Thema: Flug überbucht  (Gelesen 3049 mal)

querweltein

« am: 30. Oktober 2011, 12:44 »
Moin,

mal so als kleine Anekdote nebenbei.
Wir wollten ja gestern auf die Osterinsel, aber da der Flug überbucht war waren wir leider unter denjenigen, die dableiben mussten. Allerdings war LAN großzügig, und wir haben Hotel, Transfer, Essen und jeweils einen Gutschein bekommen.

Und ohne jetzt "Werbung" machen zu wollen (aber wir sitzen grad am Flugsteig und die Zeit ist knapp): Details dazu gibts auf unserem blog, der Einfachheit halber.

Gruß
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Stecki

« Antwort #1 am: 30. Oktober 2011, 15:26 »
Na das tönt doch nicht übel, vor allem was den Gutschein betrifft. Folgender Satz irritiert mich aber etwas:

Unser Gepäck ist unterwegs auf die Osterinsel – ohne uns.

Gepäck darf doch nie ohne den Passagier fliegen (Terrorangst). Ich gehe davon aus dass Euer Gepäck schon eingecheckt wurde, aber dann doch mit Euch fliegt. Oder war das irgendwie anders gemeint?
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querweltein

« Antwort #2 am: 07. November 2011, 00:03 »
Nee, unser Gepäck ist wirklich ohne uns vorgeflogen. Tja, keine Ahnung was die da verbockt haben.

Was den Gutschein angeht, haben wir jetzt Flüge für Santiago-Iguazu (sind grad in Iguazu) und Puerto Montt - Punta Arenas - Santiago gekauft. Allerdings ist der Gutschein auch nicht ohne: man muß die Steuern selbst bezahlen, man kann damit nicht upgraden oder bei Allianz Airlines kaufen, man kann nur Flüge kaufen, und das Geld was man nicht benutzt verfällt.

Gruß
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waveland

« Antwort #3 am: 07. November 2011, 09:29 »
Da habt ihr euch ehrlich gesagt recht günstig abspeissen lassen. Gerade auf eine Route wie zur Osterinsel ohne große Alternativen oder Konkurrenz sollte eigentlich deutlich mehr drin sein, ehrlich gesagt.

Habt ihr euch "freiwillig" nicht mitnehmen lassen (das wäre dann ein "Voluntarily Denied Boarding/VDB")? Dann ist es im Prinzip Verhandlungssache, was man als Ausgleich bekommt. Wenn man darauf besteht, mitgenommen zu werden, wäre es ein "Involuntarily Denied Boarding/IDB", wenn man trotzdem keinen Platz findet. Dabei sollte die Kompensation deutlich höher sein (in der EU ist es festgelegt, wobei dies natürlich für LAN nicht gilt), wobei ein IDB eher seltener ist, weil die Fluggesellschaften meist doch genügend "Freiwillige" finden.
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querweltein

« Antwort #4 am: 07. November 2011, 23:20 »
@waveland

ich denke nicht das wir uns haben "abspeisen lassen", danke sehr. Du warst erstens nicht dabei um das zu beurteilen, und zweitens sind wir nicht in Europa wie du ja bemerkt hast. Wie hoch ist denn die Kompensation in Europa, btw?
Wir sind trotz unserer Bemühungen nicht mitgekommen - wie übrigens 7 andere auch.
Im Gegensatz zu den anderen wurden wir nicht im Holiday Inn am Flughafen untergebracht, sondern im 4Sterne Hotel in der Stadt, inklusive 3 edlen Mahlzeiten. Transfer hin und zurück, und 900 USD pro Person.
Aber vielleicht fehlen uns da ja die Erfahrungs oder Vergleichswerte?
Davon abgesehen gab es da keine Verhandlungen, sondern das Standardprocedure für alle. Vielleicht wenn wir die Platin Vielfliegerkarte dabei und unsere schicken Anzüge angehabt hätten - aber das ist Spekulation.

Gruß
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waveland

« Antwort #5 am: 08. November 2011, 07:51 »
Sorry, wollt euch/dich eigentlich nicht angreifen oder behaupten, dass ihr euch schlecht verkauft habt.
Habt ihr was unterschrieben in Sinne von "Verzichten auf weitere Ansprüche etc."?
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Stecki

« Antwort #6 am: 08. November 2011, 08:59 »
Das einzige was an der Entschädigung nicht in Ordnung ist sind die Tatsachen die Ihr beschrieben habt (nur Gutschein, kein Restbetrag und Steuern nicht inkl.) Die Höhe ist sicher angemessen (ist ja etwa gleich viel wie in Europa) und das Hotel war offenbar auch in Ordnung.
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waveland

« Antwort #7 am: 08. November 2011, 11:11 »
Ja, passt schon, mein erster Eindruck war "Gutschein für zwei Inlands-/Kürzere Strecken ohne Tax -> ist bischen wenig".
EU-Richtlinie müsste 600€ (plus die ganzen Nebenkosten wie Hotel, Essen und Transfer) sein. Zählt hier natürlich nicht, das ist klar.
Gutschein sollte aber schon deutlich über Cashbetrag sein, mir wurden z.B. mal "500$ Gutschein oder 300$ Cash" angeboten.
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querweltein

« Antwort #8 am: 08. November 2011, 15:56 »
Der Gutschein war 900USD, cash war 300USD.
Klar verzichtet man mit der Unterschrift auf weitere Ansprüche.

Wir wollten auch eigentlich nicht die Höhe der Compensation zur Diskussion stellen, sondern das ganze als Info für ander verstanden wissen, damit die wissen was so das Prozedere zB bei LAN ist, und auf was man noch achten muß.


Gruß
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ORANGPHILOSOPHICUS

« Antwort #9 am: 30. Juli 2013, 03:39 »
oh man ich finde das immer eine Sauerei, wenn der Flug überbucht ist. Man denkt sich nichts schlimmes und zack kann man nicht mit fliegen. Ich habe neulich gelesen, dass sie jetzt endlich im November 2013 eine Schlichtungsstelle Flugverkehr einführen. Hoffe, dass es dadurch endlich mal ein Ende mit dieser Überbuchung hat.

wenn ich mich nicht irre, dürfen die das. Es steht in den vertragsbedingungen drinnen, denen du zustimmst beim ticketkauf. Und in dem fall, dass eben überbucht ist, müssen sie dich dann entschädigen. Die airlines werden sich das bestimmt gut durchgerechnet haben, bis zu welchem zeitpunkt überbuchungen sich rechnen. Aus DEREN sicht ;)

würde mich aber interssieren, was da rechtlich dahintersteckt und wie das im detail so abläuft.
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tetsi

« Antwort #10 am: 30. Juli 2013, 07:13 »

Die airlines werden sich das bestimmt gut durchgerechnet haben, bis zu welchem zeitpunkt überbuchungen sich rechnen. Aus DEREN sicht ;)

Klar haben die das. Die wissen halt auf Strecke x haben wir im Zeitraum y im Mittel z% "no shows" (aus welchem Grund auch immer) und damit verkaufen die dann z%-Sicherheit mehr Tickets. Und wenn sie sich dann doch mal verkalkuliert haben, dann ist die Entschädigung immernoch weniger, als das Geld, was sie mit den Tickets schon eingenommen haben.
So kriegt die Airline den Flieger voll und für uns sollten die Tickets günstiger sein. :)
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