Thema: Zollbestimmungen Deutschland - Warenwert per Post nach Hause senden  (Gelesen 21946 mal)

Jens

Hallo Zusammen,

da ich gerade in Vietnam bin und zu Hause keine Klamotten mehr für die Arbeit habe, habe ich mir etwas machen lassen. Da ich das aber nicht mitschleppen kann, oder gar will, soll es per Paket nach Hause gehen!

Der Zollfreibetrag liegt bei Waren die ich im Flieger mitbringe zur Zeit bei 430 Euro, aber wie sieht es aus, wenn ich mir die Sachen nach Hause sende???
Ich denke, dass das Paket beim Zoll abgeholt werden muss.... Es gibt doch auch irgendeine Grenze dafür, kann diese aber nicht finden im Internet!!

Kann mir jemand diese sagen, oder einen Link posten???
Danke schon mal vorab!  ;)
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Jens

« Antwort #1 am: 05. September 2012, 03:53 »
Habe es eben gebfunden.... http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Sendungen-mit-geringem-Wert/sendungen-mit-geringem-wert_node.html

Zitat von: Zoll.de Stand 09/2012
Alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert einen Betrag von 22 Euro nicht übersteigt sind einfuhrabgabenfrei. Das bedeutet sie unterliegen keinem Zoll und keiner Einfuhrumsatzsteuer.
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gerhard4310

« Antwort #2 am: 05. September 2012, 04:18 »
Ich lasse mir öfters was aus den USA senden und dort wird es immer mit einem Warenwert von unter 150 € aufgegeben mit einer nicht so ganz "echten" Rechnung - kannst Dir ja eine schreiben lassen unterwegs. ::)  Einfach komische Zahl wie 135,58 € fällt nicht so auf, Rechnung sollte auf englisch sein und der Artikel sollte nicht gerade über das Internet gefunden werden mit dem realen Preis denn dumm sind die Brüder vom Zoll auch nicht.
Nun kommt es darauf an ob Dein Paket kontrolliert wird - aus meiner Erfahrung ist es so dass viele Sendungen so angekommen sind und ich musste auch schon einigemale beim Zoll dass Paket abholen, ich musste noch nie Zoll bezahlen da unter 150 € aber die Einfuhrabgabe - die hielt sich aber in Grenzen, kommt immer auf den Artikel bzw. das Material an.
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Jens

« Antwort #3 am: 05. September 2012, 16:40 »
Na klar schreiben die mir hier in Vietnam "Fake-Rechnung" wie ich sie möchte!! Die Originalrechnung lege ich jeweils in ein Karton und versende halt jetzt sechs Paket mit einem Warenwert von 14U$ bis 22U$. Somit bleibe ich bei jedem Paket unter der Grenze und es sollte hoffentlich dann keine Probleme geben!!
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gerhard4310

« Antwort #4 am: 05. September 2012, 16:44 »
Ja aber Vorsicht hier ein aktueller Auszug aus zoll.de

"Als Sendung gilt die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird, auch wenn diese aus mehreren Packstücken besteht."

Somit bist Du über 22 €

Also lieber ein paar Tage versetzt senden und wenn möglich an anderen Empfänger oder anderen Absender.

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laax

« Antwort #5 am: 05. September 2012, 18:30 »
Dann hatte ich wohl Glück. Bei einem Paket aus Neuseeland habe ich 100 € angegeben und bei einem aus Thailand 60 €. Ist beides ohne Beanstandungen angekommen.
Wusste aber auch nichts von der Regelung!
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Jens

« Antwort #6 am: 06. September 2012, 02:49 »
Ja aber Vorsicht hier ein aktueller Auszug aus zoll.de

"Als Sendung gilt die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird, auch wenn diese aus mehreren Packstücken besteht."

Somit bist Du über 22 €

Also lieber ein paar Tage versetzt senden und wenn möglich an anderen Empfänger oder anderen Absender.

Danke, das hatte ich nicht gelesen, dann wird jeder aus meiner Familie ein Päckchen bekommen  ;D Wofür hat die bucklige VErwandschaft  ::) ;D
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Steve

« Antwort #7 am: 06. September 2012, 11:12 »
Hey Jens

Kannst du, wenn du es versendet hast die Versandkosten noch schnell Posten ?
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gerhard4310

« Antwort #8 am: 06. September 2012, 11:31 »

Wofür hat die bucklige VErwandschaft  ::) ;D


Ja und wenn Du jemand nicht leiden kannst dann sende ihm ein Paket mit einer Rechnung von 500 € mit falschen Absender dann kann er bezahlen, am besten noch Schuhe denn darauf gibt es noch zusätzlich den sogenannten Strafzoll.  ;D
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Isi2206

« Antwort #9 am: 06. September 2012, 11:35 »
Hallo Zusammen,
wie sieht es denn aus, wenn man unterwegs feststellt, dass man gewisse Klamotten oder Ausrüstungsgegenstände nicht wirklich braucht und will die zurück schicken?

Sprich ich pack meine Fleecejacke und z.B. den Schlafsack in ein Packet - hab ja unterwegs dann keine Rechnung davon mit!?

Lg Isi
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Jens

« Antwort #10 am: 06. September 2012, 12:26 »
am besten noch Schuhe denn darauf gibt es noch zusätzlich den sogenannten Strafzoll.  ;D

Schuhe will ich auch verschicken! JEweils einzeln ein paar und jedes Paar hat eine Rechnung von 20 U$! Was meinst du mit Strafzoll???


Ich werde dann die Kosten noch posten, gehe erst morgen zur Post!!
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Meersburger01

« Antwort #11 am: 06. September 2012, 15:44 »
Deine gebrauchten, alten Sachen darfst du doch immer heimschicken, oder? Bei der Wertgrenze geht es meines Wissens nach doch um neue Waren.
Ich hab aus Vietnam 2 Päckchen heim geschickt, das letzte kam heute grad an. Auf beiden war ein Warenwert von ca. 50 Euro angegeben und nix mit Zoll. Vielleicht hatte ich Glück ;o)

Päckchen 1: 31 USD für ca. 6 Kilo
Päckchen 2: 601.000 VND für ca. 8 Kilo.

Grüße aus Indien,

Sabine

PS: NIE aus Indien Päckchen schicken. 9 Kilo für 70 Euro und unfreundliche Leute auf der Post ;o)
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gerhard4310

« Antwort #12 am: 06. September 2012, 22:02 »

Sprich ich pack meine Fleecejacke und z.B. den Schlafsack in ein Packet - hab ja unterwegs dann keine Rechnung davon mit!?


Sind ja gebrauchte Sachen dies dürfte in der Regel kein Problem darstellen, wenn doch kannst ja noch immer die Rechnungen von Zuhause dem Zoll vorlegen. Weiters hat der Zoll  Möglichkeit anhand von Seriennummern festzustellen für welchen Markt das Produkt bestimmt war, bei günstiger Kleidung weniger aber bei teuren Sachen schon, vor allem bei Elektonikartikel sind die sehr genau z.B. IPhone oder Mac Book aus denn USA.

LG
Gerhard
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gerhard4310

« Antwort #13 am: 06. September 2012, 22:28 »

Was meinst du mit Strafzoll???


Strafzölle werden auf Waren erhoben die im Ausland hergstellt werden und innerhalb der EU zu Dumping Preisen verkauft werden und somit der heimischen Wirtschaft Schaden zufügen. Diese Abgaben muss der Importeur bezahlen, in Deinem Fall wärst es Du.
Gerade lustiges Thema denn die EU hat heute veröffentlicht eventuell Strafzölle auf Solar Panel's gegen China Produkte zu erheben.
Weiters findest Du hier - ist auch dass Prinzip von Strafzoll beschrieben.
http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/wirtschaft_nt/article109042933/EU-droht-Chinas-Solarbranche-mit-Strafzoellen.html

Ich selber beschäftige mich nicht mehr mit diesem Thema da ich mir vor einigen Jahren eine Zollnummer geholt habe und sich um die ganze Abwicklung sich das Hauptzollamt Rosenheim kümmert. Ich hatte auch immer Probleme mit Bestellungen von elektronischen Bauteilen aus den USA oder SOA, mit Zollnummer geht es einfacher. Zollnummer ist aber nur für Gewerbe gültig privat mache ich es noch so wie oben beschrieben.
Die Verordnung von Strafzöllen auf Schuhe wurde am 12.2.12 entgültig von EUGH gekippt, wusste ich gestern noch nicht habe erst heute genauer nachgelesen, Sorry mein Fehler. :-\

Hier dass Urteil.
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=antidumping%2Bschuhe&docid=119009&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=666940#ctx1

Also brauchst Du Dir keinen Kopf mehr darum machen.

LG
Gerhard
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Jens

« Antwort #14 am: 07. September 2012, 14:11 »
Puhhhhh.... das ist eine gute Nachricht!!! Danke für deine Hilfe!!!
Grüße aus Hoi An!!


Ach für 4 Pakete habe ich heute insgesamt 68 Euro gezahlt! gewogen haben sie:

1kg
1,5 kg
4 kg
4,5 kg

es waren genau 1.712.000,00 Dong!! Genauer kann ich es leider nicht sagen! Die Schuhe gehen dann wohl Montag oder Dienstag aus Saigon nach Hause!!
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