Thema: Welchen Grund habt Ihr bei der Abmeldung angegeben?  (Gelesen 4890 mal)

Slevin79

« am: 21. Februar 2012, 13:27 »
Hallo Zusammen,

Heute war ich auf dem Stadtbüro meiner Gemeinde (CH) um mich zu erkundigen bezüglich der Abmeldung.
Ich habe gesagt das ich für mindestens ein Jahr auf Reise gehe und mich gerne abmelden möchte, jedoch hat man mir dann mitgeteilt das dies nicht möglich sei und nur dann machbar ist, wenn man sich in einem anderen Land anmeldet?!

Ich möchte mich eigentlich nur wegen der obligatorischen Krankenkasse abmelden, da die Auslandversicherungen viel günstiger sind und auch die besseren Leistungen haben.

Wie habt Ihr das genau gemacht? Ist das von Gemeinde zu Gemeinde verschieden?

Danke schon mal im voraus..

Gruss
Slevin
0

Stecki

« Antwort #1 am: 21. Februar 2012, 16:22 »
Es geht Deine Gemeinde auf gut Deutsch einen Scheiss an warum Du Dich abmeldest. Du hast offiziell die Pflicht Dich nach glaube ich 8 Tagen wieder anzmelden oder ins Ausland abzumelden, aber wenn Du im Ausland weilst nimmt Dich eigentlich gar keine Gemeinde an. Die Krankenkasse musst Du sowieso weiterhin bezahlen, alles andere wäre Blödsinn. Ich habe meiner Wohngemeinde schon zweimal mitgeteilt dass ich ins Ausland verreise, aber dann wieder zurückkomme. Damit war das Problem erledigt. Falls Du noch wehrpflichtig bst gibt es besonder Regelungen die Du mit dem Sektionschef klären musst.

Die Gemeinden haben übrigens absolut keine Ahnung wie das eigentlich läudt, weil sie selten bis nie solche Fälle haben. Alles Glückssache.
0

N+S_on_Tour

« Antwort #2 am: 22. Februar 2012, 12:08 »
Hallo Selvin79

Wie immer in der Schweiz ist dies von Kanton zu Kanton zu verschieden. Wo wohnst du den? ich kann nur vom Kanton ZH bzw.
Stadt Zürich selber sprechen. Gem. dem Kreisbüro ist eine Abmeldung bei einem Auslandaufenthalt ab 6 Mt. pflicht - ebenso wenn man seine Wohnung in der Stadt aufgibt. Okay, ich glaube zwar nicht, dass dies irgendjemand überprüfen wird/kann, wir werden uns aber trotzdem abmelden. Deine Gemeinde sollte sich da evt. mal doch etwas schlau machen - ich würde penetrant nachfragen. Leider ist das Know-How in kleinen Gemeinden oft nicht sehr gross.....  8)

Und auch wenn du dich zivilrechtlich auf der Gemeinde abmeldest, dich aber im Ausland nicht neu anmeldest (was du ja auch gar nicht kannst wenn du Weltenbummler bist...) ist dein letzter Wohnort auch dein Wohnsitz (ZGB Art. 24). Du kannst also nicht "Wohnsitzlos" werden. Dies ist insofern für die AHV usw. wichtig. Wenn du noch Fragen hast, sofern ich kann, helfe ich dir gerne weiter!  ;)

Wann geht den deine Reise los?
Gruss
N
0

Winterbird

« Antwort #3 am: 25. März 2012, 01:23 »
Hallo N+S
Stosse eben auf Eure Info bez. ZGB Art. 24., den kannte ich bisher nicht.
Ich versteh' das also so, dass wenn wir wieder ins z.B. ZH-Oberland zurück kommen, wir eigentlich immer noch dort "Wohnsitz" haben, obwohl wir von "amteswegen" abgemeldet wurden, da wir länger als 6 Mte. abwesend und ohne Adresse sind. Haben bloss noch eine Vertraunensperson in CH.
Wir beabsichtigen auch nicht, irgendwo sonst auf der Welt Wohnsitz zu nehmen aber später irgendwann wieder in die CH zurück zu kommen.
Hoffe, ich hab' das richtig verstanden und es klappt dereinst dann auch so.

Wünschen auch Euch einen guten Reisestart und viele tolle Abenteuer
E+E :-) aus Mex.
0

tortugita

« Antwort #4 am: 26. März 2012, 06:09 »
Meint ihr mit abmelden der Gemeinde Bescheid zu geben dass man verreist ist oder sich komplett abmelden und dann sozusagen zum Auslandschweizer werden? Das erspart einem zwar die Grundversicherung, aber ich frage mich z.B. was passiert wenn man nach Hause transportiert wird und dann keine Grundversicherung hat. Der zweite Grund warum sich das nicht lohnt ist steuertechnisch. Wenn man seinen Wohnsitz im Ausland hast und dann Mitte Jahr zurück kommst wird das steuerbare Einkommen hochgerechnet und dann zum höheren Prozentsatz versteuert. Aber das kann natürlich auch wieder in jedem Kanton anders sein.
Ich habe meiner Gemeinde auch gesagt dass ich verreist bin, aber die interessiert das nicht gross. Werden euch dann z.B. auch keine Abstimmungsunterlagen mehr zugesendet?
0

Winterbird

« Antwort #5 am: 26. März 2012, 08:25 »
Meint ihr mit abmelden der Gemeinde Bescheid zu geben dass man verreist ist oder sich komplett abmelden und dann sozusagen zum Auslandschweizer werden? Das erspart einem zwar die Grundversicherung, aber ich frage mich z.B. was passiert wenn man nach Hause transportiert wird und dann keine Grundversicherung hat. Der zweite Grund warum sich das nicht lohnt ist steuertechnisch. Wenn man seinen Wohnsitz im Ausland hast und dann Mitte Jahr zurück kommst wird das steuerbare Einkommen hochgerechnet und dann zum höheren Prozentsatz versteuert. Aber das kann natürlich auch wieder in jedem Kanton anders sein.
Ich habe meiner Gemeinde auch gesagt dass ich verreist bin, aber die interessiert das nicht gross. Werden euch dann z.B. auch keine Abstimmungsunterlagen mehr zugesendet?

Wir haben unser Haus verkauft und das mussten wir der Gemeinde eh mitteilen und da wir keine neue Wohnung mehr genommen haben und somit auf der Gemeinde auch keine neue Adresse angeben konnten, haben wir erklärt, dass wir nun auf längere Reise gehen werden. Lediglich eine Kontaktperson regelt unsere Belange.
Eine Wohnung o.ä. wollten wir nicht, weil wir niemanden mit deren Beaufsichtigung belasten wollten und weil es keinen Sinn macht, jahrelang Miete für nix zu bezahlen.
Wir wollten uns eigentlich nicht wirklich abmelden und an einer "offiziellen" c/o Adresse angemeldet bleiben, das geht aber nicht. Die Gemeinde hat uns mitgeteilt, dass "Abwesenheit länger als 6 Mte. = hat automatische Abmeldung von Amtes wegen zur Folge" und man hat keinen Anspruch mehr auf KK und z.B. auch nicht auf eine Auto-Nr./-Versicherung. Wenn wir angemeldet bleiben wollten, müssten wir eine Adresse haben und mind. 3 Monate pro Jahr in der CH wohnen.
Steuern "dürfen" wir aber weiter zahlen, "bekommen" aber nichts mehr dafür. Diese werden an der Rente als Quellensteuer direkt vor der Auszahlung abgezogen.
Da wir reisend sind, kann man uns, auch wenn man wollte, keine Abstimmungsunterlagen mehr zustellen. Elektronisch ? weiss ich nicht.
Gemäss KK haben wir den Status "Ex-Patriot" - so heisst auch das KK-Modell - und wir gelten gemäss Gemeinde-Auskunft als Auslandschweizer, obwohl wir nirgends im Ausland neuen Wohnsitz haben und bloss REISEN wollen.
Allerdings hat uns die KK mitgeteilt, dass, wenn wir in die Schweiz zurück kämen, z.B. zu Besuch und krank würden, dies gedeckt sei. Bei einer definitiven Rückkehr in die CH, muss man sich ja sowieso sofort wieder bei der Gemeinde anmelden (innert Tagen) und ab dann hat man ja wieder Wohnsitz und somit auch KK-Anspruch. In die Grundversicherung muss einen  jede KK aufnehmen, das steht im KK-Versicherungsgesetz. Dort heisst es - Zitat: "Das KVG verpflichtet die Krankenversicherungen zur Aufnahme jedes Antragsstellers, unabhängig von dessen Alter und Gesundheitszustand. Jede Person kann sich somit frei bei der Kasse ihrer Wahl versichern. Zitat Ende
Deshalb kann man ja jeweils nur die Grundversicherung wechseln, wenn's wieder einmal eine Prämienrunde gibt. Die Zusatzversicherungen können die Kassen ablehnen, mit unterschiedlicher oder auch ohne Begründung. 
Wir sind aber auch mit unseren KK weltweit als "privat" versichert, da USA und CND eingeschlossen sind und dies offenbar nur über "privat" möglich ist, wegen der sehr hohen Kosten in den beiden Ländern. Deshalb sind auch die Monatsprämien so unverschämt hoch.

Ein bisschen viel an Info - ich hoffe, es beantwortet aber die Fragen.
Gruss aus Mexico
E+E :-)
0

tortugita

« Antwort #6 am: 26. März 2012, 11:24 »
wow, das ist ja kompliziert und man fragt sich, warum einem das Leben so schwer gemacht wird. Ich habe mich einfach wieder bei meinen Eltern angemeldet und bin somit noch voll wohnhaft in der Schweiz. Ich bin auch ein Jahr weg und habe es auf der Gemeinde mitgeteilt, das wird aber offensichtlich überall anders gehandhabt. Meine Mutter hat eine Vollmacht und kann so sogar meine Steuererklärung ausfüllen  :)
ps. ich bin auch bald in Mexico  :)
0

Stecki

« Antwort #7 am: 26. März 2012, 13:46 »
Ich war jetzt 9 Monate weg, habe mich komplett abgemeldet und überall als Adresse die meiner Eltern angegeben (welche auch meine Post bearbeitet haben). Krankenkasse lief genauso weiter, auch ohne dass ich angemeldet war (es wurden auch Leistungen erbracht in der Zeit). Lediglich die Unfalldeckung wurde wieder eingebaut.

Meine Autonummer ist auch hinterlegt da ich wusste dass ich wieder an meinen ehemaligen Wohnort zurückkehre habe ich mich zumindest mit dem Steueramt und der Feuerwehr geeinigt dass ich bei denen im System bleibe, was die Sache vereinfachte.

Kurz und bündig: Je weniger man auf den Ämtern erzählt desto weniger Probleme hat man.
0

Tags: schweizer 
 

Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz
OK