012, 14:11 »
Vielen Dank an Ivero und Cocoline für die hilfreichen Antworten  :) Das bringt mich schon mal ein ganzes Stück weiter.

Ich habe gleich einen Termin mit einem Versicherungsvertreter meiner Krankenkasse, dann werde ich da mal nach hören. Ich hatte mir schon gedacht, dass ich wohl dableiben muss. Mal sehen wie das ohne großartige Kosten möglich ist. Das mit der Auslandskrankenversicherung hatte ich schon überprüft, das wäre bei denen um einiges teurer als bei der Versicherung von z.B. STA Travel, daher lohnt sich das wohl nicht. Aber mal abwarten was der Herr zu sagen hat.
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jukian (ejurgal)

« Antwort #5 am: 09. Oktober 2012, 14:37 »
Ich habe vor ein paar Tagen mit meiner Krankenkasse (-> TK) telefoniert um eben diese Frage der Anwartschaft zu klären: Die Anwartschaft wird für Kunden angeboten die auch vorher bei der jeweiligen Krankenkasse versichert waren. (Sonst kann diese Anwartschaft niemand erwerben).
So wurde es mir zumindest erklärt.
Desweiteren benötigt eigentlich kaum noch jemand eine Anwartschaft, denn eine Krankenkasse (weiß nicht, wie es bei privaten ist, wahrscheinlich aber ähnlich) muss einen vorherigen Kunden, der lückenlos "alternativ krankenversichert" war, z.B. über eine Auslandskrankenversicherung, wieder aufnehmen.
Das hat mir die Dame an der Hotline der TK jedenfalls so erklärt. Ich denke, das wird bei anderen Krankenkassen nicht unbedingt anders sein.

Off-Topic: Die TK hat bei uns übrigens auch die Impfungen und auch das Malaria-Standby-Mittel übernommen...
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Ivero

« Antwort #6 am: 09. Oktober 2012, 15:48 »
Ich glaube dort besteht ein Unterschied zwischen gesetzlich und privat.
Die privaten Krankenversicherungen können sich ihre Kunden quasi aussuchen,es gibt Individualverträge.
Sieht die private Krankenversicherung also Risiken für sich verlangt sie Aufschläge oder man wird sogar abgelehnt.
Durch die Anwartschaft kannst du den Tarif zu einem späteren Zeitpunkt zu den gleichen Konditionen fortführen.

Eventuell kannst du durch eine Anwartschaft deinen Tarif bei der PKV ruhen lassen, dich vom Versicherungsschutz befreien lassen(siehe Link unten) und dir eine Auslandskrankenversicherung holen.

http://weltreise-info.de/organisation/gkv.html
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Jenny_far_away

« Antwort #7 am: 09. Oktober 2012, 22:08 »
So, also Ergebnis des Gesprächs war, dass ich meinen Vertrag durch eine Anwartschaft ruhen lassen kann. Dies ist besser, als aus der Versicherung ganz auszusteigen, da bei Aktivierung des Vertrags keine neue Prüfung durchgeführt wird, dass heißt ich werde zu den gleichen Konditionen wieder aufgenommen auch, wenn ich während meiner Reise einen Unfall habe durch den ich mehr medizinische Leistungen in Anspruch nehmen muss etc. Die Anwartschaft kostet 1€ im Monat, dazu kommt dann noch die Anwartschaft für die Pflichtpflegeversicherung, die mit 4,43€ zu buche schlägt. Das hält sich also sehr im Rahmen.
Ansonsten ist es aber tatsächlich so, dass mich die pkv wieder übernehmen muss, auch ohne Anwartschaft, wenn ich aus dem Ausland wiederkomme, allerdings können Sie dann eben den Tarif ändern. Nun ja für 6€ im Monat fährt man mit der Anwartschaft also sehr gut.

Puh wäre das also auch geklärt  ;D wieder eine Sache von der To-Do Liste gestrichen. Jetzt muss ich mich nur noch exmatrikulieren und einen Karabiner besorgen  :D Dann kann es Sonntag endlich ganz entspannt losgehen.
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Ivero

« Antwort #8 am: 10. Oktober 2012, 00:26 »
Aber musst du dich jetzt für den Zeitraum nicht bei einer anderen Krankenkasse in Deutschland versichern solange dein Tarif bei der PKV ruht?
Du meldest dich ja nicht in Deutschland ab(oder doch?) und hast somit weiter deinen Hauptsitz in Deutschland und musst dich daher ja auch versichern.

Sorry falls ich da was falsch verstanden habe,bin wie gesagt kein Versicherungsexperte.
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jukian (ejurgal)

« Antwort #9 am: 10. Oktober 2012, 05:57 »
6€ ist super... Die TK wollte für die Anwartschaft satte 43€ im Monat!

@Ivero: Mir wurde bei der TK erklärt, solange man nachweisen kann, dass man im sich die ganze Zeit im Ausland aufgehalten hat und durchgängig eine Auslandskrankenversicherung hatte war man durchgängig versichert. Du musst diesen Auslandsaufenthalt natürlich nachweisen können.

Übrigens ein Tipp den mir die Dame noch gegeben hat: Man sollte bei der Versicherung jemanden aus der Verwandschaft oder so mit einer Vollmacht ausstatten und das auch vorher schon bei der KK einreichen, falls man tatsächlich (Horrorszenario) im Koma nach Deutschland zurückkommt oder dergleichen, damit jemand den Versicherungsschutz wieder reaktivieren kann.
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Ivero

« Antwort #10 am: 10. Oktober 2012, 09:03 »
Hab es gerade auf der Homepage gelesen,wird doch ganz gut erklärt.

Zitat
Ausnahmen von der Versicherungspflicht
Da niemand gerne für etwas zahlt, was er gar nicht bekommt bzw. nicht braucht, musst Du also einen Weg finden, die Versicherungpflicht zu umgehen. Das geht grundsätzlich auf zwei Arten (leider wird diese Grauzone im Gesetz immer noch nicht von allen Kassen einheitlich behandelt):

Nachweis einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall: Da sich bei Weltreisenden (jedenfalls wenn sie die Reise nicht aus beruflichen Gründen unternehmen) die Versicherungspflicht aus §5 Abs. 13 ergibt, sollte man sich den mal genauer anschauen. Dort steht der Passus "Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben". Nach meinem Verständnis hast Du aber genau diese Absicherung, wenn Du eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hast und Dich im Ausland aufhältst. Viele Krankenkassen sehen das genauso und sehen die Auslands-KV als hinreichenden Ersatz für eine Versicherung im Inland an.

Nachweis, dass der gewöhnliche Aufenthalt während dieser Zeit nicht in Deutschland ist/war: Wenn Deine Reise mindestens 6 Monate dauert, gilt während dieser Zeit der gewöhnliche Aufenthalt als nicht in Deutschland. Nachweisen kannst Du das z.B. durch die Vorlage von Flugbuchungen/Tickets/Bordkarten und die Versicherungsbescheinigung einer Auslandskrankenversicherung. Eine Abmeldebescheinigung vom Bürgeramt/Einwohnermeldeamt wäre natürlich ideal, aber selbst wenn Du die genze Zeit in Deutschland gemeldet warst, darf das keine Rolle spielen: der Verstoß gegen das Meldegesetz ist nicht das Problem der Krankenkasse.
Wichtig: Unbedingt vor der Reise mit der Krankenkasse abstimmen, wie das bei denen gehandhabt wird!!!
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Jenny_far_away

« Antwort #11 am: 10. Oktober 2012, 09:28 »
Genau, ich musste einfach die Versicherungsbestätigung der HanseMerkur abgeben, die nachweist, dass ich im Ausland sein werde und versichert bin. Damit bin ich durchgehend versichert und muss mich nicht in Deutschland versichern  ;D
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cocolino

« Antwort #12 am: 10. Oktober 2012, 11:33 »
Ist die BKK Audi nicht für Audi Mitarbeit vorbehalten? Ist ja eine Betriebskrankenkasse. Die TK übernimmt auch Reiseimpfungen.

Das ist doch schon lange nicht mehr so, dass die BKKs den Mitarbeitern vorbehaltens sind. Eine Zeit lang waren die noch regional beschränkt, aber mittlerweile ist zB die BKK Audi komplett offen. Ich war da jahrelang versichert und niemals Audi-Mitarbeiter oder auch nur in der Nähe davon tätig. Und ja, natürlich übernimmt die TK auch die Impfungen, die meisten hier mussten aber einen Eigenanteil bezahlen pro Impdung bzw. rezept. Wir haben gar nichts dazubezahlt....


Und genau, bei einer privaten Versicherung lohnt sich die Anwartschaft, das ist ein großer Unterschied zur GKV...

thijskrb

« Antwort #13 am: 02. November 2012, 10:24 »
Ich kann das bestätigen.

Habe genau das gleiche Problem. Befinde mich zwischen Bachelor und Master und da ich während der Reise nicht eingeschrieben sein werde, verliere ich meinen Studentenstatus und somit meine Familienversicherung. Ich habe das ganze mit meiner Versicherung der DAK durchgesprochen. Für die Zeit in der ich nicht mehr über meinen Vater versichert bin, aber mich noch in Deutschland aufhalte, benötige ich eine eigene Krankenversicherung in Deutschland. Sobal ich im Ausland bin und über eine Auslandskrankenversicherung versichert bin, reicht diese als Schutz aus und ich benötige in Deutschland keine weitere Versicherung mehr. Sobald ich zurück bin und deutschen Boden betrete, benötige ich aber wieder eine. Von daher wäre eine Anwartschaft sinnvoll, wenn man nicht die paar Tage warten will, bis man selbst eine Versicherung abschließen kann.
Ich war vor allem wegen des erheblichen Preisunterschieds der beiden Versicherungen skeptisch, verlasse mich jetzt aber auf die Angaben der DAK.

Bei der Haftpflichtversicherung müsste es sich genause verhalten denke ich!?
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cocolino

« Antwort #14 am: 02. November 2012, 17:30 »
Die Haftpflichtversicherung würde ich auf jeden Fall behalten, die gelten im allgemeinen weltweit und kann nie schaden und ist ja im Vergleich zur Krankenversicherung auch nur Peanuts...

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