Thema: Anwartschaft zum KK-Wiedereintritt nach Rückkehr?  (Gelesen 10896 mal)

Jens

« Antwort #15 am: 02. Juli 2012, 15:15 »
die TK mitarbeiter haben allesamt weniger ahnung als ihr :P
Ich schätze das ist wohl war... es haben dir doch alle hier schon erklärt wie es abläuft! Du bist doch nicht der Erste hier, der diese Versicherungsfrage stellt und beantwortet bekommt!!
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djmuh

« Antwort #16 am: 02. Juli 2012, 22:25 »
Natürlich hat auch die TK ein Interesse daran, Leute zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung (ca. 150€/Monat inkl. Pflegeversicherung) zu animieren anstatt im Zweifel einen Monat Leistungen umsonst zu erbringen. So gesehen hast du ja deine Frage selber beantwortet: Es muss ja keiner wissen, dass du dich auf die Reise machst anstatt ein neues Arbeitsverhältnis anzutreten. Die bekommen eine Mitteilung von deinem Arbeitgeber, dass du da nicht mehr arbeitest und dann bekommst du irgendwann Post mit dem Antrag auf freiwillige gesetzliche Versicherung. Da bist du aber schon lange im Ausland. Willst also doch gar nicht freiwillig gesetzlich versichert sein. Fall erledigt.


Nach der Reise wieder zurück? Anmeldung als freiwillig gestzlich Versicherter. Jetzt gehts natürlich um einen lückenlosen Versicherungsschutz. Dir fehlen drei Tage? Dann schließ die Auslandsreisekrankenversicherung für drei Tage früher ab (3x1,05€) und sag du wärst in Italien. Du brauchst auch kein Flugticket, Visastempel gehen auch.

Zur Anwartschaft an sich gibts auch schon ein Thread: http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=73.0

Und ja, gerade bei der TK rennt ein Haufen Deppen durch die Gegend, aber die Leistungen hinsichtlich Impfen etc. ist unschlagbar, das rechtfertigt den Admin-Scheiß.

LG

djmuh
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marakuse

« Antwort #17 am: 02. Juli 2012, 23:27 »
ja, ich hatte eben auch das gefühl, dass sich dort keiner so wirklich mit dem thema "längerer auslandsaufenthalt" auskennt.

@djmuh: naja, die wissen ja mittlerweile, dass ich länger verreisen werde. ich habe allerdings diese ganz anwartschafts-chose von vornherein abgelehnt. die mitteilung von meinem arbeitgeber haben sie bereits erhalten und mir daraufhin post geschickt, wie ich weiterhin versichert sein möchte. hab darauf bis jetzt nicht reagiert. natürlich will ich erstmal nicht mehr versichert sein.

das mit dem lückenlosen versicherungsschutz wird so nicht klappen. momentan sind ja schon genau diese drei unversicherten tage und hab meine auslandskrankenversicherung schon abgeschlossen, beginnend am 4. juli. kann daher ned rückwirkend behaupten, ich wäre in italien gewesen :p daher hatte ich ja gehofft, dass das mit der nachversicherung kein problem darstellt.

nachdem ich bisher keine probleme mit der TK hatte (impfkosten: daumen hoch) dachte ich, das wäre hier ähnlich unkompliziert.
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weltentdecker

« Antwort #18 am: 03. Juli 2012, 00:10 »
Ich hatte genau das gleiche Thema mit der TK vor Abreise, siehe mein damaliger Thread: http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=5945.0

Mein Freund und ich waren beide bei der TK, ich allerdings freiwillig  und mein Freund pflichtversichert. Die TK beharrte darauf, dass die Nachversichereung nur für pflichtversicherte gilt. Ich war wirklich hartnäckig, hab alles versucht, ihnen Gesetzestexte um die Ohren gehauen und so weiter. Hatte dann länger nix gehört und hab die 12 Tage zwischen Ende des Arbeitsverhältnisses und Abreise es einfach drauf ankommen lassen. Aber die Krankenkasse kann einen nicht einfach rausschmeißen, ich war weiterhin versichert. Es kam dann nach Abreise aber noch ein Brief, dass ich 140€ nachzahlen muss. Mein Vater hatte eine Generalvollmacht und hat sich dann auch darum gekümmert, aber die ließen einfach nicht mit sich reden, so dass ich die 140€ dann doch zähneknirschend bezahlt habe  >:(

Im Gesetzestext steht halt auch "endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger" und die haben mir gesagt, ich sei nicht versicherungspflichtig sondern freiwillig, da über Beitragsbemessungsgrenze....

EDIT: das ganze hätte übrigens ein wenig vermieden werden können, wenn ich min. 2 Monate vorher gekündigt hätte, da man als FREIWILLIG versicherter eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende habe. Wusste ich aber nicht, ich dachte immer, bei der KK könne man sich einfach so abmelden. Dann wäre ich halt 12 Tage nicht versichert gewesen...
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Vombatus

« Antwort #19 am: 03. Juli 2012, 00:48 »
Habe ich das richtig gelesen? Du machst dir Gedanken wegen 3 Tage ohne Versicherungsschutz?
Ich bin da wohl zu einfach gestrickt … aber mir wären diese drei Tage sowas von egal.

Vor der Abreise hat die TK den einen Monat übernommen. Und diese Info kam von dem Sachbearbeiter …  Jedenfalls scheint es wirklich an der Willkür des Sachbearbeiters zu liegen … ???
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marakuse

« Antwort #20 am: 03. Juli 2012, 10:14 »
mir persönlich sind die 3 tage ja auch egal. aber der gesetzgeber verlangt eine lückenlose versicherung...

na toll. das kann doch nicht sein, dass die bei hinz so und bei kunz ganz anders reagieren. ich werds jetz einfach mal so lassen und mich dann zur not bei meiner rückkehr damit rumärgern. was bleibt mir anderes übrig? hatte keine derartige willkür erwartet.

@weltentdecker: ich bin doch auch pflichtversichert. wenn sie den einen monat bei deinem kumpel übernommen haben, wieso dann nicht auch bei mir? ich bin weiterhin bei denen versichert, obwohl mein arbeitsverhältnis endete? soll / muss ich kündigen?
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Vombatus

« Antwort #21 am: 03. Juli 2012, 20:35 »
Der Gesetzgeber verlangt das?

Nach meiner Rückkehr war ich über zwei Wochen gar nicht versichert. Auch nicht arbeitslos gemeldet. Hat auch niemanden interessiert. Würde mir da echt keinen Kopf machen. Kündige deine Versicherung (wegen Auslandsaufenthalt), schau, dass du in den drei Tagen kein Unfall hast … und fertig.

Oder bin ich da zu blauäugig?
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BB89

« Antwort #22 am: 03. Juli 2012, 21:24 »
Wann würdet ihr die KV denn kündigen?

Ich bin gerade erst seit dem 01.07. für die Impfungen zur TK gewechselt...
Da kann ich ja nicht vorher wieder kündigen?

Ich hoffe, dass die dann keine Probleme machen, wenn ich Ende des Jahres mich abmelden möchte...
Macht mir irgendwie Sorgen das ganze und habe sicherlich keine Lust  noch eine Anwartschaft zu bezahlen.
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Tags: anwartschaft 
 

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