Thema: Anwartschaft zum KK-Wiedereintritt nach Rückkehr?  (Gelesen 10899 mal)

marakuse

Hallo zusammen,

meine Weltreise beginnt schon sehr bald, nur leider habe ich das Thema mit den Versicherungen ein wenig schleifen lassen.

Ich war bisher bei der Techniker Krankenkasse versichert, allerdings endet die Versicherung zum 30. Juni mit meiner letzten Anstellung. Ab 4. Juli bin ich dann für 6 Monate auf Reisen. Ich wollte ursprünglich beim Zusatzversicherer der TK, Envivas, für 0,80€ pro Tag die Zusatzversicherung buchen. Zwar könnte ich diese Versicherung abschließen, aber es gibt ja noch andere Angebote, die nicht unbedingt an eine gesetzliche Krankenkasse gebunden sind. Am meisten hat mich der Punkt mit der Anwartschaft irritiert: laut TK sollte ich monatlich 46€ entrichten, um später einen Anspruch auf Wiedereintritt in die gesetzliche Krankenversicherung zu haben. Hierzu habe ich nun einige Fragen und ich wäre Euch sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könnt:

  • Muss ich denn überhaupt weiterhin in Deutschland versichert sein?
  • Hat jemand Erfahrung mit der Envivas-Auslandskrankenversicherung?
  • Oder soll ich besser eine andere Auslandskrankenversicherung wählen?

So wie ich das bisher verstanden hatte brauche ich eine Auslandskrankenversicherung und sobald ich nach D zurückkehre gehe ich zum Arbeitsamt, melde mich arbeitslos und die übernehmen die KK-Kosten fürs erste, bis ich nen neuen Job habe.

Vielen Dank für Eure Hilfe,
Markus
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Jens

« Antwort #1 am: 27. Juni 2012, 17:33 »
Bist du privat oder gesetzlich versichert??? Das habe ichnun nicht ganz verstanden??
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marakuse

« Antwort #2 am: 27. Juni 2012, 18:02 »
ah sorry, war bisher (bzw noch bis 30. juni) bei der TK gesetzlich krankenversichert über meinen arbeitgeber. da fällt mir ein, was passiert denn vom 1. bis 4. juli? seit 2009 muss doch jeder deutsche bürger irgendwie versichert sein, oder?  ???
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karoshi

« Antwort #3 am: 27. Juni 2012, 18:50 »
nur leider habe ich das Thema mit den Versicherungen ein wenig schleifen lassen.
Du neigst zu Untertreibungen. ;) Da brennt ja schon die Hütte. Zwei Tage sind definitiv nicht zu viel, um das Thema zu klären, und Du wirst ja wahrscheinlich kurz vor der Reise auch noch tausend andere Termine haben.

Anyway:
Man muss nicht in Deutschland versichert sein, wenn der gewöhnliche Aufenthalt im Ausland ist. Bei einer Reise von mindestens 6 Monaten ist das grundsätzlich gegeben. Du kannst Dich (ggf. unter Nachweis des Auslandsaufenthaltes (Buchungsbestätigung o.ä.)) für diese Zeit bei der Kasse abmelden. Nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bist Du noch einen Monat lang beitragsfrei nachversichert, die Zeit zwischen 01.07. und 04.07. ist also abgedeckt.

Das mit der Anwartschaft ist in der GKV völlig sinnfrei. Wenn Du wieder in Deutschland bist, bist Du sofort versicherungspflichtig, und Deine letzte Krankenkasse muss Dich wieder aufnehmen. Warum solltest Du 46 Euro im Monat zahlen, um Dir ein Recht zu sichern, dass Dir sowieso zusteht?
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Hias

« Antwort #4 am: 28. Juni 2012, 11:27 »
Ja diese Sache mit der Krankenversicherung quält mich auch schon eine geraume Zeit!
Bin in der selben Situation wie marakuse.

Habe mich mal schlau gemacht und es auch gewagt meine jetzige Krankenversicherung anzurufen und ich werde es genau so machen wie karoshi es geschildert hat!

Das Arbeitsverhältnis wird beendet und ich werde mich beim Arbeitsamt und bei meiner Krankenkasse abmelden! Sobald ich dann die europäisch/deutsche Grenze überschreite greift die Auslandsreisekrankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland ist nun völlig wirkungslos (also warum auch dafür zahlen). Sobald man aufgrund eines krankheitsbedingten Rücktransportes oder nach Beendigung der Reise wieder deutschen Boden betritt muss die letzte GKV mich wieder aufnehmen! So ist es gesetzlich geregelt.

Hab schon viele Dinge gehört und gelesen z.B. dass die Krankenversicherung eine plötzliche Nachzahlung für den Zeitraum verlangt in dem man im Ausland war! Bloß nichts gefallen lassen!

Meine GKV sagte am Telefon:

-Arbeitslos melden
-Selbst kurz bei der GKV anrufen und bescheid geben ab wann man weg ist.
-Nach der Rückkehr wieder zum Arbeitsamt (denn jetzt steht man ja dem dt. Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung und hat evtl. Anspruch auf Arbeitslosengeld)
-Bei der GKV anrufen und sich wieder anmelden. Die schicken einem dann ein Formular wo man (evtl. auch mit einem Ticket) bestätigen muss, dass man nicht im Land war.

Alles wieder beim alten!
Super! So einfach. Ich hab mir viel zu viele Gedanken gemacht!
Und ein Lob an meine GKV die es mir, ohne jeglichen Hintergedanken, so geschildert hat!

Diese Schilderung gilt nur für die GKV! Bei der PKV sieht es anders aus!

Gruß
Matthias
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little_earthquake

« Antwort #5 am: 28. Juni 2012, 13:15 »
ich habe lange und ausführlich mit einer mitarbeiterin vom service center wegen der anwartschaft telefoniert.

nein man braucht sie nicht wenn man gesetzlich versichert ist, ist freiwillig, aber es gibt wohl ausnahmen. man muss 2 von 5 jahren pflegebeitrag gezahlt haben um drumherum zu kommen und wenn man im koma zurückkommt muss jemand den antrag auf wiederaufnahme für einen machen können (vollmacht!) damit die kasse dann auch direkt einspringt.

es gibt auch nur einen nachteil wenn man sie nicht macht. wenn du als pflegefall zurück kommst oder zu einem wirst hast du 2 jahre keinen anspruch auf pflegegeld, es sei denn du machst die anwartschaft für die pflegeversicherung und das sind ca. 10 euro im monat.

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marakuse

« Antwort #6 am: 29. Juni 2012, 12:17 »
vielen dank für die nützlichen infos!

ich habe nun erfolgreich bei envivas eine auslandskrankenversicherung abgeschlossen. das war soweit kein problem.

allerdings macht mir meine GKV (TK) probleme. scheinbar stimmt das mit dem einen-monat-nachversichert nicht:
Nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bist Du noch einen Monat lang beitragsfrei nachversichert, die Zeit zwischen 01.07. und 04.07. ist also abgedeckt.

laut TK hotline stimmt das so nicht. ich soll mich für diese 3 tage freiwillig versichern, mein aktuelles vertragsverhältnis würde gekündigt und danach in eine anwartschaft umgewandelt. in der summe komm ich bummelig auf 100€ für diesen zeitraum.

das kann doch nicht sein?! kann ich mich für die 3 tage privat versichern? das kostet sicher weniger, oder? komme ich danach wieder in die GKV, sobald ich nach meiner rückkehr bei der agentur für arbeit war und mich arbeitssuchend gemeldet habe?

PS: bei der agentur für arbeit habe ich mich mittlerweile abgemeldet.
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Hias

« Antwort #7 am: 29. Juni 2012, 12:55 »
Zitat
mein aktuelles vertragsverhältnis würde gekündigt und danach in eine anwartschaft umgewandelt
Wieso?  ???
Du wartst doch gesetzlich versichert. Anwartschaft gilt nur bei PKV (musst du dort zahlen, damit du nach deiner Rückkehr wieder aufgenommen wirst).
Zitat
PS: bei der agentur für arbeit habe ich mich mittlerweile abgemeldet.
Abgemeldet? meinst du arbeitslos gemeldet!? Dann bist du jetzt auch krankenversichert! Die zahlen jetzt deine
Sozialversicherungsbeiträge!
Oder meinst du abgemeldet im Sinne, dass du nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Dann solltest du aber das erst ab 4.Juli geltend machen.
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Diggidi

« Antwort #8 am: 29. Juni 2012, 14:06 »
Marakuse ich bin auch bei der TK und die haben mir erklärt, dass man noch einen Monat weiterversichert ist, dass ist immer so. Auch brauchst du bei der TK keine Anwartschaft wenn du wieder da bist müssen sie dich wieder nehmen. Anwartschaften gibt es aber bei manchen Kassen meist aber wenn du privat versichert bist! wenn du wieder kommst bist du ja dann über das AA versichert
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marakuse

« Antwort #9 am: 29. Juni 2012, 14:27 »
ja, so habe ich das mit der anwartschaft auch verstanden. bin mir nicht sicher, was ich davon nun halten soll. hab jetz nen termin am montag, um mich für die 3 tage zu versichern. laut TK-berater komme ich auf 20€, was dann auch ok ist für mich. und ab meiner rückkehr sollte sich ja die agentur für arbeit und meine versicherungsbeiträge kümmern wenn ich das richtig sehe?!

ich bin mir noch immer nicht sicher, ob das mit dem einen monat nachversichert so stimmen kann. mehrere TKler verneinten das.

naja, ich hab der agentur für arbeit geschrieben, dass mein arbeitsverhältnis ende juni endet und ich ab 4. juli auf weltreise gehe. muss ich da jetz noch persönlich antanzen oder reicht es, wenn ich nach meiner rückkehr im dezember dort aufschlage?
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karoshi

« Antwort #10 am: 29. Juni 2012, 14:41 »
ich bin mir noch immer nicht sicher, ob das mit dem einen monat nachversichert so stimmen kann. mehrere TKler verneinten das.

SGB 5 §19 Absatz 2
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marakuse

« Antwort #11 am: 29. Juni 2012, 14:58 »
super. mit anderen worten muss ich da am montag keine versicherung für 3 tage abschließen? das wäre ja grandios :) und dann bei meiner rückkehr arbeitssuchend melden und die agent für arbeit übernimmt erstmal meine beiträge, soweit ists auch richtig?
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Hias

« Antwort #12 am: 29. Juni 2012, 15:21 »
Genau so!
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karoshi

« Antwort #13 am: 29. Juni 2012, 16:44 »
und dann bei meiner rückkehr arbeitssuchend melden
arbeitslos melden. Ansonsten so richtig.
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marakuse

« Antwort #14 am: 02. Juli 2012, 13:37 »
ok leute, nochmal. die sache hat scheinbar nen haken - oder die TK mitarbeiter haben allesamt weniger ahnung als ihr :P

ich war grad in der TK filiale, um mir das ganze nochmal bestätigen zu lassen. diese einmonatige nachversicherung gilt wohl nur, wenn man danach direkt wieder in ein angestellten-verhältnis wechselt. also maximal für einen monat, als überbrückung quasi.

damit gilt das für mich nicht. mir wird wiederholt nur folgende option angeboten:
- bei der TK kündigen (obwohl mein arbeitsverhältnis eh zum 30. juni endete)
- eine private versicherung bei der TK abschließen; um mir die horrenden kosten zu ersparen bieten sie mir an, diese versicherung in eine anwartschaft umzuwandeln; allerdings habe ich 3 monate kündigungsfrist, sprich bis zum 30.9.
- damit komme ich grob überschlagen auf 160€ versicherungskosten für 4 tage (1. bis 4. juli); das ist inakzeptabel

das kann doch nicht sein? alternativen? soll ich mich woanders privat versichern? gibts dann probleme bei der rückkehr?
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Tags: anwartschaft 
 

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