Thema: medizinisch notwendiger/sinnvoller Rücktransport  (Gelesen 8998 mal)

Carola

« am: 13. Juli 2012, 08:28 »
Hallo,

meine private Krankenversicherung (Debeka) deckt erfreulicherweise auch Auslandsaufenthalte unbegrenzt ab, allerdings mit "medizinisch notwendigem oder ärztlich angeordnetem" Rücktransport.

Soll ich besser noch eine zusätzliche Reiserücktransportversicherung abschließen?

Wenn ja, wo kann man das ohne ein ganzes Paket von anderen Versicherungsleistungen machen?

Grüße

Carola
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Curly

« Antwort #1 am: 14. Juli 2012, 19:22 »
Huhu..
meine Versicherung bietet auch nur den medizinisch notwendigen Rücktransport an...
also mir reicht es aber auch, wenn es nicht notwendig ist, möchte ich meine Reise auch fortsetzen.  ;D

Die Frage ist also eher, wie deine Pläne sind... ist schwer zu sagen was für dich "besser" ist.  ;)
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PanchoVilla

« Antwort #2 am: 14. Juli 2012, 23:32 »
Hatte das gleiche Problem: Eher med. sinnvoll oder notwendig: Habe mich auf mein Bauchgefühl verlassen: medizinisch sinnvoll bei der ADAC! 

Die bessere Wahl, hoffe ich mal!

PV
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Carola

« Antwort #3 am: 15. Juli 2012, 07:30 »
Ich hätte auch lieber medizinisch sinnvoll, aber wie gesagt habe ich automatisch eine Auslandskrankenversicherung.

Leider finde ich nirgends einen Anbieter, der eine separate Reiserücktransportversicherung anbietet. Ich müsste also, so mein momentaner Stand, eine komplett neue abschließen. Kostenpunkt ca. 330.- für die Dauer unserer Reise!
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Stecki

« Antwort #4 am: 15. Juli 2012, 09:51 »
Gibt es bei Euch nichts Vergleichbares wie die Schweizerische Rettungsflugwacht REGA? Dort zahlt man 30 CHF Gönnerbeitrag und wird im Notfall kostenlos gerettet oder aus der ganzen Welt heimgeflogen (im Extremfall mit dem eigenen Jet).
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Carola

« Antwort #5 am: 15. Juli 2012, 10:04 »
@Stecki:

Das war FAST der geniale Tipp! So etwas Ähnliches gibt es in D auch, man kann für 30 Euro im Jahr Fördermitglied werden und hat damit Anspruch auf einen medizinisch sinnvollen Rücktransport.

ABER: gilt nur für Reisen bis 100 Tage!

Trotzdem danke.
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Stecki

« Antwort #6 am: 15. Juli 2012, 10:11 »
Nun ja, meine Krankenkasse gilt eigentlich auch nur bis zu 3 Monate Auslandsaufenthalt, interessiert hat es niemanden als dann nach 4 1/2 Monaten was war. Aber muss natürlich jeder selber wissen ob man das Risiko eingehen will.
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Marco75

« Antwort #7 am: 16. Juli 2012, 06:09 »
@Stecki:

Das war FAST der geniale Tipp! So etwas Ähnliches gibt es in D auch, man kann für 30 Euro im Jahr Fördermitglied werden und hat damit Anspruch auf einen medizinisch sinnvollen Rücktransport.

ABER: gilt nur für Reisen bis 100 Tage!


Bei welcher Organisation ist das denn? Ich bin Mitglied beim Malteser Hilfsdienst und habe einen "medizinisch sinnvollen Rücktransport" mit drin. Meines Wissens auch weltweit gültig egal, wie lang die Reise dauert. Ich habe aber nicht im Detail nachgefragt, da ich eh die Versicherung  beim ADAC abgeschlossen habe und dort ja auch der medizinisch sinnvolle Rücktransport mit drin ist.
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Carola

« Antwort #8 am: 16. Juli 2012, 06:53 »
Das ist die deutsche Rettungsflugwacht DRF (www.drf.de).

Auch bei den Maltesern: max. 3 Monate Auslandsaufenthalt, nur medizinisch notwendiger Rücktransport!

ABER: Bei der ganzen Sucherei ist mir eingefallen, dass ich für mein Auto bei der Allianz mal einen Auslandsschutzbrief abgeschlossen habe ("AllianzMobil") - und da ist ALLES inklusive: medizinisch sinnvoller Rücktransport, Dokumentendepot, Hilfe bei Finanznot im Ausland (!!!) ;D, sogar meine Haustiere werden zurücktransportiert (kein Witz!).

Hab wieder mal umsonst Panik gemacht.
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Radlerin

« Antwort #9 am: 13. August 2012, 14:04 »
Hast du denn dein Auto noch angemeldet?
Oder ist der Auslandsschutzbrief davon unabhängig?

Also da ich selbst schonmal den Rücktransport in Anspruch nehmen musste, war ich froh, den medizinisch sinnvollen gehabt zu haben.
Wo da die Grenze ist, ist im Krankheitsfall wahrscheinlich mühsam zu verhandeln.

Ein Arzt hat mir mal den Tipp mit dem ADAC gegeben, weil die eigene Flugzeuge haben, denn mit manchen Krankheiten ist man fluguntauglich (wegen dem Druck glaube ich) und braucht ein Spezialflugzeug.
Seiner Erfahrung nach würden die auch nicht lange rumdiskutieren.

Was viele auch nicht wissen:
Fluggesellschaften müssen dich nicht mitnehmen, wenn du krank bist und das Risiko besteht, dass deswegen eine Notlandung gemacht werden muss.

Am besten bleibt man gesund  8)
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froschi

« Antwort #10 am: 13. August 2012, 15:14 »
Hi
also der Alpenverein bietet auch einen Rücktransport an-das ist bei der normalen Mitgleidschaft drin. Kostet im Jahr 56€ in Österreich, gibts aber sicher auch beim DAV.
lg
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Carola

« Antwort #11 am: 13. August 2012, 17:23 »
Der Rücktransport beim Alpenverein erstreckt sich aber nur auf Reisen, die einige Wochen, ich glaub max. 6, dauern.

@Radlerin: Mein Auto melde ich ab, verkaufe es aber nicht. Von daher geh ich davon aus, dass das unabhängig davon ist, vor allem weil der Schutzbrief explizit auch für Reisen mit Bahn, Bus und Flugzeug etc. gilt. Und kündigen könnte ich ihn eh nicht, erst zum Jahresende.
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Radlerin

« Antwort #12 am: 14. August 2012, 14:21 »
Jetzt hab ich mal bei meiner Versicherung geschaut (HUK) und da gilt der Rücktransport bei Reisen ohne das versicherte Fahrzeug und grob nur innerhalb Europas für maximal 3 Monate:

Reise mit und ohne versichertem Fahrzeug
A.3.1.3 Die Leistungen nach A.3.5 bis A.3.9 erbringen wir bei Fahrten und Reisen mit dem versicherten Fahrzeug, die Leistungen nach A.3.7 und A.3.8 zusätzlich auch bei Reisen ohne das versicherte Fahrzeug.
Fahrt oder Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend 3 Monaten.

A.3.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Sie haben mit dem Autoschutzbrief Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas, in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der europäischen Union gehören und in den Mittelmeeranrainerstaaten, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist.


Wenn das bei deiner Versicherung anderes ist, wäre es interessant, wo du versichert bist.
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Carola

« Antwort #13 am: 14. August 2012, 15:05 »
@Radlerin: Wie schon weiter oben gesagt, ist das der Allianz-Mobil-Schutzbrief, allerdings habe ich meinen schon vor einigen Jahren abgeschlossen.

War jetzt aber schon etwas verunsichert und hab meinen Versicherungsvertreter angerufen. Der hat definitiv gesagt, dass die Versicherung auch gilt, wenn ich das Auto abmelde.
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Ivero

« Antwort #14 am: 22. August 2012, 16:32 »
Gibt es keine Versicherung die eine Reiserücktransportversicherung anbietet?
Ich wäre auch über meine private Krankenversicherung versichtert, aber eben nur bei medizinisch notwendigem Rücktransport.
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